Kontrolle ADR-Equipment - Wessen Pflicht?
#14725
08.03.2012 10:10
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Melanie Hearn
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Hallo,
ich arbeite bei einem chemisch produzierenden Betrieb in der Logistik und hätte gern gewusst, wessen Pflicht es ist, die zu beladenden Lkw/Tkw auf die Vollständigkeit der ADR-Ausrüstung zu kontrollieren und wie dies auszuführen ist. Wie sollte man das am Besten dokumentieren und wo kann man diese Regelung nachlesen?
Da ich im ADR-Buch diesbezüglich nichts Genaues finden konnte, hoffe ich, hier schlauer werden zu können.
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Re: Kontrolle ADR-Equipment - Wessen Pflicht?
[Re: Melanie Hearn]
#14726
08.03.2012 10:24
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Matthias
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Hallo Melanie!
Die Verpflichtung liegt beim Verlader (Definition siehe § 2 GGVSEB) gemeinsam mit dem Fahrzeugführer. Diese haben nach § 29 (1) GGVSEB dafür zu sorgen, dass (u.a.) die Vorschriften aus Abschnitt 7.5.1 ADR beachtet werden. Und dort findest Du in UA 7.5.1.2 ADR die "Unzulässigkeit der Beladung" bei unvollständiger Ausrüstung, Dokumentation etc.
Ich hoffe, ich konnte helfen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Viele Grüße,
Matthias
... und dann gibt´s da noch die Ausnahme zu der Ausnahme ...
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Re: Kontrolle ADR-Equipment - Wessen Pflicht?
[Re: Matthias]
#14728
08.03.2012 11:26
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Melanie Hearn
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vielen Dank für Eure Kommentare. Nur leider ist damit meine Frage nicht konkret beantwortet, denn: die Definition der ADR-Ausrüstung in 8.1.5.2 und 8.1.5.3 ist nach 7.5.1 nicht genau angegeben, sodass ich noch immer nicht weiß, wer genau in der Pflicht ist, diese Kontrolle vorzunehmen und wie es zu dokumentieren ist. Muss ich z.B. jedes Fahrzeug genauestens unter die Lupe nehmen und es in z.B. einer Checkliste dokumentieren oder kann ich das komplett genannte Equipment, wie in 7.5.1 angegeben, zusammenfassen und nach "Glauben-und-Vertrauen" den Aussagen des Fahrzeugführers trauen?
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Re: Kontrolle ADR-Equipment - Wessen Pflicht?
[Re: Melanie Hearn]
#14729
08.03.2012 12:13
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GG1
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Hallo Melanie,
7.5.1 und 8.1.5.2 / 8.1.5.2 sind unabhängig voneinander zu sehen. In 8.. werden die erforderlichen Ausrüstungsgegenstände beschrieben, nicht aber zum Beispiel der Schlauch, der zum Befüllen verwendet wird. Der muß aber nach 7.5.1 kontrolliert werden, eben weil er eine zum Befüllen verwendete Ausrüstung ist.
Grüße GG1
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Re: Kontrolle ADR-Equipment - Wessen Pflicht?
[Re: GG1]
#14730
08.03.2012 12:28
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Melanie Hearn
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hhm, Gefahrgutrecht ist kompliziert, das wusste ich schon länger.
Mir gehts expliziet um die Ausrüstung nach 8.1.5.2, wie z.B. Unterlegkeile, Warnzeichen etc.! Müssen die bei jeder Beladung gecheckt und die Kontrolle dokumentiert und gegengezeichnet werden? Und wer ist in der Pflicht, dieses zu kontrollieren?
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Re: Kontrolle ADR-Equipment - Wessen Pflicht?
[Re: Melanie Hearn]
#14731
08.03.2012 12:56
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Melanie Hearn
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Ich habe mir jetzt mal die Leitlinie des VCI aus deinem Link genauer zu Gemüte führen können. Dort konnte ich jedoch auch keine Anhaltspunkte dazu finden, WER in der Pflicht ist. Liegt die Pflicht zur Kontrolle der intakten Bereifung oder Beleuchtung etc. beim Verlader/Versender? Letzteres ist weder im ADR-Recht, noch im Leitfaden genau herauszulesen. Wenn ich rein nach Gefühl gehe, dann wäre für die Gültigkeit HU, intakte Bereifung/Beleuchtung, PSA Fahrer und ADR-Equipment Fahrzeug usw. der Spediteur verantwortlich...
