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Schwangere Gefahrgutbeauftragte? #11317 02.08.2010 12:23
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sonnenblume85 Offline OP
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Hallo,

ich hab eine Frage.

Darf man als (externe) Gefahrgutbeauftragte arbeiten, wenn man schwanger ist?

Ich bin nicht schwanger, aber ich hatte ein Diskussion mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Ob, wie lange und in welchen Bereichen?

Mich würde eure Meinung bzw. vielleicht sogar Erfahrung interessieren.

Die Krankenkasse sagte mir, dass Sie das nicht wissen.

Vielen Dank <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />

Re: Schwangere Gefahrgutbeauftragte? [Re: sonnenblume85] #11318 02.08.2010 14:57
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Claudi Offline
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Natürlich darf eine GB weiter arbeiten, wenn sie schwanger ist. Ein Beschäftigungsverbot besteht nur für bestimmte Tätigkeiten gem. § 4 MuSchG bzw. gemäß ärztl. Bescheinigung bzw. 6 Wochen vor der Entbindung (§ 3 MuSchG).

Weiterhin auch die Mutterschutzverordnung beachten. Wie immer im Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung erstellen, ggf. Betriebsarzt dazu befragen und danach entscheiden.

Sicherlich denkst du insbesondere an Gefahrstoffe, aber da muss man die konkreten Tätigkeiten betrachten: welche Gefahrstoffe (sind die schädlich für Mutter und werdendes Kind), besteht tatsächlich Kontakt?

Als Gefahrgutbeauftragte(r) hat man nicht unbedingt viel Kontakt mit dem Produkt selbst und beim Transport ist alles gut umschlossen.

Re: Schwangere Gefahrgutbeauftragte? [Re: sonnenblume85] #11319 02.08.2010 15:29
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Kay Schmauder Offline
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Da es sich ja um eine "Externe" handelt, würde mich mal interessieren, ob dann auch der Stundensatz doppelt gerechnet wird, da ja "mind." zwei Personen beauftragt wurden für die momentane Aufgabe.. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Schwangere Gefahrgutbeauftragte? [Re: Kay Schmauder] #11320 02.08.2010 15:40
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sonnenblume85 Offline OP
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Danke für die zwei Paragraphen.

sicherlich kommt man als Gefahrgutbeauftragte meistens nicht mit den Gefahrstoffen selbst in Kontakt.

Aber bei der Kontrolle der Güter muss man sich bücken und strecken. Vielleicht auch mal ein Versandstück hochheben. Man läuft und steht viel und da man extern ist, fährt man jeden Tag zu einem anderen Kuden. Also fährt man täglich auch noch ca. 3 Stunden Auto.

Am Anfang der Schwangerschaft ist das sicherlich noch kein Problem, aber ab dem 5 Monat könnte das schwer werden.

Eine Kollegin meinte, wenn mich das wirklich interessiert, sollte ich mal beim Regierungspräsidium oder bei der Berufsgenossenschaft fragen.

War hier noch keiner schwanger? :-)

Re: Schwangere Gefahrgutbeauftragte? [Re: sonnenblume85] #11321 02.08.2010 20:44
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Claudi Offline
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Nein, ich war noch nicht schwanger...

Aber ich weiß, dass Schwangerschaft keine Krankheit ist sondern ein natürlicher Vorgang, von daher sollte bei einer normalen Schwangerschaft Bücken, Stehen, Autofahren kein Problem sein. Und wenn doch, dann kann die Frau das nicht mehr machen, egal ob als Verkäuferin oder GB.

Über die Beschäftigungsverbote aus dem MuSchG hinaus (Tätigkeiten, die als schädlich erkannt sind) können das wohl nur die werdende Mutter selbst und ein Arzt entscheiden. Was anderes wird dir sicherlich auch die BG oder das RP nicht sagen.

