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Auffangbehälter Gas-Luftgemisch in Tankfahrzeugen #14635 28.02.2012 20:14
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wscheffler Offline OP
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Hallo,

da ist mal wieder etwas NEUES, aus dem Bereich Wunder dieser Welt.

Bei der Abgabe von Ladegütern aus Tankfahrzeugen mittels der Abgabepumpe fallen bei der Entladungen aus den Mess und Überwachungsanlagen, wie des Gasblasenmessverhüters oder aus der Ansaughilfe der Abgabepumpe Restmengen in einer Größenordnung von ca. 0,50 Litern an.

Seitens des Tankherstellers wurden hierfür in den Armaturenschränken Restmengenflaschen verbaut.

Diese Restmengenflaschen sind bauartgeprüft und zugelassen sowie zumeist bereits
mit dem Gefahrgutzettel der Klasse 3 belabelt.

Zur Durchführung und Einhaltung der Handhabungsvorschriften (Ladungssicherung) stehen diese Restmengenflaschen in Halteringen oder sind mit Bändern gesichert.

Hierbei sind vor der Entladung die Abgabeschläuche erst in die Restmengenflaschen einzuführen sowie nach der Beendigung wieder zu entnehmen und im Anschluss daran, ist die Restmengenflaschen wieder zu verschließen.


Der Transport von Restmengen (Heizöl, Diesel, Benzin) ist nur in entsprechenden zugelassenen Versandstücken mit Kennzeichnung und Bezettelung erlaubt und zulässig.

Bei dem Transport bzw. der Mitführung von Restmengen, können keine Freistellungen gemäß 1.1.3 ADR in Anspruch genommen werden.

Lediglich auf die Mitführung eines Beförderungsdokumentes könnte gemäß der Ausnahme 18 GGAV verzichtet werden.

Unklarheiten bestehen für mich, ob der Auffangbehälter für das Gas-Luftgemisch ein Versandstück ist oder ob der Behälter zur technischen Ausstattung des Armaturenschranks gehört.

Ich meine diese gehöhren zur technischen Ausstattung und somit besteht kein Verstoß gegen Absatz 5.2.1 / 5.2.2 ADR wegen fehlender Kennzeichnung und Bezettelung <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Quelle BBMV

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Zuletzt bearbeitet von wscheffler; 28.02.2012 20:46.

Mit freundlichen Grüßen
Wilfried
Re: Auffangbehälter Gas-Luftgemisch in Tankfahrzeugen [Re: wscheffler] #14636 29.02.2012 10:26
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TDamm Offline
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Hallo Wilfried,

wir haben das Thema auch in Thüringen diskutiert und tendieren zum Versandstück (Bauartgeprüft und nicht als Ausrüstung in T9 aufgenommen). Hier wurde jedoch das nicht Verschließen dieses Behälters vordergründig als Mangel/Problem angesprochen.

Re: Auffangbehälter Gas-Luftgemisch in Tankfahrzeugen [Re: TDamm] #14637 29.02.2012 11:58
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Winklhofer Offline
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Liebe Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

dieses Fass hat die Gewerbeaufsicht in Oberbayern aufgemacht. Jahrzehnte war dies offensichtlich nicht die Mühe wert, hier etwas zu beanstanden.
Um was geht es überhaupt: In den öl- und flüssigkeitsdichten Armaturenschränken sind Restmengenbehälter eingestellt, in die Zuleitungsschläuche (in etlichen Fällen ist beides gar nicht sichtbar) eingesteckt sind. Diese mechanisch-technische Abscheidevorrichtung ist erforderlich um beim Entladen entstehende Öl-/Luftgemische aus den Mess- und Überwachungsanlagen (z. B. Gasblasenmessverhüter) zu absorbieren. Die von den Herstellern der Tankfahrzeuge eingestellten Behälter sind meist nicht bauartgeprüft, habe tlw. nicht einmal Gewinde, um es ggf. verschließen zu können und werden auch über viele Jahre verwendet. Sie sind defacto aber nicht Teil der Baumusterzulassung, so dass die Argumentation der zuständigen Behörden formal richtig ist (UN-geprüfte Verpackung, max. Verwendungsdauer bei Kunststoffverpackungen, Kennzeichnung und Bezettelung, Ladungssicherung).
Die Frage ist nur, warum dies jetzt zu einem Sicherheitsproblem gemacht wird und Verpacker-, Verlader- und Fahrzeugführerverstöße die Folge sind und dies nicht längst mal thematisiert wurde? Dann hätten die Tankwagenhersteller sicherlich wohl schon lange entsprechend reagiert und entsprechende bauliche Maßnahmen veranlasst.

