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Keine Angaben verfügbar? #16472 18.02.2013 13:41
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo,

in der letzten Woche haben wir zwei unterschiedliche Produkte/Stoffe (Import-Ware) befördert. Bei der Durchsicht der entsprechenden Sicherheitsdatenblätter ist mir aufgefallen, dass in beiden Fällen unter Punkt 12 Angaben zur Ökologie "keine Angaben verfügbar" stand. Entsprechende H-Sätze (R-Sätze) waren ebenfalls nicht aufgeführt. Dementsprechend war natürlich auch unter Punkt 14 keine "Umweltgefährdung (Fisch/Baum)" erwähnt. Jetzt stellt sich mir die Frage, muss der Hersteller (ich denke schon) eigene Analysen zur Klassifizierung gem. Gefahrguttransportvorschriften durchführen oder sagt man sich als Hersteller/Vertreiber, keine Werte (aus dem Gefahrstoffrecht) vorhanden also auch keine Umweltgefährdung für den Transportbereich bzw. fürs SDB?


Gruß

Udo

Re: Keine Angaben verfügbar? [Re: Udo Freitag] #16473 18.02.2013 15:31
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Udo,

in Nr. 4 Abs. 3 der Bekanntmachung 220 (Allgemeines zum Sicherheitsdatenblatt) heißt es:
  • «Zu jeder gefährlichen Eigenschaft sind Informationen zur Verfügung zu stellen. Wird festgestellt, dass eine bestimmte gefährliche Eigenschaft nicht vorliegt, so ist genau anzugeben, ob derjenige, der die Einstufung vornimmt, über keine Informationen verfügt, oder ob negative Prüfergebnisse vorliegen.»
Dies gilt auch für die ökotoxikologischen Daten. Das Dir vorliegende Sicherheitsdatenblatt scheint nicht eindeutig zu sein und ich würde mir hier erlauben, beim Lieferanten nachzufragen. Schließlich musst Du ja z.B. die Daten zur Gefahrguteinstufung auf Plausibilität prüfen können.

Schöne Grüße.

Re: Keine Angaben verfügbar? [Re: King_Louie_21] #16474 18.02.2013 15:58
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo King_Louie,

super danke. Werde mal beim Hersteller picksen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />

Gruß

Udo

Re: Keine Angaben verfügbar? [Re: Udo Freitag] #16475 06.05.2013 15:58
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M.A.T. Online
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Hallo, Udo Freitag,
aus praktischer Sicht würde ich, da ich keine fehlerfreien SDB kenne, immer davon ausgehen daß eine Umweltgefährdung abgeklärt werden muß. Zu oft sind Einstufungen als WGK oder 6.1, VG I oder selbst MP enthalten aber die Umweltgefahr verneint (Auch wenn dies keine 1:1 Entsprechung ist, so begründen solche Einstufungen doch den starken Verdacht, daß auch 2.2.9 nicht ergebnislos bliebe).
Zum Beispiel kann in Werken wie Gefahrgutschlüssel oder den Chemiekatalogen gecheckt werden; man kann UBA-Rigoletto oder USA CFR 49 172.101 App. B befragen. Auch SDB anderer Hersteller zur gleichen Substanz können Indizien sein. Der Hersteller einer Substanz kann sich, soweit ich es weiß, nicht mit "weiß nicht" heraushalten, sondern muß für jedes Gefahrgut außer UN 3077/3082 prüfen. Im Zweifelsfall würde ich immer schriftliche Rückfrage mit dem Hersteller suchen.
Gruß
M.A.T.

Re: Keine Angaben verfügbar? [Re: M.A.T.] #16476 08.05.2013 03:53
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Floridacargocat Offline
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Ob es hilft weiss ich nicht, aber die Anforderungen des GHS sind eigentlich klar. Inwieweit Hersteller in Deutschland mit ihren Sicherheitsdatenblattern schon konform sind mit dem GHS kann ich nicht beurteilen. In den USA wird es noch ein harter Weg, bis dass alles einigermassen in die Reihe kommt.
Meiner Erfahrung nach gibt es sehr wenige MSDS/SDS, welchen ich trauen wuerde, und leider muss man auch eine genuegende Portion an Misstrauen fuer diese Datenblaetter haben.
Einer meiner Schueler hatte mich vor laengerer Zeit in Georgia gefragt, ob man den ein ausgebildeter Chemiker oder Physiker sein muss, um zu erkennen, ob ein MSDS/SDS einigermassen Sinn macht. Meine Antwort war: Eine Ausbildung zum Chemiker/Physiker ist nicht notwendig, aber wenn etwas nicht harmoniert in den Angaben des MSDS/SDS (basierend auf einer Initial bzw. Refresher Ausbildung, dann sollte man doch zumindest nachfragen, ob dieses Datenblatt den letzten Sicherheitsbestimmungen des Landes entspricht.
Derjenige, der die Dangerous Good Declaration unterschreibt, ist derjenige, welcher zur Verantwortung gezogen wird.

Re: Keine Angaben verfügbar? [Re: King_Louie_21] #16477 01.10.2013 11:41
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Andreas_A Offline
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... Allerdings gilt die TRGS nur in Deutschland.

Gerade beim Import aus Nicht-EU-Ländern ist schwierig bis aussichtslos, mit Verweis auf EU-Verordnungen an irgendwelche Daten zu kommen.

Im Zweifel ist der Importeuer derjenige, der die Pflichten nach REACh und CLP zu erfüllen hat.

Re: Keine Angaben verfügbar? [Re: Andreas_A] #16478 01.10.2013 12:25
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Andreas,

es stimmt, dass nicht alle Sicherheitsdatenblätter bei Importwarte bereits hersteller-/lieferantenseitig dem EU-Standard entsprechen und dass in diesen Fällen der Importeur für ein EU-konformes Sicherheitsdatenblatt verantwortlich ist. Vielleicht hilft im außereuropäischen Raum ein Hinweis auf GHS Annex 4 (Guidance on the preparation of Safety Data Sheets), um doch noch an die gesuchten Daten zu kommen. Abschnitt 14 (A4.3.14) dieser Leitlinien sieht vor, dass in einem GHS-Sicherheitsdatenblatt Gefahrgutdaten anzugeben sind.

Schöne Grüße.


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