<img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Dem neuen Erdenbürger muss man aber unbedingt einen orangefarbenen Strampler kaufen (man sieht die Karottenflecken nicht) und als Spielzeug gibts dann kleine LKW, mit denen dann schon mal bissel Logistik und Gefahrguttransport geübt werden kann. Man könnte auch ein Mobile mit Gefahrzetteln basteln.

Re: Schwangere Gefahrgutbeauftragte? [Re: Claudi] #11322 03.08.2010 10:04
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sonnenblume85 Offline OP
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Hallo Claudi und die anderen,

danke für eure Meinungen.
Ich denke, dass es da keine Einheitslösung gibt.

Einfach auf sich zukommen lassen.

Ich weiß nur, dass das Kind (egal welches Geschlecht) sicher mit einem Playmobile Gefahrguttranport zur Geburt rechnen muss. :-) Die Tafeln und die Placards basteln wir dann einfach.

Außerdem werde ich mir fürs Auto dieses Schild kaufen, auf welchem eine volle Baby-Pampers ist und "Achtung Gefahrguttransport" steht.

Vielen Dank <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" />

Re: Schwangere Gefahrgutbeauftragte? [Re: sonnenblume85] #11323 03.08.2010 10:42
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tiefflieger Offline
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Wie schon erwähnt, wird es wohl an der Gefährdungsbeurteilung hängen, was die Frau denn noch alles durchführen darf. Allerdings bei einer externen Gefahrgutbeauftragten, die noch zu den Einsatzorten fahren muss, liefert das Mutterschutzgesetz ja einige Hinderungsgründe. Nach §4 MuSchG gilt: "(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden ... 7. nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf Beförderungsmitteln"
=> bei entsprechend strenger Auslegung ist eine Fahrtätigkeit nicht zulässig.
Wenn man dann die gefahrstoffrechtliche Einstufung der Kraftstoffe zu Rate zieht, sind Tankvorgänge am betrieblich erforderlichen Fahrzeug für die Schwangere tabu. Was sie privat macht interessiert hier den Gesetzgeber nicht. Beschäftigungsverbote für schwangere Kassiererinnen an Tankstellen sind üblich.
Da inzwischen alle Betriebe in das Umlageverfahren U2 der Krankenkassen einzahlen und auch von dort entsprechende Zahlungen im Falle der Schwangerschaft erhalten, sind viele Arbeitgeber geneigt, hier ein entsprechendes Beschäftigungsverbot zu sehen.

Re: Schwangere Gefahrgutbeauftragte? [Re: tiefflieger] #11324 03.08.2010 20:56
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Mark Offline
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Hallo tiefflieger,

ein PKW ist erst dann ein Beförderungsmittel, wenn ich damit etwas befördere, z.B. einen Fahrgast (als TAXI).

Wenn die externe Gefahrgutbeauftragte selbstständig tätig ist, muss sie das Fahrzeug ja nicht während der Berufsausübung betanken, notfalls kann das auch ihr Mann erledigen!


Grüße

Mark
Re: Schwangere Gefahrgutbeauftragte? [Re: Mark] #11325 04.08.2010 08:04
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tiefflieger Offline
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Antwort auf
...ein PKW ist erst dann ein Beförderungsmittel, wenn ich damit etwas befördere, z.B. einen Fahrgast (als TAXI)....

Auch wenn man sich selbst befördert ist der Pkw ein Beförderungsmittel. Allerdings ist im Sinne des Mutterschutzgesetzes die Dauer der Beförderung und noch diverse Randbedingungen relevant. Es läuft also auf die Gefährdungsbeurteilung hinaus, wobei ich bei wechselnden Einsatzorten schon eine entsprechende Belastungssituation sehen kann.
Link zu Beförderungsmittel in der Schwangerschaft

Re: Schwangere Gefahrgutbeauftragte? [Re: tiefflieger] #11326 11.08.2010 21:58
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Mark Offline
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Hallo tiefflieger,

OK, hat mich überzeugt!


Grüße

Mark

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