Beste Grüße aus Augsburg
Alfred Winklhofer

Re: Auffangbehälter Gas-Luftgemisch in Tankfahrzeugen [Re: Winklhofer] #14638 29.02.2012 15:12
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wscheffler Offline OP
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Hallo Herr Winklhofer,

Ich habe hier einmal Aktuelle Bilder eines Neufahrzeuges beigefügt.

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15415-Auffangbehälter.pdf (0 Bytes, 750 Downloads)

Mit freundlichen Grüßen
Wilfried
Re: Auffangbehälter Gas-Luftgemisch in Tankfahrzeugen [Re: Winklhofer] #14639 29.02.2012 20:47
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Gerald Offline
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Hallo Herr Winklhofer,

Antwort auf
Jahrzehnte war dies offensichtlich nicht die Mühe wert, hier etwas zu beanstanden.
Um was geht es überhaupt: In den öl- und flüssigkeitsdichten Armaturenschränken sind Restmengenbehälter eingestellt,...


Es immer wieder Erstaunlich, mit welchen Dingen man sich beschäftigen kann, aber das kennen wir ja schon.
Ich denke da nur an "Additivierungsanlagen", aber das ist für Deutschland in der RSEB Ziffer 5-8 und 9-7 geregelt.
Und für diese "Restmengenbehälter" brauchen wir bestimmt keine Reglung, da die Ära für den Gasmessverhüter bzw. Gasblasenabschneider bald vorbei sein wird.
Denn es gibt den "TIGER" von der BARTEC GmbH, wo Sensoren den Luftanteil bzw. Heizölanteil messen und dann den Luftanteil abziehen, so dass nur die tatsächliche Heizölmenge den Kunden berechnet wird.
Natürlich bringt dieses System noch andere Vorteile mit,
z.B. weniger Gewicht, Schummeln schlecht möglich, weniger Restmenge im System selbst.
Es gibt Firmen, welche ihre Fahrzeuge komplett auf dieses System umstellen.
Da kann man nur hoffen, dass die Gewerbeaufsicht in Oberbayern und vielleicht auch Andere, welche da jetzt eine Änderung wollen bzw. eine Beanstandung haben, diese Entwicklung (TIGER) mitbekommen haben. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Auffangbehälter Gas-Luftgemisch in Tankfahrzeugen [Re: wscheffler] #14640 09.03.2012 16:49
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Gerald Offline
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Hallo,
da hast Du ja ein Problem angesprochen.
Eine Antwort steht ja auf der Homepage von der Gefährlichen Ladung unter "Mineralöltankfahrzeuge (08.03.2012)", welche wir den Bemühungen der IHK Schwaben zu verdanken haben.
Meine Frage nun.
Bei welchen Herstellern von Tankfahrzeugen werden solche Auffangbehälter verwendet? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Denn nach Ansicht des Ministeriums sehe ich hier in erster Linie den Beförderer bzw. Fahrzeugführer in der Verantwortung und da sollte man in den Schulungen schon versuchen gegenzusteuern, damit die zuständige Behörde kein Bußgeld verhängen kann.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Auffangbehälter Gas-Luftgemisch in Tankfahrzeugen [Re: wscheffler] #14641 19.03.2012 17:25
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Gerald Offline
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Hallo,
ich habe mich mit Rohr Nutzfahrzeuge zu diesem Thema in Verbindung gesetzt.

Und dazu folgenden Antwort erhalten (ich gebe sie als Strichaufzählung wieder).

