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zusätzlicher Verkehrsträger? #14306 11.01.2012 14:47
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Tobias S. Offline OP
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Ein Unternehmen hat aufgrund seiner Beteiligung an Gefahrguttransporten Straße einen Gefahrgutbeauftragten Verkehrsträger Straße bestellt.
Jetzt erhält das gleiche Unternehmen zusätzlich 60.000 l/a Diesel für den Eigenverbrauch per Bahn (Bereich Schiene also lediglich Empfänger).
Hat der Gefahgutbeauftragte jetzt nicht trotzdem auch noch den Verkehrsträger Schiene nachzuschulen? (weil die Gesamtaktivität des Unternehmens zählt, obwohl auf der Schiene nur empfangen wird?!)

Re: zusätzlicher Verkehrsträger? [Re: Tobias S.] #14307 11.01.2012 20:29
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Kalle Svensson Offline
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Hallo Tobias,

wenn man die GbV liest, müsste das Unternehmen einen Gb für beide Verkehrsträger bestellen und ihn für den Bereich RID schulen lassen.
Eine Befreiung nach § 2 Nr. 2 hast Du bereits ausgeschlossen, eine Befreiung nach Nr. 3 (Empfänger)würde ich auch ausschließen, denn in der Gesamtheit der Tätigkeit des Unternehmens sind ja nicht nur Pflichten als Empfänger zugewiesen.


Gruß Kalle




"Es gibt Nichts, was man nicht hinterfragen sollte"
Re: zusätzlicher Verkehrsträger? [Re: Tobias S.] #14308 12.01.2012 08:23
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Udo Freitag Offline
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Hallo Tobias,

die Empfängerpflicht ist freigestellt (vorsicht! Entladerpflicht prüfen) somit kein zusätzlicher Verkehrsträger für den Gb. Unterweisungen nach 1.3 RID aber nicht vergessen.

Gruss

Udo

Re: zusätzlicher Verkehrsträger? [Re: Udo Freitag] #14309 12.01.2012 11:27
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Tobias S. Offline OP
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Danke für die Einschätzungen, obwohl ich auch dahin tendiere, dass die Pflicht zur Nachschulung besteht, da §2 GbV ja (leider) nicht nach Verkehrsträgern unterscheidet..
Übrigens finde ich, dass Satz 1 §3 GbV sich etwas beißt mit Punkt 3. §2 GbV.


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