Mahlzeit,
die LAGA-Vollzugshilfe soll den Menschen im Krankenhaus bzw. den überwachenden Behörden den Umgang, unter anderem die Zuordnung von Abfällen zu Abfall-Schlüsselnummern, erleichtern. Sie betrachtet die Abfallwirtschaft innerhalb und außerhalb der Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und schließt Auflagen der BioStoffV, GefahrstoffV, ADR, Infektionsschutz, Hygiene und gesundem Menschenverstand ein. Sie wird zusammen umgesetzt durch FaSi, Betriebsbeauftragten für Abfall, Hygienebeauftragte Ärzte, Hygienefachkräfte und Betriebsarzt.
Die Zuordnung zu Abfallschlüsselnummern geschieht meist nicht anhand von Listen, sondern anhand von Einschätzungen/Gefährdungsbeurteilungen, wie es besonders das Arbeitsschutzrecht auch vorsieht.
Die Zuordnung zu AS 180103 geschieht nicht aus der Klassifizierung von Erregern zu Stoffen der Klassse 6.2, sondern fragt als erstes, welches (zusätzliche)Risiko für die Allgemeinheit besteht, wenn der kontaminierte Abfall falsch entsorgt wird.
Bedenkt bitte, dass bei den meisten Krankheiten die Leute NICHT im Krankenhaus liegen, sondern zu Hause, dies auch bei HIV-positiven, Hepatitis-Infizierten oder (unerkannten) TbC-Kranken. Der größte Anteil des kontaminierten Mülls kommt also aus den Haushalten und nicht aus dem Krankenhaus. Brauchen wir besondere (gefahrgutrechtliche) Vorschriften für den Hausmüll?
Mit betrachtet bei der Zuordnung von Erregern zu AS 180103 wird auch die Überlebensfähigkeit de Erregers außerhalb des Körpers, die Dosis, die zur Infektion nötig ist etc. Und da ist HIV so ziemlich uninteressant. Hepatitis B ist da viel gefährlicher.
Die LAGA-Vollzugshilfe geht darauf ein:
"Die Liste umfasst daher Erkrankungen, die unter Berücksichtigung
- der Ansteckungsgefährlichkeit (Kontagiosität, Infektionsdosis, epidemisches Potential),
- der Überlebensfähigkeit des Erregers (Dauer der Infektionstüchtigkeit),
- des Übertragungsweges,
- des Ausmaßes und der Art der potentiellen Kontamination,
- der Menge des kontaminierten Abfalls sowie
- der Schwere der gegebenenfalls ausgelösten Erkrankung und deren Behandelbarkeit
besondere Anforderungen an die Infektionsprävention stellen.
Nach dem gegenwärtigen Stand des Wissens
können Abfälle dieser Gruppe bei folgenden Krankheiten des Menschen entstehen (in Klammern: relevante erregerhaltige Ausscheidung/Körperflüssigkeit):"
Und hier folgt eine Liste von Krankheiten bzw. Erregern.
HIV taucht auch auf bei dem Hinweis auf Übertragung durch unmittelbaren Kontakt mit verletzter oder nicht-intakter Haut oder Schleimhaut (z. B. durch Inokulation). Das heißt, dass bei Abfällen, die die Haut durchdringen können (nadeln, Skalpelle etc.), diese HIV-kontaminierten Stoffe dem AS 180103 zugeordnet werden
können.
AIDS
wird in diesem Kapitel noch mal genannt, um diese Differenzierung zu erklären:
"Bei den in der Regel durch Inokulation übertragbaren Infektionskrankheiten stehen die Belange des Arbeitsschutzes im Vordergrund. Zu diesen Abfällen zählen daher spitze und scharfe Gegenstände, blutgefüllte Gefäße sowie blutgetränkter Abfall aus Operationen entsprechender Patienten, aus entsprechenden Schwerpunktpraxen und Laboren sowie gebrauchte Dialysesysteme aus der Behandlung bekannter Virusträger. Nicht gemeint sind kontaminierte trockene (nicht tropfende) Abfälle von entsprechend erkrankten Patienten (AIDS, Virushepatitis) aus Einzelfallbehandlungen, wie z. B. kontaminierte Tupfer im Rahmen der Blutabnahme, nicht tropfende Wundverbände oder OP-Abdeckungen, Watterollen aus der zahnärztlichen Praxis."
Und jetzt kommen wir zur RSEB: Lange Zeit war die deutsche LAGA-Richtlinie (wie sie bis 09/2009 hieß) und das Abfallrecht nicht kompatibel zur Klasse 6.2, bis dann der C-Müll / As 180103 per RSE als äquivalent zu UN 3291 erklärt wurde. Der Eintrag auch in der neuen RSEB erleichtert den Gleichklang von LAGA-Vollzugshilfe und ADR. Zuerst aber, das möchte ich noch einmal betonen, steht die LAGA-Vollzugshilfe.
Also als Gb hätte ich da bei bekannt HIV-positiven Abfällen ein wenig Bauchschmerzen ...
Ich bin Gb an einer Uniklinik, wir haben (das ist schon statistisch wahrscheinlich) HIV-Infizierte im Haus als Patienten und ich habe 2002 an der LAGA-Richtlinie mitgearbeitet: Ich habe keine Bauchschmerzen.
Gerne für eine weitere Diskussion offen: Gerd Schäfer