Wann muss ich einen Gefahrgutkoffer mitführen?
#16316
23.01.2013 12:14
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tkmxx
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Hallo zusammen, kann mir jmd sagen, wann ihc einen gefahrgutkoffer mitführen muss + welche Ausführung (da gibt es doch 3 verschiedene oder) es sein muss?
Besten Dank im Voraus!
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Re: Wann muss ich einen Gefahrgutkoffer mitführen?
[Re: tkmxx]
#16317
23.01.2013 13:01
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Gerald
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Hallo tkmxx, wann ihc einen gefahrgutkoffer mitführen muss + welche Ausführung (da gibt es doch 3 verschiedene oder) es sein muss? Das hängt von der Art und Menge des Gefahrgutes (UN Nummer)ab, und ob Du eine Freistellung z.B. nach Kapitel 3.4, 3.5, Unterabschnitt 1.1.3.6 bzw. einer SV nutzen kannst. Weiter Informationen findest Du unter Unterabschnitt 5.4.3.4 -Schriftliche Weisung gemäss ADR- Seite 4 bzw. unter Abschnitt 8.1.4 und Abschnitt 8.1.5, und da wirst Du feststellen, das ein Gefahrgutkoffer nicht immer von Vorteil ist. Wenn man die mitzuführende Ausrüstung einzeln kauft, ist es preiswerter! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Wann muss ich einen Gefahrgutkoffer mitführen?
[Re: Gerald]
#16318
23.01.2013 13:30
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Wilhelm Kassing
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Hallo tkmxx, ganz einfach ausgedrückt: immer dann, wenn Kennzeichnungspflicht besteht, ist die erforderliche Ausrüstung mitzuführen. 1. Ausrüstung wie in der Schriftlichen Weisung aufgelistet 2. Feuerlöschmittel
In den "Gefahrgutkoffern" ist oftmals mehr als erforderlich , teilweise aber auch nicht alles Erforderliche enthalten. ... also Vorsicht. Grüße W. Kassing
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Re: Wann muss ich einen Gefahrgutkoffer mitführen?
[Re: Wilhelm Kassing]
#16319
23.01.2013 13:56
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tkmxx
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Okay, das hilft mir schon sehr weiter. Besten Dank!
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Re: Wann muss ich einen Gefahrgutkoffer mitführen?
[Re: tkmxx]
#16320
23.01.2013 18:09
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Winklhofer
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Liebe Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,
Achtung mit der Aussage zu Feuerlöschern. Auch innerhalb der Mengengrenzen nach 1.1.3.6 ADR (<= 1000 Punkte) ist ein Feuerlöscher 2 kg auf der Beförderungseinheit mitzuführen.
Beste Grüße aus Augsburg Alfred Winklhofer
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Re: Wann muss ich einen Gefahrgutkoffer mitführen?
[Re: tkmxx]
#16321
13.02.2013 14:53
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DJSMP
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Prinzipiell sollte man festhalten, dass der Thread-Ersteller erst einmal eine ausreichende Schulung genossen haben sollte. Das scheint hier nicht der Fall zu sein. Wenn er jetzt mit dem hier "erworbenen Wissen" aber ohne Schulung agiert, begeht er bzw. sein Unternehmen eine Ordnungswidrigkeit.
Versteht mich bitte nicht falsch. Aber solches "Halbwissen" von Fremdfirmen begegnet mir in meiner Arbeit als externer Gefahrgutbeauftragter nahezu täglich. Das funktioniert dann wie "Stille Post". Der Kumpel vom Freund des Vereinskameraden hat mal gelesen, dass... Am Ende werden dann noch unsere fundierten Aussagen in Frage gestellt!
Prinzipiell kann man die Ausgangsfrage nicht pauschal beantworten. Der Koffer muss überhaupt nicht mitgeführt werden, auch nicht bei Kennzeichnungspflicht. Es ist, wie ihr richtig festgestellt habt, eine Variante, in der einige geforderte Ausrüstungsgegenstände zusammen gefasst sind. Darüber fehlen in den gängigen Koffern wiederum Ausrüstungsgegenstände, die aber nach ADR gefordert sind.
Welche Ausrüstungsgegenstände bei einem kennzeichnungspflichtigen Transport mitzuführen sind, ergibt sich aus 8.1.4 (Feuerlöscher) + 8.1.5 ADR (Sonstige Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung).
Außerdem hat Winklhofer völlig richtig angemerkt, dass bei Beförderung unter 1.1.3.6 ADR (bis 1000 Gefahrpunkte) ein mind. 2 kg Feuerlöscher nach 8.1.4.2 ADR benötigt wird. Und selbst das ist vielen Spediteuren nicht klar!
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