ISDN ( Isosorbiddinitrat)
#10804
07.04.2010 12:34
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Deffri
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Guten Tag Zusamen,
bei uns im Betrieb existiert die Auskunft, das ISDN 100% , unter das Sprengstoffgesetz fällt. habe mich im Netz umgesehen, aber keine passende Antwort erhalten.
Gibt es hier im Gefahrgut-Forum jemanden der mir einiges dazu sagen kann?
Ich kann selber keim Sicherheitsdatenblatt oder ähnliches finden.
Als Verreibung mit 60% Lactose, fällt dieser Stoff unter UN 2907.
Danke für Unterstützung !
Deffri
Zuletzt bearbeitet von Deffri; 08.04.2010 08:11.
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Re: ISDN ( Isosorbiddinitrat)
[Re: Deffri]
#10805
07.04.2010 13:10
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Dieter2
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Hallo Deffri,
Isosorbid-2,5-dinitrat ist ein explosionsgefährlicher Stoff, der nicht zur Verwendung als Sprengstoff, Treibstoff, Zündstoff oder pyrotechn. Satz bzw. deren Herstellung bestimmt ist. Er fällt trotzdem in vollem Umfang unter das SprengG.
Gruß Dieter
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Re: ISDN ( Isosorbiddinitrat)
[Re: Dieter2]
#10806
07.04.2010 14:50
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Deffri
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Hallo,
Mensch das ging ja schnell.
Meine Frage ist weiterhin, gibt es irgendwie oder besser gesagt irgendwo ein Sicherheitsdatenblatt mit der entsprechenden UN - nr. !!
Es sollen 100g von unserem Werk im Osten nach NRW transportiert werden.
Danke !!!!
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Re: ISDN ( Isosorbiddinitrat)
[Re: Deffri]
#10807
07.04.2010 15:48
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Dieter2
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Hallo Deffri, erst mal aus Sicht des Sprengstoffgesetzes: Schau mal in der 1. SprengV §2 nach, ob eine der dort in Abs. (1) oder (3) aufgeführten Befreiungen auf euch zutrifft. Falls Du kein SprengG hast, schau mal hier http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/index.html. Ich gehe davon aus, dass es so ist - denn das bringt schon die große Erleichterung, dass der Fahrer keinen Befähigungsschein nach §20 SprengG für den Transport benötigt. Aus Sicht des ADR tue ich mich da schon etwas schwerer, weil wir diesen Stoff nicht herstellen. Sollen die 100 Gramm in reiner Form (wasserfeucht oder phlegmatisiert) befördert werden? Dann würde ich empfehlen, den Wasseranteil so hoch zu dosieren, dass aus der explosionsgefährlichen Substanz eine leicht brennbare Substanz der Klasse 4.1 wird und als UN 3380, DESENSIBILISIERTER EXPLOSIVER FESTER STOFF, N.A.G. (Isosorbid-2,5-dinitrat) befördert werden kann. Die Verpackungsanforderung ergibt sich aus dem ADR. Der Prozentsatz der Wasserfeuchte müsste in eurem Labor ermittelt werden - ich bin kein Chemiker und möchte hier deshalb auch keine unseriöse Aussage machen. Ggf. würde ich diese Frage an die BAM Berlin richten. Gruß Dieter
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Re: ISDN ( Isosorbiddinitrat)
[Re: Dieter2]
#10808
08.04.2010 08:08
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Hallo Dieter,
hilft mir schon einiges weiter.
Unsere Chemiker sollen das jetzt mal in die Hand nehmen.
Wenn diese mir eine UN Nummer nennen, trete ich an einen entsprechenden Spediteur heran und dieser soll sich des Problems der Beförderung annehmen.
Solange ich keine UN Nummer habe, hat das ja alle wenig Sinn.
Ich danke Dir für Unterstützung.
Evtl. bis später mal.
D.Friebe <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />
Zuletzt bearbeitet von Deffri; 08.04.2010 08:10.
