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Seefrachtsendung von USA nach Österreich - UN0012 #14855 10.04.2012 07:34
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Mario Vogel Offline OP
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Guten Morgen werte Gefahrgutexperten!

Ich habe folgendes Problem, unsere Firma beauftragte eine Spedition, mit einer Abholung von UN0012-1.4S via Seefracht aus Amerika.
In Hamburg wurde von der Seepolizei der Container gestoppt, wegen mangelnder Belabelung. Nachdem ein Stange Geld investiert wurde, um in Hamburg den Container wieder fahrtauglich zu bekommen, nun meine Frage?

Wer hat da eurer Meinung nach Schuld? Normalerweise sollte sich doch die Spedition darum kümmern dass der Container ordnungsgemäß abgefertigt werden kann. Oder zumindest darauf aufmerksam machen, was wir bei einem solchen Transport benötigen.
Könnte ich mit meiner ADR-Ausbildung den Container so fertigstellen dass er versandtauglich ist, oder zumindest die Papiere die dafür nötig sind machen, oder ist da ein Gefahrgutbeauftragter für Seefracht notwendig?

Für eine helfende Antwort würde ich mich sehr freuen!

lg Mario

Re: Seefrachtsendung von USA nach Österreich - UN0012 [Re: Mario Vogel] #14856 10.04.2012 13:05
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Guten Tag Mario,

gemäß 5.3.1.1.2.1 IMDG-Code bzw. 5.3.1.1.2 ADR sind für Klasse 1.4S keine Placards erforderlich.
Diese Ausnahme gibt es sogar im 49-CFR, allerdings soweit ich mich so auf die schnelle erinnere, gilt dies dort nicht für alle UN-Nrn. mit 1.4S.

Viele Grüße

Forenseeker

Re: Seefrachtsendung von USA nach Österreich - UN0012 [Re: forenseeker] #14857 10.04.2012 15:40
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Mario Vogel Offline OP
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Hallo Forenseeker,

auf die Infos kann ich mal aufbauen. Weißt du vielleicht ob es beim IMDG-Code auch eine Passage wie 1.1.3.6.3 gibt? Oder wie das Beförderungspapier bei der Seefracht auszusehen hat? Gibt es da vielleicht einen Link, wo man sich das im Internet anschauen kann?
Ich habe ja leider bei der Seefraht überhaupt keine Ahnung. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Danke!
lg Mario

Re: Seefrachtsendung von USA nach Österreich - UN0012 [Re: Mario Vogel] #14858 10.04.2012 16:03
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Dieter2 Offline
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Hallo Mario,

wenn ich dich recht verstanden habe, ist der Container doch in Hamburg zur Einfuhr in die EU abgefertigt? Dann hast du nichts mehr mit dem IMDG-Code zu tun, sondern kannst den Container (oder dessen umgeladenen Inhalt) gem. ADR nach Österreich transportieren lassen.

Eine Befreiung analog 1.1.3.6 ADR gibt es übrigens im IMDG-Code nicht.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Wasserschutz den Container wegen eines nicht erforderlichen 1.4 S-Placards gestoppt hat, da fehlte sicherlich etwas anderes.

Gruß
Dieter

Re: Seefrachtsendung von USA nach Österreich - UN0012 [Re: Mario Vogel] #14859 10.04.2012 17:35
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Guten Nachmittag,

Dieters Worten ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
Ob noch etwas anderes bemängelt wurde läßt sich ja leicht anhand der Checkliste der WSP feststellen. Und dann läßt sich ja auch jemand finden, der die Zeche zahlen sollte... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Für Mängel die schon beim Versender in den USA entstanden sind kann natürlich auch die hiesige Spedition nichts.
An die waffenrechtlichen/sprengstoffrechtlichen Genehmigungen wird man sicherlich auch gedacht haben.

Beste Grüße
Forenseeker

Re: Seefrachtsendung von USA nach Österreich - UN0012 [Re: Mario Vogel] #14860 10.04.2012 20:22
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Udo Freitag Offline
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Hallo Mario,

die angeblich fehlenden Placards (die für den Transport auf der Straße gar nicht erforderlich sind)können nicht der Grund für eine Untersagung der weiteren Beförderung sein. Die Wapo stellt fest und der Verfügungsberechtigte des Containers stellt den Mangel ab und das kann durchaus teuer werden. Nach abgestelltem Mangel, gibt die Wapo den Container wieder frei. Kann durchaus möglich sein, dass die Spedition die Kosten verauslagt und sich diese später vom amerikanischen Versender wiederholt.

Gruß

Udo

Re: Seefrachtsendung von USA nach Österreich - UN0012 [Re: Udo Freitag] #14861 11.04.2012 07:51
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Mario Vogel Offline OP
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Guten Morgen,

ja der Container hatte auch Probleme mit der Ladungssicherung, lt. WSP. Dennoch gab der Spediteur an dass auch die Belabelung des Containers fehlerhaft ist, und das mitbemängelt wurde.

