Hallo Kollegen,

kürzlich trat folgendes Problem auf:

Gefahrgutaustritt an einem bahnverladenen Container beim Abheben des Containers vom Waggon. Der Zug stand abgestellt von einem Rangierdienstleister, der im Auftrage des Frachtführers den Zug zugestellt hat in einem Containerterminal.

Wer hat die Unfallmeldung abzugeben?

Der GB des Terminalbetreibers?, des Rangierdienstleisters?, des Frachtführers?, wo beginnen und enden die Zuständigkeiten der einzelnen Gefahrgutbeauftragten, im RID finde ich keine eindeutige Regelung dazu.

Die zweite Frage; kann der Container nach Abdichtung (Ventil war undicht) einfach weiterbefördert werden? Wer legt fest, ob weiterbefördert werden darf, denn mögliche Produktanhaftungen lassen sich ja nicht einfach so zweifelsfrei beseitigen.

Danke im Voraus für sachdienliche Hinweise.

Kay Viertel