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Berechnung der Lagermengen bei brennbaren Flüssigk #14659 02.03.2012 07:27
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hansjuergen210961 Offline OP
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Guten morgen,

ich bin neu hier und bin auch noch kein Experte im Thema Gefahrgut. Es geht um die Frage, welchen Hintergurnd besteht darin, das bei brennbaren Flüssigkeiten (gem. Kap.2.5 (1)) der techn. Regel für br.Fl.(TRbF) 20 die Bestimmung der Lagermenge dem Rauminhalt der Behälter ohne Grad der Befüllung zu Grunde liegt?
Wenn ich z.B. einen halb gefüllten Behälter habe, würde der ganze Rauminhalt berechnet. Wenn ich eine Flüssigkeit mit z.B. 5% brennbarem Anteil und einem sehr hohen Wasseranteil habe, das gleiche. Logisch finde ich das nicht.
Könnte mir heir einer weiterhelfen?
Viele Grüße
Hans-Jürgen

Re: Berechnung der Lagermengen bei brennbaren Flüssigk [Re: hansjuergen210961] #14660 02.03.2012 09:00
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Gandalf Offline
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Hallo hansjuergen210961,
bei vielen Dingen geht man vom "schlimmsten" Fall aus, hier also den größtmöglichen Lagermengen, um entsprechende Schutzmaßnahmen für den "worst case" festlegen zu können. Andernfalls müsste man ja dauernd seine Maßnahmen anpassen, wenn man immer von den gerade tatsächlich vorhandenen Mengen ausgeht. Die wechseln ja je nach Lager stündlich.
Antwort auf
Wenn ich eine Flüssigkeit mit z.B. 5% brennbarem Anteil und einem sehr hohen Wasseranteil habe
Wenn das ein richtiges Gemisch ist, frage ich mich bei der Zusammensetzung, ob das überhaupt unter die Kategorie brennbare Flüssigkeiten fällt.
Gruß Gandalf

Re: Berechnung der Lagermengen bei brennbaren Flüssigk [Re: Gandalf] #14661 02.03.2012 09:41
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Andreas_A Offline
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frage ich mich bei der Zusammensetzung, ob das überhaupt unter die Kategorie brennbare Flüssigkeiten fällt.

Hallo Gandalf,

wenn es sich um ein Alkohol/Wasser-Gemisch handelt, kann es durchaus sein, dass man im Bereich R10 bzw. Klasse 3, VG III liegt.

Viele Grüße,
A.

Re: Berechnung der Lagermengen bei brennbaren Flüssigk [Re: Andreas_A] #14662 02.03.2012 09:53
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tiefflieger Offline
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wenn es sich um ein Alkohol/Wasser-Gemisch handelt, kann es durchaus sein, dass man im Bereich R10 bzw. Klasse 3, VG III liegt.

Aber kaum bei den erwähnten 5%, sonst müsste Bier und Wein auch entsprechendes Gefahrenpotential besitzen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Neben der TRbF 20 ist auch die TRGS 510 zu beachten!

Re: Berechnung der Lagermengen bei brennbaren Flüssigk [Re: tiefflieger] #14663 02.03.2012 10:46
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Andreas_A Offline
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@tiefflieger:

Laut http://www.kwst.com/prodinfo.html
sehen die Flammpunkte wie folgt aus:
5 % FP 60,0 °C
10 % FP 57 °C
20 % FP 55,5 °C

Viele Grüße,
A.

Re: Berechnung der Lagermengen bei brennbaren Flüssigk [Re: Andreas_A] #14664 02.03.2012 12:48
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tiefflieger Offline
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sehen die Flammpunkte wie folgt aus:

Für die gefahrstoffrechtliche Einstufung ist der Flammpunkt alleine allerdings nicht ausschlaggebend. Hier ist es auch relevant, ob die Verbrennung weiter unterstützt wird. Bei wässrigen alkoholischen Lösungen ist dies erst bei höheren Gehalten um 50% der Fall.
Im gefahrgutrechtlichen Regelwerk dürfte sich ähnliches finden. Oder hast Du schon einmal einen Weintransporter mit Gefahrgutkennzeichnung gesehen?

Zuletzt bearbeitet von tiefflieger; 02.03.2012 12:49.
Re: Berechnung der Lagermengen bei brennbaren Flüssigk [Re: tiefflieger] #14665 02.03.2012 14:28
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Im gefahrgutrechtlichen Regelwerk dürfte sich ähnliches finden. Oder hast Du schon einmal einen Weintransporter mit Gefahrgutkennzeichnung gesehen?


Bei alkoholischen Lösungen, die UN 1170 zugeordnet sind greift unter anderem die Sondervorschrift 144 wonach wässrige Lösungen mit höchstens 24 Vol.% nicht dem ADR / RID unterliegen.

Grüße
GG1

Re: Berechnung der Lagermengen bei brennbaren Flüssigk [Re: tiefflieger] #14666 02.03.2012 14:40
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Andreas_A Offline
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@tiefflieger:

Ja, die Formulierung aus der CLP-Verordnung ist wie folgt:

"Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt über 35 °C müssen nicht in die Kategorie 3 eingestuft werden, wenn die Prüfung L.2 auf selbstunterhaltende Verbrennung nach den UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter, Handbuch über Prüfungen und Kriterien, Teil III Abschnitt 32, negativ ausgefallen ist."

Im ADR habe ich (bei einem sehr schnellen Blick) keinen vergleichbaren Hinweis gefunden.

Für einfache Gemische gibt es sicher Literaturdaten. Bei komplexeren Gemischen würde ich aber nachfragen, wenn ein Hersteller im SDB angibt, dass das Gemisch die Verbrennung nicht unterhält.

Viele Grüße,
A.

Re: Berechnung der Lagermengen bei brennbaren Flüssigk [Re: Andreas_A] #14667 02.03.2012 16:16
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Im ADR ist es in 2.2.3.1.1 Bemerkung 1 geregelt:

"Nicht giftige und nicht ätzende Stoffe mit einem Flammpunkt von mehr als 35 °C, die gemäß den Kriterien des Handbuchs Prüfungen und Kriterien Teil III Unterabschnitt 32.2.5 keine selbstständige Verbrennung unterhalten, sind keine Stoffe der Klasse 3; werden diese Stoffe jedoch auf oder über ihren Flammpunkt erwärmt zur Beförderung aufgegeben und befördert, sind sie Stoffe dieser Klasse."

Grüße
GG1


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