Servus Rupert !
Ist eigentlich nicht übel, dieser Vollzugserlass. Interessant ist, dass eigentlich nur wenige darüber Bescheid wissen. Vor kurzem machte ich eine ADR Kontrolle ( bin bei einigen Firmen externer Gefahrgutbeauftragter) - hatte der Transporteur keine Ahnung, dass es bei Saug-Druckfahrzeugen für Abfälle auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen als ADR fahren müssen ( es war Klasse 8 ).
Keine Übergangsfristen, sofortige Wirkung - nicht schlecht.
Schöne Grüße
Alfred