Hallo Stefan,
Als Erstes sieh mal unter 1.2 unter "
Umverpackung ", dort steht die Begriffsbestimmung.
Dann weiter unter 5.1.2.1 Kennzeichnung, denn da steht, wie die Umverpackung zu kennzeichnen ist, unter 5.1.2.1 a) steht ....
muss eine Umverpackung ...
Und damit ist dann klar, wie die Umverpackung zu kennzeichnen ist. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Das ist m.E. nur korrekt, wenn der Absatz "es sei denn..." eindeutig zu (ii) zugeordnet wäre.
Genau so ist es. Hier geht es nur um die Kennzeichnung, wenn diese sichtbar ist, aber auf
Umverpackung kannst Du in keinem Fall verzichten. Denke Bitte auch an die Sprache, steht im letzten Teil des Satzes!!