E ist in der Tat so, daß die Ausnahmen 55 und 85 der GGAV mit Wirkung 31.12.2001 abgelaufen sind. Da aber beabsichtigt ist, ähnliche Regelungen in eine "neue" GGAV zu übernehmen, hat das BMVBW die Verfolgungsbehörden der Länder gebeten, bis auf weiteres von Verfolgung und Ahndung abzusehen, wenn weiter nach den Ausnahmen 3, 26, 33,38,55,63 und 85 verfahren wird.
Diese Bekanntmachung ist nicht mehr anzuwenden, nachdem die Änderungen der GGAV in Kraft getreten sind oder die Bekanntmachung teilweise oder vollständig widerrufen wird.
Mit einer neuen GGAV ist nicht vor Ende Mai 2002 zu rechnen.
MfG
Ludger Nietfeld