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Slop- bzw. Restebehälter. Welche Gesetze gelten? #15947 08.11.2012 08:03
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ralle-peters Offline OP
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Hallo,

ich habe bzgl. Slop- und Restebehälter mal eine Frage.

Bei uns Betrieb schlagen wir ein Produkt um (ein schweres Gasöl, also schwer entflammbar, Flammpunkt > 100°). Beim Umschlagsprozess fallen regelmäßig Tropfmengen an, die wir auffangen und in einen Slopbehälter kippen. Wenn hier eine zählbare Menge zusammengekommen ist, saugen wir das alles ab und entsorgen es bzw. pumpen es zurück etc.

Welche Bestimmungen müssen bzgl. derartiger Behälter eingehalten werden. Fallen diese in den Bereich überwachungsbedürftiger Anlagen? Gilt das als Lagerbehälter? Kann mir jemand einen Hinweis geben, mit dem ich mich dichter an ein Gesetz oder eine Regelung herantasten kann, die hierfür zutreffen könnten?

Danke und Gruß

Re: Slop- bzw. Restebehälter. Welche Gesetze gelten? [Re: ralle-peters] #15948 08.11.2012 08:52
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Gandalf Offline
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Hallo ralle-peters,
das ist natürlich so aus der Ferne schwer zu beantworten. Wenn ich das richtig verstehe, steht der Slopbehälter bei euch rum und wird regelmäßig mit den aufgefangenen Tropfmengen befüllt. Wahrscheinlich handelt es sich bei dem Gasöl ja um einen wassergefährdenden Stoff (Angaben im SDB prüfen), insoweit wäre der Behälter entweder eine eigene VAwS-Anlage oder zumindest Teil einer solchen Anlage (ihr habt ja auch eine Umschlaganlage, hängt letztlich von der Konstellation bei euch ab). Insoweit solltet/müsst ihr díe auf jeden Fall die VAwS beachten.
Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 08.11.2012 08:53.
Re: Slop- bzw. Restebehälter. Welche Gesetze gelten? [Re: Gandalf] #15949 08.11.2012 09:13
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ralle-peters Offline OP
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Genau. Danke für die schnelle Antwort.
Ja also es ist so, dass der Behälter im Bereich der Umschlagsanlage steht, somit auf einer WHG-Fläche mit angeschlossenem LFA. WGK ist übrgiens 1. Was ich noch vergaß zu schreiben, es handelt sich um einen Behälter der weniger 1.000 l fasst. Ich habe versucht jetzt bezüglich der Mengenschwellen etwas herauszufinden, aber irgendwie finde ich nichts spezifisches für unter 1.000 l, was zu besonderen Festlegungen oder Forderungen führt.
PS: Die Umschlagsanlage ist natürlich gemäß BimschG angezeigt und genehmigt.

Re: Slop- bzw. Restebehälter. Welche Gesetze gelten? [Re: ralle-peters] #15950 08.11.2012 12:59
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Gandalf Offline
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Hallo ralle-peters,
der slopbehälter ist doch Teil der Umschlaganlage und somit auch von der Genehmigung erfasst. Ist die Umschlaganlage wiederkehrend prüfpflichtig, dann ist doch alles i.O. Andernfalls sollten für den Behälter zumindest die Grundsatzanforderungen aus § 3 VAwS erfüllt werden.
Gruß Gandalf

Re: Slop- bzw. Restebehälter. Welche Gesetze gelten? [Re: Gandalf] #15951 09.11.2012 12:23
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ralle-peters Offline OP
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Hallo Gandalf,

also jein. Der Slopbehälter ist ert im nachhinein aufgestellt worden. Jedoch sind die Belange des §3 erfüllt. Bin dann auch erst mal beruhigt, dass ich jetzt nichts gravierendes übersehen habe.
Danke und gruß ralle


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