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Neuerungen GbV 2011 - jetzt mit Entwurf der GbV #11880 22.11.2010 09:00
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Stefan Offline OP
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Guten Morgen zusammen,

zu den Änderungen beim ADR 2011 findet man ja ausreichend Quellen.
Wie schaut das denn bei der GbV 2011 aus? Ich weiß bislang nur, dass die Schulung der beauftragten Personen verschwindet bzw. nur noch über 1.3 ADR geregelt wird.
Gibt es noch weitere (relevante) Änderungen oder gibt es eventuell schon eine Entwurfsfassung im Netz?

Hintergrund: Ich möchte Bestellungsurkunden für GB und bPG erstellen, weiß jedoch nicht, inwieweit sich die Aufgaben oder Paragraphen ändern.

Freundliche Grüße
Stefan Groll


per aspera ad astra
Re: Neuerungen GbV 2011 [Re: Stefan] #11881 22.11.2010 10:08
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ureaner Offline
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Hallo seneca - ähm - Stefan,
..guckst du hier: http://www.schwaben.ihk.de/dokumente/newsletter/WT189050.pdf

mfg

Re: Neuerungen GbV 2011 [Re: ureaner] #11882 22.11.2010 11:04
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Stefan Offline OP
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Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe den Entwurf (Stand 09.10.2010) mittlerweile erhalten und lade ihn hier mal hoch. Eins tiefer gibt es aber etwas aktuelleres. ;-)

Freundliche Grüße
Stefan Groll

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12627-GbVEntwurf2010-10-09.doc (0 Bytes, 688 Downloads)
Zuletzt bearbeitet von Stefan; 22.11.2010 14:53.

per aspera ad astra
Re: Neuerungen GbV 2011 [Re: Stefan] #11883 22.11.2010 14:21
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Winklhofer Offline
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Hallo Herr Groll,

das ist die neueste Fassung vom 18.11.2010.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

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12628-GbV_Kanzleramt_11_2010.pdf (0 Bytes, 554 Downloads)
Re: Neuerungen GbV 2011 [Re: Winklhofer] #11884 25.11.2010 18:23
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mawada Offline
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Hallo!

Habt Ihr evtl. auch einen Entwirf der PO GbV?

Angeblich sollen die Schulungen jetzt im Baukastensystem aufgestellt werden. D.h. z. B. wenn man einen Schulungsnachweis für einen weiteren Verkehrsträger (z. B. See) nach Ablauf von 6 Monaten nach der Grundschulung mit allg. Teil + z. B. Straße erwerben möchte, muss man nicht wieder alles wiederholen. Dann ginge auch eine Schulung nur über den besonderen Teil und auch nur eine Prüfung über den besonderen Teil.

Habt Ihr davon schon was gehört?

Re: Neuerungen GbV 2011 [Re: mawada] #11885 26.11.2010 09:26
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Stefan Offline OP
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Hallo mawada,

in dem Dokument, welches sich hinter obenstehendem Link http://www.schwaben.ihk.de/dokumente/newsletter/WT189050.pdf verbirgt, steht folgendes:
"Das BMVBS hat den Entwurf der GbV 2010 aufgrund der Ergebnisse der Anhörung der Verbände und Länder veröffentlicht. Die GbV wird deutlich gestrafft. Der größte Teil der Regelungen zu Schulung und Prüfung wird in die Hände der IHKn gelegt. Die Regelungen zu beauftragten und sonstigen verantwortlichen Personenwerden gestrichen. Jedoch finden sich diese Punkte in der 1. GGVSEBÄndV in einer Pflichtenzuordnung wieder. Die POGb wird abgeschafft. Wir werden beim Gefahrguttag Schwaben 2011 dazu berichten. Der derzeit vorliegende Entwurf kann per Email bei uns angefordert werden."

Im Entwurf der GbV steht unter § 5 Abs.4 folgendes: "Die Schulung im Falle der Beförderung durch einen Verkehrsträger umfasst mindestens 22 Stunden und 30 Minuten und für jeden weiteren Verkehrsträger mindestens sieben Stunden und 30 Minuten. Dabei muss die Schulung für jeden weiteren Verkehrsträger innerhalb der Geltungsdauer des Schulungsnachweises erfolgen."
Also eigentlich genau das, was du oben schreibst. Falls ich es richtig verstehe und wenn es denn so kommt...

Freundliche Grüße
Stefan Groll


per aspera ad astra
Re: Neuerungen GbV 2011 [Re: Stefan] #11886 26.11.2010 16:17
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mawada Offline
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Hallo Stefan,

vielen Dank für Deine ausführliche Information. Du triffst mit Deiner Stellungnahme den Nagel auf den Kopf. Ich werde die Rechtsänderungen verfolgen. Gott sei Dank ist die neue Vorschrift praxisnäher als in der Vergangenheit.

Re: Neuerungen GbV 2011 [Re: mawada] #11887 24.02.2011 10:35
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Stefan Offline OP
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Guten Morgen zusammen,

jetzt habe ich doch noch eine Frage zur verabschiedeten Fassung.

Lese und verstehe ich das richtig, dass man zukünftig mehr als drei Verkehrsträger pro Prüfung kombinieren kann? Die PO Gb wird abgeschafft und in der neuen GbV ist der Passus aus § 3 der Prüfungsordnung ja nicht enthalten.
Unter 1.8.3.12 ADR finde ich auch nichts entsprechendes.

Kann jemand meine Auslegung bestätigen? Zumindest würde man so einmal Prüfungsgebühr sparen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Ergänzung: Oder besteht die Möglichkeit, dass nun die IHK über die/eine Satzung festlegt, dass max. 3 Verkehrsträger gemeinsam geprüft werden dürfen?

Freundliche Grüße
Stefan Groll

Zuletzt bearbeitet von Stefan; 24.02.2011 12:12.

per aspera ad astra
Re: Neuerungen GbV 2011 [Re: Stefan] #11888 25.02.2011 09:30
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Hallo Stefan,

die Beschränkung auf drei Verkehrsträger fällt ab Inkrafttreten der neuen GbV (voraussichtlich 1.9.2011) weg. Dies ist schon lange ein Anliegen der IHKn. Da wir ab diesem Termin für die Ausgestaltung der Prüfungskriterien verantwortlich sind, wird es dann auch möglich sein, Prüfungen für vier Verkehrsträger zu absolvieren. Unsere entsprechende Mustersatzung ist bereits in der endgültigen Abstimmung mit den IHKn und diese werden rechtzeitig die Umsetzung in ihren Zuständigkeitsbezirken durchführen.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Zuletzt bearbeitet von UHeins; 25.02.2011 10:15.
Re: Neuerungen GbV 2011 [Re: Winklhofer] #11889 09.03.2011 22:42
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Liebe Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

die neue GbV wird im BGBl. I vom 11.3.2011 erscheinen.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer


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