Hallo Mario,
ich kann das immer noch nicht ganz nachvollziehen. Ihr beauftragt einen Spediteur, in den USA einen Container Kleinwaffenmunition abzuholen und in einen Nordseehafen zu verschiffen - offensichtlich ohne Hinweis darauf, dass es sich um Gefahrgut der Klasse 1 handelt?
Hat der beauftragte Spediteur oder das Lieferwerk den Frachtbrief für den Vortransport Werk-Abgangshafen in den USA erstellt? Wer hat sich um die US-Ausfuhrformalitäten gekümmert? Hat der Spediteur den Schiffsraum gebucht - ohne Kenntnis, dass es sich um Gefahrgut handelt?
Darf ich darüber hinaus einmal ganz sanft anklingen lassen, ob euch Genehmigungen nach ITAR bzw. EAR ein Begriff sind?
Gruß
Dieter
Hallo Dieter,
Um ehrlich zu sein, bin ich nun verwirrter als vorher.
Meine Aufgabe ist es, herauszufinden wo der Fehler (punkto mangelhafter Belabelung, die lt. Spediteur auch bemängelt wurde) beim Transport vom Amerika bis zu uns liegt. Ich habe die Schulung fürs ADR, ab den Zeitpunkt wo er in Hamburg abgeladen wird, weiß ich was zu tun ist.
Da ich bis dato nichts mit Seefracht oder 49CFR zu tun hatte und auch noch kein Fachwissen darüber besitze, gehe ich davon aus dass die restlichen Formalitäten richtig gemacht wurden.
Gruß Mario