Hallo,
brauch mal wieder euren Rat.
1) Die Beförderung von leeren ungereinigten Versandstücken, fällt nach 1.1.3.6 in die Beförderungskategorie 4. Ich habe jetzt von ner anderen seite gehört, dass wenn beförderungen nach 1.1.3.6 durchgeführt werden, dass dann nochmal explizit im beförderungspapier stehen muss 5.4.1.10 adr. Gilt das auch für leere ungereinigte versandstücke, die nach dem entleeren zum absender zurückgebracht werden?
2) In unserer firma betanken wir unsere bagger aus 800 l ibc. Diese beförderung ist nach 1.1.3.6 auch unter den 1000 punkten. Brauchen wir für diesen vorgang auch ein beförderungspapier?
Vielen dank.
Gruss iceman