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Verkleinerte Gefahrzettel #11722 22.10.2010 11:54
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Andreas_A Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe neulich auf der Seite der IHK Ulm (danke an Herrn Winklhofer) folgenden Eintrag zur Verkleinerung von Gefahrzetteln gefunden...

"Nach Absatz 5.2.2.2.1.1 ADR/RID/ADNR dürfen Gefahrzettel geringere Abmessungen haben, sofern es die Größe eines Versandstücks erfordert. Hierzu hat der BLFA festgestellt, dass die vorhandene und nutzbare Fläche zum Anbringen der Gefahrzettel genutzt werden muss. Die Absicht, andere nicht für die Beförderung vorgeschriebenen Informationen anzubringen, ist kein ausreichender Grund für eine Verkleinerung."

... die mich einerseits gefreut hat (endlich mal eine Präzsierung der doch eher schwammigen Formulierung im ADR), andererseits aber auch gewundert hat.

Und zwar geben auch andere Rechtsbereiche (z.B. das Gefahrstoffrecht) Anforderungen an die Kennzeichnungen vor, teilweise auch mit Mindestgrößen. Wenn man dem BLFA folgt, ist die Größe der Gefahrzettel vorrangig vor den Vorgaben aus den Gefahrstoffvorschriften. Ich befürchte aber, dass die für die Gefahrstoff-Überwachung zuständigen Behörden die gegenteilige Sichtweise vertreten und der "Anwender" diese Diskrepanzen "ausbaden" darf.

Hat jemand dazu nähere Infos?

Viele Grüße,
Andreas Arnold

Re: Verkleinerte Gefahrzettel [Re: Andreas_A] #11723 22.10.2010 13:50
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Dieter2 Offline
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Hallo Andreas,

vermischst du hier nicht etwas?

Die Mindestgrößen der Gefahrzettel nach ADR beziehen sich auf die Außenverpackung, während die Mindestgrößen der Kennzeichen nach Gefahrstoffrecht auf die Gebindegrößen beziehen, die sich im Packstück befinden.

Mir fällt da auf Anhieb nichts ein, wo Gefahrgut- und Gefahrstoffvorschrift kollidieren könnten.

Gruß
Dieter

Re: Verkleinerte Gefahrzettel [Re: Dieter2] #11724 22.10.2010 14:51
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GG1 Offline
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Hallo Dieter,

es gibt durchaus den Fall, daß sich die Gefahrgut- und die Gefahrstoffkennzeichnung auf einem Gebinde befinden. Man denke nur mal an den Farbeiner, der als UN zugelassene Einzelverpackung in den Handel kommt und nicht unter LQ fällt.

Grüße
GG1

Re: Verkleinerte Gefahrzettel [Re: GG1] #11725 22.10.2010 17:13
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Dieter2 Offline
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Hallo GG1,

ja, recht hast du - ich bin von "üblichen" Transportgrößen der Industrie ausgegangen und ziehe meinen Einwand hiermit zurück.

Gruß
Dieter


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