Was würdet Ihr mir raten, was ich tun kann um 100% sicher zu sein, dass das Gefahrgut von Amerika bis nach uns ohne Probleme versendet kann. Abgesehn von der Ladungssicherung. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />

zB
In Amerika brauch ich für den Landtransport die und die Papiere, und die Ware muss so verpackt sein.
Reichen die Papiere dann auch für den IMDG-Code und für das ADR ( ich weiß ja nicht wie die Papiere für den IMDG-Code aussehen sollen)? Brauche ich Beförderungspapiere in 2 Sprachen?

Gruß Mario

Re: Seefrachtsendung von USA nach Österreich - UN0012 [Re: Mario Vogel] #14862 11.04.2012 12:32
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Dieter2 Offline
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Hallo Mario,

für das Gefahrgut brauchst du für jeden Transportträger andere Papiere - auf dem Landweg in den USA ein Beförderungspapier nach CFR 49, für den Seetransport eine IMO Dangerous Goods Declaration und für den Landnachlauf vom Nordseehafen nach Österreich ein Beförderungspapier nach ADR.

Ich verstehe nicht so ganz, worauf du hinaus willst. Setzen wir mal eine Lieferkondition CIF Hamburg voraus. Dann muss dein US-Lieferant die Vorschriften des CFR 49 und des IMDG-Code erfüllen. Damit hast du nichts zu tun und bist in diesem Fall auch logischerweise nicht verantwortlich dafür. Den Nachlauf aus dem Hafen musst du in diesem Fall ausschließlich auf Basis ADR arrangieren. Dabei muss der Container gem. 1.1.4.2.1 ADR nicht ummarkiert werden, falls er zum ADR abweichende Markierungen aufweist. Du erstellst lediglich einen ADR-konformen CMR.

Gruß
Dieter

Re: Seefrachtsendung von USA nach Österreich - UN0012 [Re: Dieter2] #14863 12.04.2012 07:42
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Mario Vogel Offline OP
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Hallo Mario,

für das Gefahrgut brauchst du für jeden Transportträger andere Papiere - auf dem Landweg in den USA ein Beförderungspapier nach CFR 49, für den Seetransport eine IMO Dangerous Goods Declaration und für den Landnachlauf vom Nordseehafen nach Österreich ein Beförderungspapier nach ADR.

Ich verstehe nicht so ganz, worauf du hinaus willst. Setzen wir mal eine Lieferkondition CIF Hamburg voraus. Dann muss dein US-Lieferant die Vorschriften des CFR 49 und des IMDG-Code erfüllen. Damit hast du nichts zu tun und bist in diesem Fall auch logischerweise nicht verantwortlich dafür. Den Nachlauf aus dem Hafen musst du in diesem Fall ausschließlich auf Basis ADR arrangieren. Dabei muss der Container gem. 1.1.4.2.1 ADR nicht ummarkiert werden, falls er zum ADR abweichende Markierungen aufweist. Du erstellst lediglich einen ADR-konformen CMR.

Gruß
Dieter


Hallo Dieter,

Der Hintergrund ist der, dass wir die Spedition beauftragen, dass die den Container für uns in Amerika abholen, von unserem Werk dort.
Nun ist es so dass die WSP den Container, ich nehme an wegen der Ladungssicherung, abgestellt haben in Hamburg. Zusätzlich wurde dann noch die Balabelung reklamiert.
So sind wir jetzt dahintergekommen, dass die Spedition sich nicht um das Gefahrgut kümmert, und davon ausgegangen ist, dass wir das machen. Was nicht der Fall war. Es ist auch schon geklärt, dass wir die zusätzlichen Kosten übernehmen.

Nun habe ich den Auftrag bekommen: Moch wos, dass der Container das nächste mal nicht mehr hängen bleibt.
Punkto Ladungssicherung, kann ich nur unseren amerikanischen Kollegen erklären wie es zu machen ist, aber Punkto Gefahrgut vor allem 49CFR und IMDG-Code habe ich momentan noch keinen Plan was zu tun ist. Das ADR ist ja kein Problem, da ich ja dafür die Ausbildung habe.

Gruß Mario

Re: Seefrachtsendung von USA nach Österreich - UN0012 [Re: Mario Vogel] #14864 12.04.2012 13:50
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Dieter2 Offline
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Hallo Mario,
ich kann das immer noch nicht ganz nachvollziehen. Ihr beauftragt einen Spediteur, in den USA einen Container Kleinwaffenmunition abzuholen und in einen Nordseehafen zu verschiffen - offensichtlich ohne Hinweis darauf, dass es sich um Gefahrgut der Klasse 1 handelt?

Hat der beauftragte Spediteur oder das Lieferwerk den Frachtbrief für den Vortransport Werk-Abgangshafen in den USA erstellt? Wer hat sich um die US-Ausfuhrformalitäten gekümmert? Hat der Spediteur den Schiffsraum gebucht - ohne Kenntnis, dass es sich um Gefahrgut handelt?

Darf ich darüber hinaus einmal ganz sanft anklingen lassen, ob euch Genehmigungen nach ITAR bzw. EAR ein Begriff sind?

Gruß
Dieter

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