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Beförderungspapier #16529 02.03.2013 08:43
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Iceman_1986 Offline OP
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Hallo,

brauch mal wieder euren Rat.

1) Die Beförderung von leeren ungereinigten Versandstücken, fällt nach 1.1.3.6 in die Beförderungskategorie 4. Ich habe jetzt von ner anderen seite gehört, dass wenn beförderungen nach 1.1.3.6 durchgeführt werden, dass dann nochmal explizit im beförderungspapier stehen muss 5.4.1.10 adr. Gilt das auch für leere ungereinigte versandstücke, die nach dem entleeren zum absender zurückgebracht werden?

2) In unserer firma betanken wir unsere bagger aus 800 l ibc. Diese beförderung ist nach 1.1.3.6 auch unter den 1000 punkten. Brauchen wir für diesen vorgang auch ein beförderungspapier?

Vielen dank.

Gruss iceman

Re: Beförderungspapier [Re: Iceman_1986] #16530 02.03.2013 09:23
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Iceman,

schau doch mal, ob die Ausnahme 18 GGAV für Deinen Fall anwendbar ist.

Schöne Grüße.

Re: Beförderungspapier [Re: King_Louie_21] #16531 30.04.2013 19:38
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Iceman_1986 Offline OP
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Hallo King_Louie_21,

ja ich kann allerdings Ausnahme 18 für die Beförderung von Dieselkraftstoff für unsere Baumaschinen nutzen. Ist schon eine enorme Erleicherung.

Vielen Dank.

Gruß Iceman

Re: Beförderungspapier [Re: Iceman_1986] #16532 02.05.2013 10:07
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Claudi Offline
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Als Ergänzung:

5.4.1.10 gibts nicht, gemeint ist sicherlich 5.4.1.1.10 ADR - aber auch den gibts nicht mehr. Das war der Passung, in dem gefordert wurde, bei Nutzung der Freistellung nach 1.1.3.6 ADR den Satz ins Beförderungspapier einzutragen "Beförderung ohne Überschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6 ...".
Dieser Satz muss seit dem ADR 2009 (?) nicht mehr eingetragen werden bei Nutzung der Freistellung nach 1.1.3.6. (1000-Punkte-Freistellung).


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