Hallo zusammen,
wie muss ich den Punkt 1.1.4.2 ADR verstehen, wenn ich eine Shipper's auch als Beförderungspapier nutzen möchte.
1.1.4.2.3 ... vorgeschriebenen Angaben durch das Beförderungspapier und die Angaben ersetzt werden, die gemäß dem IMDG-Code oder den Technischen Anweisungen der ICAO vorgeschrieben sind, vorausgesetzt, alle im ADR vorgeschriebenen zusätzlichen Angaben sind ebenfalls enthalten.
Welche Angaben sind damit gemeint?
Ich habe in unsere Shippers folgende Felder aufgenommen:
0 Carriage in accordance with 1.1.4.2.1, ADR
0 Tunnel restriction code (X), ADR
0 "ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS", ADR
Muss ich auch noch folgendes aufnehmen:
0 XXX Points, ADR
0 oder irgendwelche Ausnahmen?
Danke Euch schon mal,
Grüßle Tanja