zu diesem Thema habe ich heute einen Artikel über gefahrgut-online.de bekommen. Unter http://www.gefahrgut-online.de/fm/3576/DG%20UN%203166%20Customer%20Info.pdf wird von CSAV explizit darauf hingewiesen, dass die genannten Punkte so erfüllt werden müssen. Ausserdem wird in dieser Anweisung detailiert der Unterschied gezeigt, wann ich eine IMO brauche und wann nicht.
Was mich im Zusammenhang mit UN3166 noch interessiert: Welche Mengenangaben sind auf der IMO Erklärung einzutragen? Die Gesamtzmasse des Autos oder nur die im Tank enthaltene Treibstoffmenge? Und was ist dann mit der Batterie?
Gibt es darüber irgendwelche Fundstellen im IMDG?
Viele Grüße
Jörg
Re: UN 3166 KL.9 und MARINE POLLUTANT
[Re: HAZMAT68]
#1401809.01.201215:18
einen konkreten Passus über die anzugebende Menge finde ich nicht, somit zählt m.E. die allgemeine Verpflichtung zur Angabe nach 5.4.1.5.1 IMDG-Code also die Gesamtmenge der gefährlichen Güter in kg bzw L. Ich habe zu diesem Thema bei der WAPO in Hamburg nachgefragt. Dort teilte man mir mit, dass letztednlich auch der Reeder seine Anforderungen hat (der eine will eine Massenangabe, der andere braucht sie nicht). Insofern bleibt also nur der Anruf beim Reeder. Vielleicht ist zu diesem Thema auch noch das anhängende Info-Blatt der Wasserschutzpolizei interessant.
Antwort auf
Und was ist dann mit der Batterie?
Die Batterie wird m.E. in der Gefahrgutmenge vernachlässigt, so lange sie gegen Beschädigung, Kurzschluss bzw. unbeabsichtigtes Auslösen gesichert ist - ausser es ist ein E-Fahrzeug, dessen Gefahrgutpotential nur die Batterie ist.
Dank für das Infoblatt von der WaPo. Da steht aber nichts Neues drin, was nicht auch schon in den einzelnen Sondervorschriften schon drin steht - vorausgesetzt man hat den aktuellen Code und findet die Fundstellen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Bzgl. Mengenangabe muss ich mal widersprechen. Dem Standard-Reeder ist das alles egal. Der verchartert sein Schiff an einen Time-Charterer, welcher dann das Schiff von A nach B beordert, um dort seine Ladung abzuholen oder abzuliefern. Was im Einzelnen transportiert wird, interessiert den Reeder nur zweitrangig. Sofern das Schiff eine Zulassung für bestimmte Gefährliche Ladung hat, kann der Time Charterer auch diese transportieren. Grundsätzlich will der Reeder nur, das das Schiff immer alle internationalen Anforderungen erfüllt, damit es bei Hafenstaatenkontrollen nicht auffällig oder sogar festgehalten wird. Dann hört der Time Charterer nämlich sofort auf seine "Charter-Rate" zu zahlen und der Reeder macht Verlust. Wenn wir also jetzt ein normales Massengutfrachtschiff haben, mit dem der Charterer Autos transportieren möchte (also kein RoRo Schiff, welches von den neuen Forderungen im IMDG befreit is), muss doch ab jetzt eine IMO Declaration oder das "Formular für die multimodale Beförderung" ausgefüllt werden. Und dort gibt es eine Spalte "Gross mass (kg), net quantity/mass" bzw. im Blatt für die multimodale Beförderung: "Bruttomasse (kg), Nettomasse (kg), Volumen (m3)" Wenn jetzt das Schiff einer Hafenstaatenkonrtolle unterzogen wird, müssen also diese Dokumente den internationalen Bestimmungen entsprechen, unabhängig davon, was der Reeder für eigene Anforderungen hat. Die interessieren doch niemanden. Aber was muss hier jetzt genau drin stehen, z.B.: Bruttomasse des Autos, Nettomasse des Treibstoffes im Tank, Tankvolumen?
Gruß Jörg
Re: UN 3166 KL.9 und MARINE POLLUTANT
[Re: HAZMAT68]
#1402010.01.201214:39
ich denke, im Sinne von 5.4.1.5.1 IMDG-Code sollte das tatsächliche Gesamtgewicht der Fahrzeuge angegeben werden, da diese ja auch als Ganzes der UN 3166 zugeordnet werden und nicht nur einzelne Bestandteile. Mir sind jedenfalls noch keine Probleme berichtet worden, wenn so verfahren wird.