"- von der Gewerbeaufsicht Oberbayern wurden wir bezüglich der Restmengenflaschen am 19.12.2011 angesprochen
- in frühen Jahren waren in den Armaturenkasten keine Restmengenflaschen vorhanden, das Gas-Luftgemisch einfach in den Armaturenkasten geströmt
- die Mengen um die man hier redet ist sehr gering
- so um circa 1995 hat die Branche dann begonnen diese Dämpfe(Nebel) die halt trotzdem etwas ölig sind, von der Entlüftung des Gasmessverhüter über Schläuche in einen Plastik-Behälter, der in den Armaturenkasten gestellt wurde, einzuleiten
- vor circa 6-8 Jahren sind dann Forderungen laut geworden, dass diese Gefäße auch nach dem Gefahrgutrecht zugelassen sein müssen. Hieraus ist dann die 1 Liter große Alu-Flasche entstanden.
- über die vergangene Jahreswende wurde nun das Thema hochgekocht, dass diese Flasche während der Fahrt verschlossen sein muss
- wir stehen natürlich mit unseren Wettbewerbern in Verbindung und wissen von daher, dass alle Hersteller dieses Martyrium erleiden
- da wir nun wissen, dass die Gewerbeaufsicht sich hierin verbeißt, wird man den Tankwagenkunden eine Lösung bieten, die sicherlich wieder einige Kosten verursacht. Einen Sicherheitsgewinn können wir darin aber trotz allem nicht erkennen
- was erschwerend hinzu kommt ist, dass diese Flasche wahrscheinlich mit gefahrgutrechtlicher Kennzeichnung versehen sein muss. Das würde dann heißen, dass UN-Nummer, Flammzeichen und Toter Fisch auf die Flasche aufgeklebt werden muss.
- wir Tankwagenhersteller haben zwischenzeitlich das Bundesverkehrsministerium um ein klärendes Gespräch zu diesem Thema gebeten und sind auf diesen Termin gespannt"

Die Tankwagenhersteller insbesondere Rohr Nutzfahrzeug sind bemüht eine Lösung mit dem Ministerium zu finden, ich denke mal, es könnte über die RSEB geregelt werden, wie das z.B. mit den Additivanlagen geschehen ist.

Aber dabei sollte man schon bedenken, dass es hier um sehr kleine Mengen geht. Und nicht das die nächste zuständige Behörde vielleicht dann auf die Idee kommt, im Armaturenkasten sind ja auch kleine Restmengen, auch wenn der Fahrzeugführer das Vermeiden sollte, und hier soll dann der Armaturenkasten auch gekennzeichnet sein soll!! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />

Als Lösung bleibt nur:

1. Dass der Inhalt der Behälter nach der Abgabe beim Kunden in einen geprüften Behälter mit UN Nummer und Gefahrzettel Nummer 3 sowie Kennzeichnung "Fisch und Baum" umzufüllen ist. Somit dürfte meiner Meinung nach, der Behälter im Armaturenkasten leer sein und kein Verstoß vorliegen.

2. Oder nur geprüfte Behälter mit der entsprechenden Kennzeichnung (UN Nummer, Gefahrzettel Nummer 3 und Fisch und Baum) zu nehmen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Auffangbehälter Gas-Luftgemisch in Tankfahrzeugen [Re: Gerald] #14642 21.03.2012 16:16
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wscheffler Offline OP
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Hallo Gerald,

erst mal das ich wirklich ein super Beitrag und Deine Lösungsvorschläge aus der Sicht das es sich um eine Verpackung handeln muss sind ohne Wenn und Aber.

Ich bin wirklich gespannt wie dieses ausgeht.

Das mit der Aufnahme in die RSEB wäre für alle sicherlich die Beste und sinnvollste Lösung,
denn ein Sicherheitsgewinn durch einen Gefahrzettel in einen Armaturenschrank an einen Behälter der teilweise so in die Ausrüstung verbaut ist das er für "Leihen" kaum erkennbar ist, ist wohl nicht zu erwarten.

Über einen Sicherheitsverschluss oder Ventil sollte man schon nachdenken).

Vielleicht wenn man tief Luft holt wäre eine Anlehnung an das ADR 2013 denkbar:

1.1.3.3 Absatz c

Flüssigen Brennstoffen der UN-Nummern 1202, 1203, 1223....;
in Umschließungsmitteln von Ausrüstungen.

Aber wie gesagt, da muss man wohl tief Luft holen.

Ich persönlich sehe es immer noch als Umschließungsmittel und Bestandteil der Ausrüstung.

In so machen einen Armaturenschrank liegen die Probleme ganz wo anders (siehe Anhang).

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15538-001.jpg (0 Bytes, 1349 Downloads)
Zuletzt bearbeitet von wscheffler; 21.03.2012 17:07.

