Hallo King_Louie_21, ich bin bei meiner Beantwortung auf das Problem "Gasmessverhüter" eingegangen. Hier haben die Hersteller verschiedene Systeme entwickelt, welche in GeLa 11.2012 beschrieben werden. Es sind unter anderen:
1. Ein Behälter für ca. 5 l Inhalt, welcher bei der Bauartprüfung des "TIGER" Bestandteil sein soll. Das Bild war bei. 2. Ein anderer Hersteller leitet die entstehenden Gase zurück über eine Leitung in den Tank, damit kein Auffangbehälter nötig. 3. Ein extra Behälter, welcher sich im Armaturenschränk befindet, der Bauartgeprüft, Gekennzeichnet, Verschlossen und Ladungssicherung wurde eingehalten. Ein Bild hängt an.
Der Behälter Lfd.Nr. 3 kann auch für Tropfmengen verwendet werden, welche in den Tropfschalen aufgefangen werden. Damit könnte das eine Lösung für dieses Problem sein, und eine Nachrüstung ist gar nicht so kompliziert. Von Fristen ist mir nichts bekannt.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Entladerpflichten bei Tankfahrzeug
[Re: Gerald]
#1639225.02.201323:05
Danke für Deinen informativen Beitrag. Ich hoffe nur, dass diejenigen Beförderer, die noch nicht tätig geworden sind, diese Nachrüstungen an den Tropfschalen in den Schlauchkästen ihrer Fahrzeuge unverzüglich vornehmen, damit Befüller bzw. Entlader keine Bußgeldbescheide fürchten müssen.