Hallo Udo,
nunja ich komme jetzt nicht aus dem Transportgewerbe, aber zunächst ist der Fahrzeugführer mit seinen Pflichten ja eine rein nationale Erfindung, das gibt es ja so in 1.4 ADR nicht. Also muss es ja auch irgendwie möglich sein. Es geht doch hier um die Übernahme/Erledigung von Pflichten sprich Aufgaben, und die kann ich doch (wie auch sonst alle Aufgaben) aufteilen oder etwa nicht? Wenn der Fahrzeugführer in einem Ein-Mann-Fuhrunternehmen auch immer Beförderer ist, muss er ja auch einen GbV bestellen, bzw. kann das ja als Unternehmer selber machen. Er muss also eine Gefahrgutbeauftragtenprüfung bestanden haben und im Besitz einer gültigen Schulungsbescheinigung sein. Ist das denn in der Realität so?
Gruß Gandalf