Alles gute Argumente. Laut 49 CFR ist nicht nur der Versender in der Pflicht, die Gefahrgutbestimmungen einzuhalten, sondern auch der Importeur.
Die double-stack flatcars sind effektiv ein Problem fuer die europaeischen Exporteure, da es diese Problematik in Europa einfach nicht gibt (und demzufolge in den Gesetzeswerken nicht aufzufinden ist).
Demzufolge muss eine Loesung gefunden werden, welchen beiden juristischen Bereichen gerecht wird. Der Importeur in den USA muss eine "Nachruestung" (sprich Nachetikettierung) vornehmen, bevor der US Zoll diese Container freigeben kann.
Diese Nachruestung sollte einerseits in den Zolldokumenten vermerkt werden als auch in den Verschiffungsdokumenten fuer die Reedereien.