Während Gefahrgutkontrollen bei uns in Luxemburg haben Fahrer berichtet, dass die französische Polizei neben den neuen schriftlichen Weisungen auch noch die alten Modelle in französischer Sprache fordern würde, dies aus Sicherheitsgründen z.B. bei Unfällen. Könnte ein Fahrer diese nicht vorzeigen, würde ihm ein Bussgeld bis zu 500 Euro drohen. Während einer ECR Kontrolle (Euro Contrôle Route) vor ein paar Tagen an der luxemburgisch-französischen Grenze habe ich dieses Thema bei den Vertretern des französischen Transportministeriums angesprochen. Mir wurde offiziell bestätigt dass die französischen Kontrollorgane in diesem Fall unrecht hätten. Es besteht nämlich weder ein französisches Gesetz noch eine interne französische Verordnung, die dies vorsieht. Die Vertreter des Transportministeriums haben mir dann auch versprochen, ihrer französischen Polizei ein diesbezügliches Rundschreiben zukommen zu lassen. [color:"black"] [/color] [color:"red"] [/color]