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Ladungssicherung-Kennzeichnung #16735 23.04.2013 13:36
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Christin1975 Offline OP
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Hallo,

wir möchten gern Fässer, Hobbocks und einen 5L Kanister zusammen auf einer Palette verschicken.
Fässer und Hobbocks können mit einem Zurrband befestigt werden.
Für den Kanister (kein Gefahrgut) müssen wir Schrumpffolie für den Halt verwenden.
Wir würden dann die Schrumffolie aber nur bis zur Höhe des Kanisters verwenden.
Man kann bei allen Fässern und Hobbocks die Gefahrgutkennzeichnung erkennen.
Muss man jetzt trotzdem die Gefahrgutkennzeichnung auf der Schrumpffolie wiederholen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.


Viele Grüße

Christin
Re: Ladungssicherung-Kennzeichnung [Re: Christin1975] #16736 23.04.2013 13:44
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duldinger Offline
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Hallo Christin,

nach 5.1.2.1 a) müssen die Kennzeichen nur dann wiederholt werden, wenn sie nicht mehr sichtbar wären.


Grüße aus Bayern

Thomas
Re: Ladungssicherung-Kennzeichnung [Re: Christin1975] #16737 23.04.2013 16:35
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heido Offline
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Hallo Christin,

wenn du mit der Folie auch die Fässer umwickelst, dann solltest du die Umverpackungsaufkleber nicht vergessen.

Gruß
Heido

Re: Ladungssicherung-Kennzeichnung [Re: heido] #16738 23.04.2013 17:23
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Christin1975 Offline OP
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Hallo Heido,

wir wollten nur den unteren Teil umwickeln.


Viele Grüße

Christin
Re: Ladungssicherung-Kennzeichnung [Re: Christin1975] #16739 23.04.2013 20:24
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R_KARPE Offline
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5.1.2.1
a) Eine Umverpackung muss für jedes in der Umverpackung enthaltene gefährliche Gut mit der UN-Nummer, der die Buchstaben «UN» vorangestellt sind, gekennzeichnet und, wie nach Abschnitt 5.2.2 für Versandstücke vorgeschrieben, bezettelt sein, es sei denn, die für alle in der Umverpackung enthaltenen gefährlichen Güter repräsentativen Kennzeichnungen und Gefahrzettel bleiben sichtbar. Ist ein und dieselbe Kennzeichnung oder ein und derselbe Gefahrzettel für verschiedene Versandstücke vorgeschrieben, muss diese Kennzeichnung oder dieser Gefahrzettel nur einmal angebracht werden.
Gruß R_Karpe

Re: Ladungssicherung-Kennzeichnung [Re: Christin1975] #16740 24.04.2013 11:58
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heido Offline
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Hallo Christin,

auch wenn du nur das untere drittel der Palette umwickelst entsteht dadurch eine Umverpackung die entsprechend gekennzeichnet werden muss.
Wenn die Gefahrgutbezettlung sichtbar bleibt musst du diese nicht auch noch auf die Folie kleben.

Gruß
Heido

Re: Ladungssicherung-Kennzeichnung [Re: heido] #16741 25.04.2013 10:52
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Stefan Offline
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Ich lese den 5.1.2.1 so, dass das Wort "Umverpackung" nur angebracht werden muss, wenn nicht alle oder einige Gefahrzettel usw. sichtbar sind und auf der Umverpackung angebracht werden müssen.
Schließlich bezieht sich der Absatz beginnend mit "es sei denn" sowohl auf (i) und (ii).
Sofern alle Gefahrzettel und Kennzeichnungen sichtbar bleiben, handelt es sich nicht um eine kennzeichnungspflichtige Umverpackung.

Sieht das noch jemand so?

Gruß
Stefan


per aspera ad astra
Re: Ladungssicherung-Kennzeichnung [Re: Stefan] #16742 25.04.2013 13:09
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heido Offline
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Antwort auf
Sofern alle Gefahrzettel und Kennzeichnungen sichtbar bleiben, handelt es sich nicht um eine kennzeichnungspflichtige Umverpackung.


Eine Umverpackung ist als solche immer Kennzeichnungspflichtig. Denn wenn eine
Sendung komplett mit Schrumpffolie eingeschrumpft wird, bleiben die Gefahrzettel auch sichtbar (Vorausgesetzt die Schrumpffolie ist durchsichtig)und
die Schrumpffolie muss als Umverpackung gekennzeichnet werden.

Gruß
Heido

Re: Ladungssicherung-Kennzeichnung [Re: heido] #16743 25.04.2013 14:42
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Stefan Offline
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Antwort auf

Eine Umverpackung ist als solche immer Kennzeichnungspflichtig. Denn wenn eine
Sendung komplett mit Schrumpffolie eingeschrumpft wird, bleiben die Gefahrzettel auch sichtbar (Vorausgesetzt die Schrumpffolie ist durchsichtig)und
die Schrumpffolie muss als Umverpackung gekennzeichnet werden.

Gruß
Heido


Wo steht das so konkret? Ich lese das anders.
Das ist m.E. nur korrekt, wenn der Absatz "es sei denn..." eindeutig zu (ii) zugeordnet wäre. Beim verwendeten Layout (sowohl online als auch Buch) lese ich heraus, dass (i) und (ii) nur anzuwenden sind, wenn irgendeine der erforderlichen Nummern, Gefahrzettel und Kennzeichnungen nicht sichtbar sind.

Gruß
Stefan


per aspera ad astra
Re: Ladungssicherung-Kennzeichnung [Re: Stefan] #16744 25.04.2013 16:37
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Gerald Offline
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Hallo Stefan,

Antwort auf
Wo steht das so konkret?


Als Erstes sieh mal unter 1.2 unter " Umverpackung ", dort steht die Begriffsbestimmung.
Dann weiter unter 5.1.2.1 Kennzeichnung, denn da steht, wie die Umverpackung zu kennzeichnen ist, unter 5.1.2.1 a) steht .... muss eine Umverpackung ...
Und damit ist dann klar, wie die Umverpackung zu kennzeichnen ist. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />

Antwort auf
Das ist m.E. nur korrekt, wenn der Absatz "es sei denn..." eindeutig zu (ii) zugeordnet wäre.


Genau so ist es. Hier geht es nur um die Kennzeichnung, wenn diese sichtbar ist, aber auf Umverpackung kannst Du in keinem Fall verzichten. Denke Bitte auch an die Sprache, steht im letzten Teil des Satzes!!

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 25.04.2013 17:37.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
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