Hallo mawada,
in dem Dokument, welches sich hinter obenstehendem Link
http://www.schwaben.ihk.de/dokumente/newsletter/WT189050.pdf verbirgt, steht folgendes:
"Das BMVBS hat den Entwurf der GbV 2010 aufgrund der Ergebnisse der Anhörung der Verbände und Länder veröffentlicht. Die GbV wird deutlich gestrafft. Der größte Teil der Regelungen zu Schulung und Prüfung wird in die Hände der IHKn gelegt. Die Regelungen zu beauftragten und sonstigen verantwortlichen Personenwerden gestrichen. Jedoch finden sich diese Punkte in der 1. GGVSEBÄndV in einer Pflichtenzuordnung wieder. Die POGb wird abgeschafft. Wir werden beim Gefahrguttag Schwaben 2011 dazu berichten. Der derzeit vorliegende Entwurf kann per Email bei uns angefordert werden."
Im Entwurf der GbV steht unter § 5 Abs.4 folgendes: "Die Schulung im Falle der Beförderung durch einen Verkehrsträger umfasst mindestens 22 Stunden und 30 Minuten und für jeden weiteren Verkehrsträger mindestens sieben Stunden und 30 Minuten. Dabei muss die Schulung für jeden weiteren Verkehrsträger innerhalb der Geltungsdauer des Schulungsnachweises erfolgen."
Also eigentlich genau das, was du oben schreibst. Falls ich es richtig verstehe und wenn es denn so kommt...
Freundliche Grüße
Stefan Groll