Mit freundlichen Grüßen
Wilfried
Re: Auffangbehälter Gas-Luftgemisch in Tankfahrzeugen [Re: wscheffler] #14643 29.03.2012 16:25
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DJSMP Offline
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Leute, ganz ehrlich! Dieses Thema geht mir voll auf den Keks! Jahrzehntelang interessiert das keinen Menschen und dann kommt irgend son dahergelaufener Bayer auf die Idee und sagt: "Des isn Versandstück!"

Wer diese Meinung vertritt, kann entweder die Folgen nicht abschätzen oder hat von der Praxis keine Ahnung! Hier sollte sich schleunigst was drehen und zwar hin zur Ausrüstung des Fahrzeugs oder hat sich mal jemand Gedanken gemacht über:

- die Menge des Inhalts --> wenn man ein Schnapsglas vollbekommt ist das viel!

- der Tagesablauf eines Tankwagenfahrers --> der hat zig Kunden am Tag, müsste das "Versandstück" ständig kontrollieren, nachlaufen lassen, danach Schläuche raus ziehen, Deckel zuschrauben, anschnallen (Ladungssicherung) beim nächsten Kunden wieder abschnallen, Deckel aufschrauben, Schläuche rein stecken usw.
Offen bleiben darf es ja nicht wegen der "Behältnisfunktion" Aus diesem Grunde könnte auch wscheffler seinen Behälter vergessen!

- die Anordnung des Auffangbehälters --> der steht in manchen Armaturenschränken in der hintersten Ecke und der Fahrer müsste ständig im Schrank rum steigen

- Viele Behälter sind nicht bauartgeprüft (auch bei Neufahrzeugen nicht) und müssten getauscht werden, bei Kunststoff müssten Fass oder Kanister alle 5 Jahre ausgetauscht werden

USW USW USW....

Da sind die Kennzeichnung und Dokumentation noch das geringste Problem.

Und am meisten geht mir auf den Keks, dass Behörden den Verzicht aufs Beförderungspapier propagieren! Hat sich mal jemand die Ausnahme 18 bis zu Ende durchgelesen???

"Befreiung vom Beförderungspapier
2.1 Gefährliche Güter in Versandstücken und ungereinigte leere Verpackungen, die für die Beförderung nicht an Dritte übergeben werden, dürfen ohne Beförderungspapier befördert werden, wenn die höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR nicht überschritten ist

Wie ist das bei einer Beförderungseinheit mitm Tank? Na dämmerts?

Mein dringender Appell an alle Behörden: Die Kirche im Dorf lassen und zur Fahrzeugausrüstung schwenken!!! Diese 2 cl sind absolut nicht sicherheitsrelevant! Die Behördenvertreter sollten mal ein Beispiel anführen, wo diese 2 cl zu einem Gefahrgutzwischenfall geführt hätten. Dazu sollte mal ausgeführt werden, was man sich davon verspricht diese 2 cl als Versandstück zu befördern!!!

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 29.03.2012 16:38.
Re: Auffangbehälter Gas-Luftgemisch in Tankfahrzeugen [Re: DJSMP] #14644 12.04.2012 14:14
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Claudi Offline
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Unterschreibe ich so! Heute habe ich so einen Fall gehabt und der Behälter ist nicht bauartgeprüft.
Wie sollte ein Versandstücktransport in der Praxis aussehen - zu den von DJSMP beschrieben Problemen kommt: wenn das Fahrzeug im Wechselbetrieb Benzin, Diesel und Heizöl fährt, hat der Fahrer dann 3 Behälter dabei zwecks Produkttrennung? Wie transportiert man Versandstücke in einem Tankwagen, der ja keine Ladefläche hat?
Selbst, wenn der Behälter entleert wird (in einen bauartgeprüften Kanister mit allen Kennzeichnungen) - was ist mit dem leeren, ungereinigten Behälter?
Was ist mit der häufig verwendeten Auffangschale für Tropfmengen aus den Schlauchanschlüssen? Ist die dann auch ein unzulässiges Versandstück, muss in den geprüften Kanister entleert und gereinigt werden?

Ist ja schön, dass wir so gut sind mit unseren GG-Vorschriften, dass wir über die Definition von Schaufeln, Stiellängen, tränende Fischaugen, Horizontstreifen und diese Behälter philosophieren können/ müssen... als wenn wir sonst keine Probleme hätten. Zurück zum Sicherheitsgedanken!

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