Hallo Kay Schmauder,
ab dem 01.04.2010 sind alle Begleitscheine und Entsorgungsnachweise elektronisch zu führen. Dies nennt man auch eANV. Die ZKS ist der Zentralrechner, über dem die elektronische Nachweisführung läuft. Zwar ist es als Abfallerzeuger auch möglich sich direkt an die ZKS-Abfall zu wenden, doch macht es mehr Sinn sich über einen Provider anzumelden. Der Provider stellt dann auch die notwendige Software zur Verfügung. Als Hardware ist in jedem Fall eine Signaturkarte für die qualifizierte elektronische Signatur und ein Lesegerät der Klasse 2 oder 3 erforderlich.
Die 20-to. haben viele Abfallerzeuger im Kopf und können mit diesem Wert nicht wirklich umgehen. Ob jemand zur elektronischen Nachweisführung verpflichtet ist hängt einzig und allein davon ab, ob die Nachweise über einen eigenen Entsorgungsnachweis geführt werden, oder ob sich der Abfallerzeuger eines Sammelentsorgungsnachweises seines Beförderers bedient. Einzelentsorgungsnachweise sind ab einer Menge von 20 to/a je Abfallschlüsselnummer Pflicht. Doch kann es auch sein, dass der Beförderer für eine exotische Abfallart keinen Sammelentsorgungsnachweis führt, dann bleibt dem Abfallerzeuger bei einer kleineren Menge keine andere Wahl. Zudem gibt es auch andere Gründe, die die Führung eines Einzelentsorgungsnachweises sinnvoll machen. Wenn die Abfälle vom Abfallerzeuger selbst transportiert werden, ist immer die Teilnahme an der elektronischen Nachweisführung notwendig.
Andererseits ist es auch möglich die Übernahmescheine bei Sammelentsorgungsnachweise elektronisch zu signieren.
Eine absolute Befreiung von der elektronischen Nachweisführung gibt es nur von sogenannten Kleinmengenerzeuger, dies sind Abfallerzeuger mit weniger als 2.000 kg gefährlicher Abfall in Summe pro Jahr (also auch Altöl und Autobatterien etc.)
Ich würde empfehlen sich von seinem Entsorger hierüber beraten zu lassen.