Gruß Forenseeker
P.S.: Ich denke dem einen oder anderen Reeder ist es nicht ganz egal, was auf seinen Schiffen gefahren wird. Warum gibt es sonst den einen oder anderen Ausschluß in den Charter-Parties, die über die geltenden Vorschriften hinausgehen bzw. Klauseln, die für bestimmte Güter die Zustimmung des Reeders erfordern? Die jeweilige Marktlage hat natürlich auch ihren Einfluß, auf das was durchgesetzt werden kann.
vielen Dank für die Antwort. Das Fahrzeuge als Ganzes der UN 3166 zugeordnet werden ist ein guter Hinweis.
Meine Aussage über die Reeder war natürlich etwas auf die Spitze getrieben. Aber wenn die Charterparty geschlossen ist, darf der Charterer das transportieren, was vereinbart wurde. Grundsätzlich ist der Reeder aber nicht direkt in der Kommunikationskette Versender->Empfänger drin, es sei denn, er ist auch selber der Befrachter des Schiffes. Natürlich kann man nun wieder argumentieren, dass der Kapitän ja immer der Reedereivertreter an Bord ist und somit die Reederei sehr wohl über alles Bescheid weiß .... aber dies ist jetzt nicht mehr Inhalt dieses Threads.
Gruß
Jörg
Re: UN 3166 KL.9 und MARINE POLLUTANT
[Re: HAZMAT68]
#1402219.01.201219:49
wie wäre es denn, wenn wir die Sache mal weiterspinnen? Es werden Verbrennungsmotoren nach UN 3166 als MP eingestuft, aber über die SV 961 / 962 wieder ausklassifiziert. Dann greift 2.9.3, die da sagt, wenn ein Gut keine andere Gefahr als MP hat, ist es unter UN 3077/3082 einzustufen. Damit müssten die Verbrennungsmotoren doch wieder als Gefahrgut angemeldet werden, und zwar als UN 3082 wenn es um den Motor geht bzw. UN 3077 wenn es um die darin enthaltenen Körperflüssigkeiten angemeldet werden sollen. Hätte doch auch mal was, oder?
Gruß Volker Utzenrath
Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise (Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
Re: UN 3166 KL.9 und MARINE POLLUTANT
[Re: exag]
#1402319.01.201220:08
Sie haben gewonnen, ich glaube kann es nicht mehr toppen. Vielleicht hängt es von der Marke ab. Ein Bentley betankt mit E10 benötigt vielleicht eher einen Gefahrgutbeauftragten als drei VW's die mit Biodiesel laufen. Vielleicht sollten wir mal eine Arbeitskreis dazu gründen, so nach dem Motto: wenn ich nicht mehr weiter weiß, bild ich einen Arbeitskeis. Viele Grüße vom Radfahrer (=Spielverderber?)
Volker Utzenrath
Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise (Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
Re: UN 3166 KL.9 und MARINE POLLUTANT
[Re: exag]
#1402525.01.201212:01
Wieso ausklassifiziert? Ein Motor, der Kraftstoff(reste) (zumindest wenn diese Gefahrgut sind?) enthält, ist UN3166 und unterliegt im Rahmen der SV962 dem IMDG-Code (wenn nicht SV 961 erfüllt wird). Ende. Frage nur: Marine Pollutant ja oder nein (ich sage eher ja, wegen des Kraftstoffes).
IN UN3166 sind alle Gefahrgüter, die in einem Auto stecken (verbaut), enthalten. Airbags, Stoßdämpfer, Batterie, Kraftstoff.
Was wäre, wenn ein Fahrzeug nur Biodiesel als Kraftstoff enthält? Der ist kein Gefahrgut...E10 hingegen ist UN1203.
Zur Bestellung eines GB: erstmal muss jedes Unternehmen [...] einen bestellen, ggf. kann man eine Befreiung nutzen um zu verzichten. Kann man im Falle von UN3166 verzichten? Meine Argumentation: auf Grundlage von § 2 GbV:
Freistellung vom IMDG-Code: trifft nicht zu (außer wenn SV 961 zutrifft) also nach SV 962 keine totale Freistellung 1.1.3.6 ADR: UN3166 taucht natürlich nicht auf (da im ADR freigestellt) LQ/EQ: trifft nicht zu
Ergebnis: GB für See muss bestellt werden (außer wenn nach SV 961 versendet wird)