Hallo Tobias,
wenn man die GbV liest, müsste das Unternehmen einen Gb für beide Verkehrsträger bestellen und ihn für den Bereich RID schulen lassen.
Eine Befreiung nach § 2 Nr. 2 hast Du bereits ausgeschlossen, eine Befreiung nach Nr. 3 (Empfänger)würde ich auch ausschließen, denn in der Gesamtheit der Tätigkeit des Unternehmens sind ja nicht nur Pflichten als Empfänger zugewiesen.