Übrigens, wenn ich direkt in die CLP Verordnung gehe dann steht unter der CAS Nummer 68334-30-5 nur ein Piktogramm??? Das verstehe ich nicht. Hilfe.
Fangen wir von hinten an. In der CLP Verordnung findest Du unter der CAS-Nr. 68334-30-5 einen entsprechenden Eintrag und dann in der Spalte Anmerkungen ein H. Dies bedeutet, die EU schreibt hier nur für diese Gefährdungskategorie (hier krebserzeugende Wirkung) eine verbindliche Einstufung vor. Die anderen Gefährdungen hat man selbst einzustufen.
Hallo zusammen,
ich habe mal ne Frage zu den Piktogrammen nach GHS.
Ich habe ein Sicherheitsdatenblatt vorliegen, demnach Heizöl leicht 4 Piktogramme nach GHS zur Kennzeichnung tragen muss. ...Wonach richte ich mich bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern?
Kommt auf die Datenlage an. GHS08 ist ja bereits geklärt, da Listenstoff der CLP Verordnung. Nun zu den anderen Parametern. GHS02 dürfte auch noch zutreffen, da in der Regel ein Flammpunkt von 55°C unterstellt wird und das Abschnittskriterium bei der Brennbarkeit 60°C ist, somit ist man noch dabei.
GHS09 als aquatisch toxische Wirkung kann wohl unterstellt werden, denn da hat sich zum "alten Recht" eigentlich nichts geändert.
Jetzt könnte man evt. noch GHS07 anführen, für hautsensibilisierende Wirkung. Hier sehe ich allerdings ein relativ geringes Potential und spezifische Prüfdaten hierzu liegen mir nicht vor, also bleibt das weg.
=> 3 Piktogramme.
In der GESTIS Stoffdatenbank findet man auch einen solchen Eintrag mit den erwähnten 3 Piktogrammen.