Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zur Zuordnung von Abfall-Lösungen zu den Sammeleintragungen.
Ich habe folgende Abfall-Lösung aus unserem Labor
Lösungsmittelabfälle (Ethanol, Methanol, Aceton)
Bisher hatte ich diese Lösung als ABFALL, UN 1992, ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, GIFTIG, N.A.G., (enthält Methanol, Ethanol, Aceton), 3(6.1),II, (D/E)
eingestuft.
Nach 2.1.2.5 in Verbindung mit 2.1.1.2 bin ich mir da jetzt nicht mehr ganz so sicher. Es könnte auch
ABFALL, UN 1986, ALKOHOLE, ENTZÜNBAR, GIFTIG, N.A.G., (enthält Methanol, Ethanol, Aceton), 3(6.1),II, (D/E)
sein, wobei ich mich Frage, ob das mit dem Aceton passt.
Habt Ihr einen Lösungsvorschlag?
Schöne Grüße und schöne Ostern wünscht
Entsorgerlein