Hallo zusammen,
hole mal einen älteren Thread wieder hoch..
Das Thema kommt ja immer wieder auf.
Wir machen eine "Sichtkontrolle". Diese beinhaltet einen Blick auf die TÜV-Plakette, ADR-Schein, Feuerlöscher und GG-Ausrüstung.
Natürlich auch auf den allgemeinzustand des Fahrzeugs.
"Offensichtliche Auffälligkeiten" ist wohl das Zauberwort.
Mir gehts expliziet um die Ausrüstung nach 8.1.5.2, wie z.B. Unterlegkeile, Warnzeichen etc.!
Müssen die bei jeder Beladung gecheckt und die Kontrolle dokumentiert und gegengezeichnet werden?
Und wer ist in der Pflicht, dieses zu kontrollieren?
Allgemein verlangte Ausrüstung wie die zitierten Keile, Warnzeichen etc. prüfen wir auch und zusätzlich ob die für diese Verladung benötigte Ausrüstung vorhanden ist und eingesetzt wird (Warntafeln, Antirutschmatten, Zurrmaterial etc) Stellen wir einen Mangel fest, muss dieser erst behoben werden.
Wir prüfen aber nicht ob etwas abgelaufen ist etc. (ausser natürlich den ADR-Schein und TÜV)
Wir hatten auch einmal Resonanz von einem Fahrer bekommen, der kontrolliert wurde nachdem er bei uns geladen hat. Wir hatten seinen Sattel vollgeknallt mit Gefahrgut. Es war alles ok, ausser die abgelaufene Prüffrist des Feuerlöschers. Lediglich das Fuhrunternehmen bekam Post.
Ob der Verlader auch Post hätte bekommen müssen (Willkür des Beamten?) entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.
Vielleicht hat der ein oder andere Forumteilnehmer auch so seine Erfahrungen die hier einfliessen können, was ja Sinn macht, wenn man über Regelauslegungen diskutiert.