Fahrbare Tankstelle
#1660
14.04.2004 23:45
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Kay Schmauder
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Hallo alle miteinander,
ich hab was zum nachdenken gesehen (Unwissenheit schützt nicht vor schaden).
Also folgender Ablauf, eine Gruppe Flieger ist das Tanken von sch... teurem Flugbenzin (Avgas 100LL) wie gesagt zu teuer. Jetzt hatten sie die Idee einen 1000 Liter IBC als Zapfsäule zu kaufen (was bis hier hin ja noch nicht so schlimm ist, mal abgesehen für den hier ansässigen Mineralölunternehmer). Diesen IBC haben sie auf einen PKW - Anhänger geschraubt (keine Ahnung ob der auf das Gewicht ausgelegt ist). Gut, nun tanken die tollkühnen Flieger ihre Kisten mit UN 1203 Benzin, II. (Auch bis hier hin denke ich ist alles okay (ausser der ....Mineralölunternehmer)).
Jetzt ist die "Tankstelle" leider halt ab und zu mal leer. Na egal, ein Auto vor den Hänger gespannt (zu klein, oder zu wenig Anhängelast) und ab damit zur nächsten Tanke um die Ecke (1.1.3.ääähh 1 leerer IBC = 4 also egal geht mit). und das IBC wieder voll machen. Nun kommt aber das Problem, jetzt ist der IBC aber mit 1000 Liter UN 1203 Benzin, II voll.
Ein tollkühner Flieger fährt damit einfach wieder zurück, denn der will ja wieder fliegen und seine Clubkammeraden ja auch und Ihr <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />freu mich schon auf die regen Antworten.
Grüße vom Bodensee
Kay <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Fahrbare Tankstelle
[Re: Kay Schmauder]
#1661
15.04.2004 08:42
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Udo Leithold
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Hallo Kai,
die Damen und Herren Luftikusse bekommen bei einer Straßenkontrolle oder einem ( auch unverschuldetem) Unfall ein kleines Problem. Mal abgesehen von den anderen Problemen, sehe ich es so: - Flieger an sich - 1.1.3.1 a - Privat, Sport und Freizeit. Geht aber nicht, da der IBC keine handelsübliche Verpackung ist. - 1.1.3.1 weitere Buchstaben sind nicht anwendbar. - 1.1.3.6 - geht mit 1000 Litern Benzin nicht. Bleibt nur die Prüfung der zulässigen Gesamtmasse der Beförderungseinheit zwecks ADR-Schein. Alles andere ist einzuhalten. Es bleiben verschiedene Varianten zur Auswahl: - Zum Befüllen mit handelsüblichen Fässern zur Tankstelle. Ist das aber sicherer? - Die beförderte Menge auf 333 Liter begrenzen. Wer macht so etwas? - Zum Befüllen einen Tankzug bestellen. Da treten Zusatzkosten auf. Wer hat eine bessere Lösung?
Gruß Udo Leithold
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Re: Fahrbare Tankstelle
[Re: Kay Schmauder]
#1662
15.04.2004 09:00
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Ritchie
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Hallo,
das ist ja haarstäubend. ADR-rechtliche Regelungen kann man u. U. noch in den Griff bekommen, aber andere Rechtsnormen können diesem Vorgehen durchaus einen Riegel vorschieben.
ADR: Leerer IBC, nach 1.1.3.5 freigestellt oder 1.1.3.6 "Teilfreistellung" Gefüllter IBC mit 1000 l (also mehr als 333 kg) Benzin, volle Anwendung des ADR da auch keine Freistellung nach 1.1.3.3 möglich.
Wasserrecht / VAwS Benzin hat die Wassergefährdungsklasse 3. Wie sieht es nun mit einer Abfüllfläche zum Betanken der Flugzeuge , einer Lagerfläche für den IBC (sofern nicht doppelwandig), etc aus?
Betriebssicherheitsverordnung / TRbF (VbF) Befüllen von Behältern mit mehr als 450 l (soviel ich weis ohne Befülleinrichtungen etc verboten); Betanken der Flugzeuge (mit Pumpe oder Zapfpistole oder wie); Erdung beim Befüllen und Betanken, usw. usw.
Ich kann dem Betreiber des Flughafens nur empfehlen diesem Treiben einen Riegel vorzuschieben bevor noch was passiert und der Betreiber wegen Verletzung der Aufsichtspflicht mit vorm Kadi sitzt. Das gleiche gilt auch für den Tankstellenpächter bei dem ein 1000 l IBC abgefüllt wird.
Gruß R.