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Re: ISDN ( Isosorbiddinitrat)
[Re: Deffri]
#10809
08.04.2010 11:08
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Dieter2
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Halo Deffri,
eure Chemiker können Dir wahrscheinlich nicht mit einer UN-No. weiterhelfen, weil Dinge verwaltungstechnischer Natur üblicherweise nicht in den Naturwissenschaftsbereichen angesiedelt ist.
Du kannst meinen Vorschlag zur Klassifizierung ruhig aufgreifen. Ein Äquivalent ist die in Schulen, Apotheken und Labors als pH-Indikator oder Analytik-Nachweisreagenz verwendete Pikrinsäure. 30% wasserfeucht ein Stoff der Klasse 4.1, trocken aber massenexplosionsgefährlich und damit Klasse 1.1.
Für das ISDN müsste also nur ermittelt werden, wie hoch der Wasseranteil sein muss, um den Stoff als Gefahrgut der Klasse 4.1 einstufen zu können. Da ISDN mit einer Phlegmatisierung von 60% Laktose ein Stoff der Klasse 4.1 ist, dürfte es euren Chemikern nicht schwer fallen, zu beurteilen, wieviel % Wasser den gleichen Desensibilisierungseffekt bringen.
Gruß Dieter
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Re: ISDN ( Isosorbiddinitrat)
[Re: Dieter2]
#10810
16.04.2010 09:46
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Hallo Dieter,
es hat sich einiges getan .
Es ist jetzt wohl UN0366 und wir benötigen unbedingt eine Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidenten. Naja, das ganze dann wohl fuer 100g. !!
Ich danke dir jedenfalls fuer Unterstützung !!
Gruß D.Friebe
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Re: ISDN ( Isosorbiddinitrat)
[Re: Deffri]
#10811
16.04.2010 14:45
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Dieter2
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Hallo,
da läuft aber irgendetwas aus dem Ruder.
UN 0366 (1.4 S !) ist ein Gegenstand mit einem Stoff, und zwar in allen mir bekannten Fällen ein militärischer. Ihr habt aber einen reinen Stoff. ISDN ist trocken bzw. nicht ausreichend phlegmatisiert ein nicht namentlich genannter Explosivstoff (kein pyrotechnischer Stoff). Damit kommen je nach Gefahr eigentlich nur folgende UN-Nrn. in Betracht:
UN 0475 (1.1 D) UN 0480 (1.4 D) UN 0481 (1.4 S)
Diese dürfen aber nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde verwendet werden. Dem Beförderungspapier ist eine Kopie der Genehmigung der zuständigen Behörde mit den Beförderungsbedingungen beizufügen. Und das ist die Transportzulassung der BAM. Die wird Dir den Stoff aber sicherlich nicht ohne Prüfung in die 1.4 S klassifizieren.
Das mit der Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidenten ist mir völlig unbekannt. Spezielle Ausnahmegenehmigungen für den Transport von Explosivstoffen kommen in NRW vom Eichamt Dortmund. Aber ohne Klassifizierung der BAM wird man dort meines Wissen nicht aktiv.
Ich würde mich an Deiner Stelle mal direkt an die BAM wenden. Dort ist man sehr umgänglich!
Grüße und schönes Wochenende Dieter
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Re: ISDN ( Isosorbiddinitrat)
[Re: Dieter2]
#10812
27.04.2010 16:16
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Deffri
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Hallo,
ich bin es nochmal, zwar etwas später aber noch rechtzeiig.
ich habemir unseren Schriftverkehr ausgedruckt und ich werde dann bei nächster gelegenheit mal auf den Tisch bringen.
Solange ich bei mir auf dem Schreibtisch nix festes habe ( Also Datenblatt) werde ich erst einmal nix unternehmen.
Sobald ich das Datenblatt habe, werde ich hier mal ganz locker Aktiv.
Nochmals Danke fuer die Hinweise !!
Schönen Tag noch !
D.Friebe <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />
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