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Re: Kontrolle ADR-Equipment - Wessen Pflicht?
[Re: Melanie Hearn]
#14732
08.03.2012 13:12
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GG1
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Hallo Melanie,
schau Dir doch mal 7.5.1.2 bzw. 7.5.1.3 jeweils erster Satz an. Daraus ergibt sich doch automatisch, daß der in der Pflicht ist, der be- bzw. entladen will. Also der Befüller, Verlader bzw. Empfänger. Das der Fahrer auch gewisse Kontrollpflichten (Abfahrtkontrolle) hat ist unbestritten, steht aber auf einem anderen Blatt.
Grüße GG1
PS: Was Reifen, HU, SP usw. angeht: Das berührt nicht Gefahrgutrecht, daher bist Du da außen vor. Ich würde aber trotzdem bei z.B. abgefahrenen Reifen nicht beladen.
Zuletzt bearbeitet von GG1; 08.03.2012 13:17.
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Re: Kontrolle ADR-Equipment - Wessen Pflicht?
[Re: GG1]
#14733
09.03.2012 08:21
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Waldläufer
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PS: Was Reifen, HU, SP usw. angeht: Das berührt nicht Gefahrgutrecht, daher bist Du da außen vor.
Das sehe ich anders. In 7.5 ff heißt es :....nicht den Rechtsvorschriften genügt.... Das schließt doch ander Vorschriften als das Gefahrgutrecht nicht aus. Eine Beladung bei Überschreitung des nächsten HU Termins halte ich für bedenklich. Bei uns im Unternehmen wird HU / SP überprüft und gegebenenfalls nicht beladen.
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Re: Kontrolle ADR-Equipment - Wessen Pflicht?
[Re: Waldläufer]
#14734
09.03.2012 10:01
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GG1
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Habe ich früher auch so gesehen, bis ich einen Ergebnisvermerk der 71. Sitzung des BLFA Gefahrgut (4./5.5.11) bekommen habe: Danach interpretieren die Kontrollbehörden den Begriff "Rechtsvorschriften" so, daß hier nur gefahrgutrechtliche Vorschriften gemeint sind.
Irgendwie auch nachvollziehbar, denn sonst müsste ich auch z.B. Lenk- und Ruhezeiten kontrollieren oder die Gültigkeit des Führerscheins bzw. ADR-Scheins oder, oder...
Auch wir kontrollieren HU / SP usw. und lehnen fallweise die Beladung ab. Wie es aber mit HU usw. in anderen Ländern aussieht, und wie das kenntlich gemacht wird: keine Ahnung, Kontrolle daher...
Grüße GG1
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Re: Kontrolle ADR-Equipment - Wessen Pflicht?
[Re: Melanie Hearn]
#14735
06.06.2014 11:15
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aw_
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Hallo zusammen, hole mal einen älteren Thread wieder hoch.. Das Thema kommt ja immer wieder auf. Wir machen eine "Sichtkontrolle". Diese beinhaltet einen Blick auf die TÜV-Plakette, ADR-Schein, Feuerlöscher und GG-Ausrüstung. Natürlich auch auf den allgemeinzustand des Fahrzeugs. "Offensichtliche Auffälligkeiten" ist wohl das Zauberwort. Mir gehts expliziet um die Ausrüstung nach 8.1.5.2, wie z.B. Unterlegkeile, Warnzeichen etc.! Müssen die bei jeder Beladung gecheckt und die Kontrolle dokumentiert und gegengezeichnet werden? Und wer ist in der Pflicht, dieses zu kontrollieren? Allgemein verlangte Ausrüstung wie die zitierten Keile, Warnzeichen etc. prüfen wir auch und zusätzlich ob die für diese Verladung benötigte Ausrüstung vorhanden ist und eingesetzt wird (Warntafeln, Antirutschmatten, Zurrmaterial etc) Stellen wir einen Mangel fest, muss dieser erst behoben werden. Wir prüfen aber nicht ob etwas abgelaufen ist etc. (ausser natürlich den ADR-Schein und TÜV) Wir hatten auch einmal Resonanz von einem Fahrer bekommen, der kontrolliert wurde nachdem er bei uns geladen hat. Wir hatten seinen Sattel vollgeknallt mit Gefahrgut. Es war alles ok, ausser die abgelaufene Prüffrist des Feuerlöschers. Lediglich das Fuhrunternehmen bekam Post. Ob der Verlader auch Post hätte bekommen müssen (Willkür des Beamten?) entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. Vielleicht hat der ein oder andere Forumteilnehmer auch so seine Erfahrungen die hier einfliessen können, was ja Sinn macht, wenn man über Regelauslegungen diskutiert.