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Re: Fahrbare Tankstelle
[Re: Ritchie]
#1663
15.04.2004 09:30
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Kay Schmauder
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Hallole,
also nach dem Wasserrecht / VAwS oder der Betriebssicherheitsverordnung / TRbF (VbF) kann ich Entwarnung geben, da haben sich unsere tollkühnen Flieger richtig angestrengt, die "Tankstelle" ist richtig mit Papieren, Genehmigungen, Prüfberichten und und und ausgestattet und die Anlage (der Anhänger) steht auf einer Fläche mit Wasserabscheider spezial Beton mit Prüfbericht und und und (Nur hab ich bis dato noch keinen Feuerlöscher gefunden).
Ach ja, mein Brötchengeber hat mit dem ganzen nichts zu tun, da sich tollkühne Flieger in Clubs zusammen setzen und dann behaupten der böse Flughafenbesitzer will dem Club sowieso nichts gutes, ausser deren Geld <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Aber ich bleib an der Sache drann, siehe oben (wegen Geld aus der Tasche ziehen).
Grüße vom Bodensee
Kay <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Fahrbare Tankstelle
[Re: Kay Schmauder]
#1664
16.04.2004 07:58
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TDamm
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Hallo Herr Schmauder,
diesen Gedanken des Betankens von kleinen Flugkörpern aller Art, hatten auch die Thüringer gehabt. Mir wurde der Vorgang zur Prüfung vorgelegt. Dabei war es so, dass einer der Clubmitglieder die Finanzen übernimmt, und wenn der IBC, welcher wegen des IBC - Gewichtes auf einen 1,8 t zGG schweren Anhänger montiert war, mit einem PKW eines Clubmitgliedes zur Tankstelle gezogen werden sollte. Die mobile Tankanlage war mit UN - Nummer 1203 und Gefahrenzettel Nr. 3 versehen.
Da zu unterstellen ist, dass keiner in einen 1000 Liter IBC nur 333 Liter einfüllen wird, sind sämtliche Freistellungsmöglichkeiten vom ADR futsch. Darüber hinaus muss nach dem Straßenverkehrsrecht das ziehende Fahrzeug einen solchen Anhänger auch ziehen können. Damit wird die Fahrzeugkombination schwerer als 3,5 t zGG, wodurch auch wegen der Überschreitung der 1000 Gefahrenpunkte der ADR Schein notwendig wird. Darüber hinaus braucht man z.B. ein Bef. Papier, die Schriftlichen Weisungen und die Ausrüstungsgegenstände nach dem ADR. Auch dürften die privaten PKW´s der Clubmitglieder (der gerade da war, sollte zum Tanken fahren) vorn nicht mit einer Warntafel oder eine Halter dafür ausgerüstete sein.
Also lasst die mobile Tankanlage auf dem Flugplatz stehen und wenn Sie leer ist, bestellt einen gewerblichen Mineralölhändler zum Befüllen. Die Bußgelder dürften jedenfalls teurer als der Händler sein!
PS: Es gibt solche Dinger auch als Tankcontainer (TC auf dem Typenschild), sehen fasst genau so aus, macht die Sache aber noch komplizierter.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Fahrbare Tankstelle
[Re: TDamm]
#1665
19.05.2004 00:42
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Kay Schmauder
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Hallo Herr Damm,
ich hab mir erlaubt bei unseren tollkühnen Fliegern mal nachzuhaken (Panik verbreiten) und siehe da, jetzt findet man 2 Feuerlöscher, 2 Unterlegkeile, eine komplette ADR-Ausrüstung verteilt in zwei Koffer, 2 orangene Warntafeln (eine fest am Hänger montiert, eine zur wechselmontage an Verschiedene Zugfahrzeuge (Einweisung der richtigen und korrekten Montage ist jetzt vorhanden)), Beförderungspapiere, Schriftliche Weisung (In allen benötigten Sprachen), halt deutsch und englisch (ja die ham nen Engländer) und eine ich setzt es mal in """ "Schulung" nach ADR 1.3.1 ff und 1.4 ff, 5.4 und und und. Ich hab die Fliegerasse zu Gefahrgutfahrern ohne ADR Schein gemacht (aber mit Ahnung).
Zu Ihren Bedenken wegen zGG des Zuges (1000 Ltr. Benzin = ca. 800 kg + 230 kg leergewicht IBC = 1030 kg + Hänger 450 kg = 1.480 kg + Passat (Anhängelast max. 1.500 kg) 1.700 kg = 3.180 kg) macht noch 319 kg reserve.
Wobei ich bei diesen Zahlen überall noch ein paar gramm draufgelegt hatte zur Sicherheit.
Aber Sie haben recht, es ist auf alle Fälle ein Zahlenspiel, weil man recht schnell an irgendeiner Grenze angelangt ist, sei es zGG, Max. Anhängelast.
Aber dazu ist ja der "große Bruder" Flughafen da um darauf zu achten und unseren lieben Fliegerassen auf die Finger zu klopfen.
Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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