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Shipper's Nutzung als Beförderungspapier #13764 30.09.2011 16:28
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Tanja_GB Offline OP
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Hallo zusammen,

wie muss ich den Punkt 1.1.4.2 ADR verstehen, wenn ich eine Shipper's auch als Beförderungspapier nutzen möchte.

1.1.4.2.3 ... vorgeschriebenen Angaben durch das Beförderungspapier und die Angaben ersetzt werden, die gemäß dem IMDG-Code oder den Technischen Anweisungen der ICAO vorgeschrieben sind, vorausgesetzt, alle im ADR vorgeschriebenen zusätzlichen Angaben sind ebenfalls enthalten.

Welche Angaben sind damit gemeint?

Ich habe in unsere Shippers folgende Felder aufgenommen:

0 Carriage in accordance with 1.1.4.2.1, ADR
0 Tunnel restriction code (X), ADR
0 "ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS", ADR

Muss ich auch noch folgendes aufnehmen:
0 XXX Points, ADR
0 oder irgendwelche Ausnahmen?

Danke Euch schon mal,

Grüßle Tanja

Re: Shipper's Nutzung als Beförderungspapier [Re: Tanja_GB] #13765 19.10.2011 15:01
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Rupert Offline
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Hallo Tanja,
eigentlich müßte so die Shipper als Beförderungspapier akzeptiert werden.
Aber nicht, dass es dann Probleme mit der Shipper selbst gibt


Have a nice day!
Re: Shipper's Nutzung als Beförderungspapier [Re: Tanja_GB] #13766 17.11.2011 18:07
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DJSMP Offline
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Ich rate davon ab, die Original Shipper's als Beförderungspapier Straße einzusetzen. ADR sagt klipp und klar, kannst du einsetzen, wenn alle nach ADR erforderlichen Inhalte drin stehen. Wenn du dort das Sätzchen für den Vorlauf nach 1.1.4.2.1, die Tunnelcodes und die Menge je Beförderungskategorie / Gefahrpunkte rein gemeißelt hast, nimmt dir die Shipper's kein Checker mehr ab.

Empfehlung: Zusätzlich zu den nicht verunstalteten Originalen eine Kopie der Shipper's mitgeben und dort die ADR-relevanten Dinge ergänzen. Schicker sieht natürlich ein zusätzliches Papier aus.

Re: Shipper's Nutzung als Beförderungspapier [Re: Tanja_GB] #13767 18.11.2011 13:16
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Dieter2 Offline
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Beiträge: 104
Hallo Tanja,

ich schließe mich Rupert und DJSMP an - es ist in meinen Augen aufwändiger, eine IMO-DGD auf ADR zu "trimmen" als einen standardisierten Frachtbrief oder Lieferschein als Beförderungspapier nach ADR zu erstellen.

Gruß
Dieter


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