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Re: Kontrolle ADR-Equipment - Wessen Pflicht?
[Re: aw_]
#14736
06.06.2014 12:59
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Gandalf
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Hallo aw_, die Pflichten und OWIs nach GGVSEB zu 8.1.5 ADR betreffen nur den Beförderer und den Fahrzeugfüherer. Aber da gibt es ja noch 7.5.1.2 ADR, was den Befüller und Verlader betrifft. Und Prüffrist Feuerlöscher sollte mit Sichtkontrolle schon möglich sein oder? Gruß Gandalf
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Re: Kontrolle ADR-Equipment - Wessen Pflicht?
[Re: GG1]
#14737
06.06.2014 20:56
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gg-freak
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Hallo Melanie,
die Verpflichtung vor der Beladung die sogenannte Konformitätsprüfung durchzuführen, muss rechtlich zweigeteilt gesehen werden. Bei der Stückgutbeförderung ergibt sich die Kontrollpflicht aus § 29 Abs. 1 GGVSEB als Verladerverpflichtung. Dort erfolgt der Verweis auf den Unterabschnitt 7.5.1.1 ADR. Bei der Beförderung in loser Schüttung oder in Tanks ergibt sich die Kontrollpflicht aus § 23 Abs. 2 Nr. 4 GGVSEB als Befüllerverpflichtung.
Bei Missachtung der Kontrollpflichten können bis 500.- ¤ Geldbuße verhangen werden.<img src="/ubbthreads/images/graemlins/shocked.gif" alt="" />
Viele Grüße aus Berlin
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
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Re: Kontrolle ADR-Equipment - Wessen Pflicht?
[Re: Gandalf]
#14738
17.06.2014 08:21
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Bergmannsheil
Methusalem
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Methusalem
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Mahlzeit,
ein Bestandteil auf unserer Checkliste ist auch die Zurechnungsfähigkeit des Fahrers. Auch, wenn 7.5.1.2 sich nur auf Gefahrgut-Rechtsvorschriften bezieht, gebe ich einem Fahrer, dessen Pupillen- oder Gleichgewichtsreaktionen ungewöhnlich sind oder der bei meinen "Gefahrgutsmalltalk" keine passenden Antworten hat (dem also der Sachverstand fehlt)ken Gefahrgut mit. Wenn das Fahrzeug in Ordnung und der ADR-Schein noch gültig ist, kann dennoch der Fahrer unter Strom stehen. Dann gibbet nix!
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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Kontrolle ADR-Equipment - Wessen Pflicht?
[Re: Bergmannsheil]
#14739
12.08.2014 15:20
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Umweltgefährder
Neuling
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Neuling
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Tuten Gag,
also in unserem Unternehmen, gibt es eine Fahrzeugcheckliste für Gefahrguttransporte, die bei jedem Transport von Gefahrgut zum Einsatz kommt. Hier sind alle Punkte nach 7.5.1 und 8.1 abgedeckt, selbst das Prüfdatum der Feuerlöscher wird dokumentiert und die Ausrüstung zur Ladungssicherung kontrolliert. Werden Mängel festgestellt, wird das Fahrzeug abgewiesen, was mit Begründung und Unterschrift des Fahrzeugführers ebenfalls auf der Checkliste dokumentiert wird.
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