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Re: Kontrolle ADR-Equipment - Wessen Pflicht? [Re: Melanie Hearn] #14735 06.06.2014 11:15
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aw_ Offline
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Hallo zusammen,
hole mal einen älteren Thread wieder hoch..

Das Thema kommt ja immer wieder auf.

Wir machen eine "Sichtkontrolle". Diese beinhaltet einen Blick auf die TÜV-Plakette, ADR-Schein, Feuerlöscher und GG-Ausrüstung.
Natürlich auch auf den allgemeinzustand des Fahrzeugs.
"Offensichtliche Auffälligkeiten" ist wohl das Zauberwort.

Antwort auf
Mir gehts expliziet um die Ausrüstung nach 8.1.5.2, wie z.B. Unterlegkeile, Warnzeichen etc.!
Müssen die bei jeder Beladung gecheckt und die Kontrolle dokumentiert und gegengezeichnet werden?
Und wer ist in der Pflicht, dieses zu kontrollieren?

Allgemein verlangte Ausrüstung wie die zitierten Keile, Warnzeichen etc. prüfen wir auch und zusätzlich ob die für diese Verladung benötigte Ausrüstung vorhanden ist und eingesetzt wird (Warntafeln, Antirutschmatten, Zurrmaterial etc) Stellen wir einen Mangel fest, muss dieser erst behoben werden.

Wir prüfen aber nicht ob etwas abgelaufen ist etc. (ausser natürlich den ADR-Schein und TÜV)

Wir hatten auch einmal Resonanz von einem Fahrer bekommen, der kontrolliert wurde nachdem er bei uns geladen hat. Wir hatten seinen Sattel vollgeknallt mit Gefahrgut. Es war alles ok, ausser die abgelaufene Prüffrist des Feuerlöschers. Lediglich das Fuhrunternehmen bekam Post.

Ob der Verlader auch Post hätte bekommen müssen (Willkür des Beamten?) entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

Vielleicht hat der ein oder andere Forumteilnehmer auch so seine Erfahrungen die hier einfliessen können, was ja Sinn macht, wenn man über Regelauslegungen diskutiert.

Re: Kontrolle ADR-Equipment - Wessen Pflicht? [Re: aw_] #14736 06.06.2014 12:59
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Gandalf Offline
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Hallo aw_,
die Pflichten und OWIs nach GGVSEB zu 8.1.5 ADR betreffen nur den Beförderer und den Fahrzeugfüherer. Aber da gibt es ja noch 7.5.1.2 ADR, was den Befüller und Verlader betrifft. Und Prüffrist Feuerlöscher sollte mit Sichtkontrolle schon möglich sein oder?
Gruß Gandalf

Re: Kontrolle ADR-Equipment - Wessen Pflicht? [Re: GG1] #14737 06.06.2014 20:56
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gg-freak Offline
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Hallo Melanie,

die Verpflichtung vor der Beladung die sogenannte Konformitätsprüfung durchzuführen, muss rechtlich zweigeteilt gesehen werden.
Bei der Stückgutbeförderung ergibt sich die Kontrollpflicht aus § 29 Abs. 1 GGVSEB als Verladerverpflichtung. Dort erfolgt der Verweis auf den Unterabschnitt 7.5.1.1 ADR.
Bei der Beförderung in loser Schüttung oder in Tanks ergibt sich die Kontrollpflicht aus § 23 Abs. 2 Nr. 4 GGVSEB als Befüllerverpflichtung.

Bei Missachtung der Kontrollpflichten können bis 500.- ¤ Geldbuße verhangen werden.<img src="/ubbthreads/images/graemlins/shocked.gif" alt="" />

Viele Grüße aus Berlin


Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
Re: Kontrolle ADR-Equipment - Wessen Pflicht? [Re: Gandalf] #14738 17.06.2014 08:21
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 245
Bergmannsheil Offline
Methusalem
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Methusalem
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 245
Mahlzeit,

ein Bestandteil auf unserer Checkliste ist auch die Zurechnungsfähigkeit des Fahrers. Auch, wenn 7.5.1.2 sich nur auf Gefahrgut-Rechtsvorschriften bezieht, gebe ich einem Fahrer, dessen Pupillen- oder Gleichgewichtsreaktionen ungewöhnlich sind oder der bei meinen "Gefahrgutsmalltalk" keine passenden Antworten hat (dem also der Sachverstand fehlt)ken Gefahrgut mit.
Wenn das Fahrzeug in Ordnung und der ADR-Schein noch gültig ist, kann dennoch der Fahrer unter Strom stehen. Dann gibbet nix!


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Kontrolle ADR-Equipment - Wessen Pflicht? [Re: Bergmannsheil] #14739 12.08.2014 15:20
Registriert: Aug 2014
Beiträge: 1
U
Umweltgefährder Offline
Neuling
Offline
Neuling
U
Registriert: Aug 2014
Beiträge: 1
Tuten Gag,

also in unserem Unternehmen, gibt es eine Fahrzeugcheckliste für Gefahrguttransporte, die bei jedem Transport von Gefahrgut zum Einsatz kommt. Hier sind alle Punkte nach 7.5.1 und 8.1 abgedeckt, selbst das Prüfdatum der Feuerlöscher wird dokumentiert und die Ausrüstung zur Ladungssicherung kontrolliert.
Werden Mängel festgestellt, wird das Fahrzeug abgewiesen, was mit Begründung und Unterschrift des Fahrzeugführers ebenfalls auf der Checkliste dokumentiert wird.

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