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Reinigungspads mit Isopropylalkohol
#14105
01.12.2011 17:08
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Marco1975
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Hallo zusammen,
ich habe hier einen Montagekoffer, den ich verschicken soll. Enthalten ist da neben Werkzeugen ein Schachtel mit Reinigungspads. Diese sind mit getränkt mit 70 % Isopropylalkohol (UN 1219). Ich bin der Meinung, das das im Zusammenhang mit der SV 601 nicht unter Gefahrgut fällt - Gibt es da andere Meinungen oder bin ich richtig?
Gruß Marco
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Re: Reinigungspads mit Isopropylalkohol
[Re: Marco1975]
#14106
01.12.2011 18:08
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Kalle Svensson
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Hallo Marco1975,
Du sprichst von einem Montagekoffer, also Werkzeug ?!? Dann kann die SV 601 nicht zum Tragen kommen, da dort von gebrauchsfertigen pharmazeutischen Produkten (Medikamenten) die Rede ist. Um den Aufwand gering zu halten, käme die Einstufung als begrenzte Menge in Betracht. Vielleicht kannst Du auch die Freistellung unter 1.1.3.1c ADR in Anspruch nehmen, wenn Du den koffer für Deine Firma versendest. "Beförderungen von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit...."
Gruß Kalle
"Es gibt Nichts, was man nicht hinterfragen sollte"
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Re: Reinigungspads mit Isopropylalkohol
[Re: Marco1975]
#14107
01.12.2011 18:21
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GG1
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Hallo Marco1975,
ich würde hier eher zu UN 3175 tendieren, oder sind die Pads tropfnaß?
Grüße GG1
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Re: Reinigungspads mit Isopropylalkohol
[Re: GG1]
#14108
02.12.2011 09:23
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Marco1975
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Hi!
Nein, tropfnass sind die Pads nicht. Das sind so eine Art Feuchttücher die zum Reinigen von Schnittstellen einer Gummidichtung verwendet werden, bevor diese geklebt wird. Danke für den Hinweis auf Freistellung nach 1.1.3.1 / c - das passt!
Gruß Marco
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Re: Reinigungspads mit Isopropylalkohol
[Re: Marco1975]
#14109
05.12.2011 12:43
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Winklhofer
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Hallo Marco1975,
die Anwendung von 1.1.3.1 c) ADR ist in Ihrem Fall nicht möglich, da Sie den Koffer ja versenden wollen und nicht im Sinne dieser Vorschrift mitführen. Allerdings dürfte eine Freistellung trotzdem möglich sein. Nach Ihrer Beschreibung sind die Pads der UN-Nummer 3175 zuzuordnen. Hier gibt es eine Sondervorschrift 216. Wenn diese Bedingungen eingehalten sind, unterliegt dieser Versand nicht dem ADR.
Beste Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: Reinigungspads mit Isopropylalkohol
[Re: Winklhofer]
#14110
07.12.2011 12:24
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Claudi
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Mal die SV 216 prüfen, ggf. kann man dadurch eine Freistellung erreichen.
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Re: Reinigungspads mit Isopropylalkohol
[Re: Claudi]
#14111
08.12.2011 09:23
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Marco1975
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Hallo zusammen,
vielen Dank für die Hinweise - nach SV216 unterliegt das dann nicht den ADR-Vorschriften, prima! Gruß Marco
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