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Magnet-Warntafeln #1293 01.12.2003 10:35
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UHeins Offline OP
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In Gefährliche Ladung 11/2003 erschien die folgende Meldung zum "Bild des Monats": ---* Zitat *--- Praktisch, aber nicht erlaubt. Für den Transport radioaktiver Stoffe gelten keine Sonderregelungen hinsichtlich der orangefarbenen Kennzeichnung. Die hier verwendete Selbstklebefolie (als Magnetfolie) erfüllt nicht die Anforderungen des Gefahrgutrechts. Der Halter hätte die Beförderungseinheit mit zwei reflektierenden orangefarbenen Tafeln ausstatten müssen. Eine Selbstklebefolie ist nach Abs. 5.3.2.1.5 ADR ausschließlich für Container mit gefährlichen festen Stoffen in loser Schüttung, Tankcontainer, MEGC und ortsbewegliche Tanks vorgesehen und nicht für eine Beförderungseinheit mit radioaktiven Stoffen. Ansonsten wurden die vorgeschriebenen Großzettel korrekt an drei Seiten angebracht. ---* Ende Zitat *--- Ich wurde gebeten, diesen Sachverhalt hier zur Diskussion zu stellen, was ich natürlich gerne mache. Es sei hinzugefügt, dass Bild und Kommentar vom Mitglied einer Gefahrgut-Kontrollgruppe der deutschen Polizei stammen. ***Nachtrag: Nein, nicht aus Hessen ...

Zuletzt bearbeitet von UHeins; 03.12.2003 16:50.

----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Magnet-Warntafeln [Re: UHeins] #1294 01.12.2003 12:25
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Carsten Klee Offline
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Hallo Gefahrgutkolleginnen und -kollegen!

Ich kann den Sinn dieser Beanstandung nicht erkennen!

Wenn ich generell gegen Magnetfolie bin, weil ich die Gefahr des Verlierens bei starker Belastung durch Wind, Unterdruck oder mechanische Beanspruchung bei einem Unfallereignis für zu groß erachte, muss ich konsequenterweise auch die Magnetbefestigung der Großzettel beanstanden. Ich kann niemanden erklären, warum das Eine verboten, das Andere erlaubt ist.

Die in 5.3.2.1.5 aufgeführte Verwendung von Folie oder Farbanstrich mit dem besonderen Verweis auf 5.3.2.2.2 letzter Satz, in dem es um die Erkennbarkeit von Gefahr- und UN-Nummern nach einem 15-minütigen Brand geht, ist hier sachlich nicht anwendbar, denn der orange Farbanstrich wird auf jeden Fall verloren gehen (in 5.3.2.2.2 wird die Erkennbarkeit der Ziffern nach einem 15-minütigen Brand, nicht die der Warntafel gefordert!). Egal ob Folie auf Magnettafel oder Blechtafel, denn i. d. R. werden auf Blechwarntafeln auch Folien aufgeklebt anstatt diese zu lackieren. Der Unterschied zwischen einer Folie, aufgeklebt auf einer Blechtafel oder aufgeklebt auf einem magnetischen Trägermaterial will mir nicht so recht einleuchten. Reine Definitionsfrage: Magnetfolie oder Magnettafel oder überhaupt Tafel. Leider geben die einschlägigen Begriffsbestimmungen hierzu nichts her.

Wenn die Vorschriften für die Positionierung (senkrecht zur Längsachse etc.) eingehalten werden, halte ich persönlich diese Kennzeichnung für o. k. Ich bin zwar auch aus Haltbarkeitsgründen lieber für eine fest montierte Tafel jedoch kann ich die Beweggründe mancher Anwender, die nur gelegentlich kennzeichnungspflichtig transportieren, durchaus nachvollziehen.

Interessant wäre hier ein Foto von vorn gewesen, denn Magnete halten nicht auf Kunststoffstoßstangen und gegen ein Magnetschild auf der schrägen Motorhaube spricht die senkrechte Anbringung. Wobei auch hier eigentlich eine 40 Grad flach gestellte große Warntafel immer noch mehr Signalwirkung als eine verwendbare verkleinerte Tafel mit 300/120 mm hat. Aber diese Diskussion führt jetzt wohl zu weit...

Mit freundlichen Grüßen aus Nordhessen

Carsten Klee
<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />

Re: Magnet-Warntafeln [Re: UHeins] #1295 01.12.2003 13:57
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Willi_Pape Offline
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Hallöchen,
wenn man den Vorschriftentext "wort wörtlich" auslegt, haben die Kontrollbehörden recht.
Aber betrachtet man den eigentlichen Sinn des Gefahrgutrechtes, dann sollen die Vorschriften dazu dienen, dass Transporte mit gefährlichen Gütern sicher durchgeführt werden. Ob der Transport mit dieser Magnettafel ein Sicherheitsrisiko darstellt, wage ich zu bezweifeln. Die Lesbarkeit nach einem 15 minütigen Brand ist ja bei Warntafeln nicht gefordert. Wenn man nämlich den Text wiederum wörtlich nimmt, dann darf die Tafel ja ruhig verbrennen, es müssen nur die Ziffern lesbar sein (wie gesagt wörtlich ausgelegt).
Aber man sollte hier nicht auf die Ordnungshüter schimpfen (obwohl ich mir vorstellen kann aus welchem Bundesland die waren), sondern hier ist meines Erachtens der Gesetzgeber gefordert.
Mir ist es auch unerklärlich warum die Gefahrzettel aus einer Magnetfolie sein dürfen und die Warntafel nicht.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Magnet-Warntafeln [Re: UHeins] #1296 03.12.2003 11:13
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M.Brück Offline
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Hallo Gefahrgutkollegen und -kolleginen,

als Gefahrgutüberwacher möchte ich hier auch mal ein Statement abgeben.

Aus meiner Sicht liegt hier kein Verstoß gegen die Gefahrgutvorschriften vor. Weder im ADR noch in der GGVSE oder der RSE habe ich eine genaue Definition des Begriffes Tafel gefunden. Lediglich Maße, Farbe und Position der Anbringung sind genau geregelt. Was ist also eine Tafel?
Eine lackierte Metalltafel, eine beklebte Metalltafel, eine beklebte Magnettafel oder eine lackierte Magnettafel? Über das Material aus dem die Tafel bestehen muß wird keine Aussage getroffen. Unter welchen Bedingungen eine Magnettafel den Beanspruchungen des Alltags oder denen eines Unfalles nicht standhält vermag ich nicht zu beurteilen. Die Unauslöschbarkeit nach 15minütiger Feuereinwirkung bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Nummer zu Kennzeichung der Gefahr und auf die UN-Nummer.

Mangels genauer Definition des Begriffes Tafel vermag ich daher im vorliegenden Fall kein Verstoß zu erkennen.
Meines Erachtens ist das Schutzziel durch die verwendete Tafel erreicht und nicht zu beanstanden.

Die detaillierte Begründung und die Verstoßkette die dieser Anzeige zugrunde liegen würden mich sehr interessieren, zumal mir Transportunternehmen bekannt sind, die auch diese Tafeln verwenden.


Gruß aus Gießen
Mario

Nicht vergessen : "Mensch bleiben"
Re: Magnet-Warntafeln [Re: M.Brück] #1297 06.12.2003 20:20
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UHeins Offline OP
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Auch das ist "Praxis pur": Ein Polizist erkennt seinen Irrtum und entschuldigt sich dafür! Auf die Reaktionen in der GeLa-Leserschaft sowie im Forum angesprochen, hat er folgende Stellungnahme abgegeben: *** Zitat *** Ich hoffe, dass Sie mir nicht sauer sind, dass ein solcher (berechtigter) Leserbeitrag herausgekommen ist. Ich muss zu meiner Schande leider gestehen, dass ich hier (vermutlich aus den Erinnerungen an frühere Zeiten) einem Irrtum über die Beschaffenheit der Warntafeln erlegen bin. Herr Klee hat in seinen Ausführungen absolut recht. *** Ende Zitat *** Ist doch gut, dass wir mal völlig angstfrei darüber geredet haben.


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----

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