Transport von "ölverschmutzten Betriebsmitteln"
#10289
18.01.2010 22:31
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Peter Müller
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Spezi
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Hallo Kollegen,
ein Freund ist mit einem Gefahrgut-Problem auf mich zugekommen. Allerdings kenne ich mich in dem bereich nicht gut aus. Deswegen gebe ich die Frage an Euch weiter :
Mir ist letzte Woche folgendes Problem untergekommen:
Da sollen övBs (150202 / UN 3175) in ASPs beim Abfallerzeuger gesammelt werden. Die ASPs sind als IBCs zugelassen. Der Beförderer kann die ASPs aber nur in einem Abrollcontainer stehend fahren.
Geht das und wie muß gekennzeichnet werden?
Normalerweise werden IBC gekennzeichnet mit Gefahrzetteln 4.1 und "UN 3175" an zwei Seiten und auf einem "normalen" evtl. bedeckten LKW befördert, der mit neutralen orangefarbenen Warntafeln vorn und hinten gekennzeichnet werden muß. Der LKW ist zur Beförderung von IBCs zugelassen. = "Stückguttransport"
Eine andere Möglichkeit besteht darin, övBs in Deckelmulden zu sammeln und diese mit einem Containerfahrzeug "in loser Schüttung" zu befördern. Dann muß die Mulde ("Container") an allen 4 Seiten mit Placards gekennzeichnet werden und evtl. noch mit orangefarbenen Warntafeln (40/3175) an beiden Seiten und das Fz. ebenfalls mit orangefarbenen Warntafeln. = "Containertransport"
Wie schaut es aber in dem o.g. Fall aus, in dem IBCs in einen Container gestellt und mit einem Containerfahrzeug befördert werden? Es handelt sich nicht mehr um lose Schüttung. Sind dann Kennzeichnungsvorschriften für einen Containertrsp. oder für einen Stückguttrsp. anzuwenden? (Ganz unabhängig von einer Ladungssicherung der IBCs im Container)
Um einen richtigen Containertrsp. Von UN 3175 durchzuführen, müsste eine Plane drauf gemäß Verpackungsanweisung – beim Stückguttrsp nicht zwangsläufig.
Man könnte beides machen: Container kennzeichnen, ASPs kennzeichnen und hoffen, dass ein Kontrolleur es nicht merkt. Aber mir gehts ums Prinzip.
Kann hier jemand was sagen. Für Eure Mühe vielen Dank im Voraus.
Peter
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Re: Transport von "ölverschmutzten Betriebsmitteln"
[Re: Peter Müller]
#10290
19.01.2010 08:49
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Gandalf
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Hallo Peter, wenn die ASP als IBC zugelassenen sind, dann sind das ja Verpackungen. Also würde ich über den Abrollcontainer eine Plane ziehen = bedecktes Fahrzeug und vorne und hinten die orangefarbenen Tafeln anbringen. Gruß Gandalf
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Re: Transport von "ölverschmutzten Betriebsmitteln"
[Re: Peter Müller]
#10291
19.01.2010 08:52
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Mark
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Hallo Peter Müller,
das Ding ist ganz einfach, es handelt sich um einen Stückguttransport in Containern (rechtlich identisch mit Stückgut in ISO-Containern).
Also die ASP-Behälter müssen verschlossen und ordentlich gekennzeichnet sein.
Darüber hinaus muss der Container an allen 4 Seiten mit dem Großzettel 4.1 gekennzeichnet werden. Das Fahrzeug erhält nur eine neutrale orange Warntafel (vorne und hinten).
Fundstelle: 5.3.1.2 ADR
Grüße
Mark
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Re: Transport von "ölverschmutzten Betriebsmitteln"
[Re: Gandalf]
#10292
19.01.2010 08:55
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Mark
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Hallo Gandalf,
wozu eine Plane über den Container ziehen?
Die ASP (es handelt sich um metallene IBC bzw. Kisten aus Stahl) dürfen auch auf offenen Fahrzeugen transportiert werden!
Grüße
Mark
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Re: Transport von "ölverschmutzten Betriebsmitteln"
[Re: Mark]
#10293
19.01.2010 09:15
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TDamm
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Hallo Mark,
wenn die ASP = IBC = Versandstücke sind, wozu den Container an allen vier Seiten mit dem Gefahrenzettel 4.1 kennzeichnen? Müssen nicht die IBC gekennzeichnet sein? Und das Fahrzeug wird wie eine Beförderungseinheit für Stückgüter mit Warntafeln versehen?
Allerdings bleibt mir noch immer die Ladungssicherung in dem offenen Abrollcontainer ein Rätsel. Formschlüssig geht ja nur, wenn die Ladefläche voll mit IBC ausgestellt wird. Was ist wenn nicht, was halten die hinteren Türen (wenn sie vorhanden sind)?
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Transport von "ölverschmutzten Betriebsmitteln"
[Re: TDamm]
#10294
19.01.2010 13:20
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J.Simon
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Hallo Zusammen Ich hab mal gelernt, dass im Containertransport bei Versandstücken die Placards an allen 4 Seiten anzubringen sind. Bei der Verwendung eines Abrollers ist dies ein Container im Sinne des ADR. Eine zusätzliche Plane ist nach meiner Sichtweise bei nässeunempfindlicher Ware nicht erforderlich. Am Fahrzeug vorne und hinten reicht eine neutrale orangefarbene Tafel. Bei der Ladungssicherung und fehlendem Formschluß nach hinten empfehle ich die Verwendung von RHM, mind. 2 oder 3 EURO Paletten mit mind. 2 Sperrstangen als sog. Stirnwandersatz um den Formschluß herzustellen. Bei Komplettladung und Verwendung RHM kann man von einem Reibwert 0,6 µ ausgehen bei einer Belastung 0,5 G nach hinten und die Ladungssicherung nach hinten wäre ausreichend. Abrollbehälter sind zur Verwendung lose Schüttung geeignet, somit müssen diese die Belastbarkeitswerte 0,5 G entgegen der Fahrtrichtung standhalten. Gruß Simmerl
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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Re: Transport von "ölverschmutzten Betriebsmitteln"
[Re: TDamm]
#10295
19.01.2010 13:42
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Registriert: Mar 2007
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Mark
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Hallo Thomas Damm,
Danke für den Hinweis:
mit "ordentlich kennzeichnen" hatte ich die Kennzeichnung nach ADR für Stückgut gemeint (Gefahrzettel und UN-Nummer), wenn es sich um ASP-800 handelt, die als IBC zugelassen sind, auf zwei gegenüberliegenden Seiten.
Die Kennzeichnung der Container in denen sich Stückgut befindet geht aus der von mir genannten Fundstelle hervor
Ach ja, ich sitze hier im Büro einer Entsorgungsanlage, der Transport von ASP in Abrollcontainer ist für mich ein fast täglicher Anblick (also gar nicht so ungewöhnlich). Da wir so etwas nicht machen (wir selbst so nicht transportieren) habe ich mich bzgl. der Ladungssicherung jedoch noch keine Gedanken gemacht.
Grüße
Mark
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Re: Transport von "ölverschmutzten Betriebsmitteln"
[Re: Mark]
#10296
19.01.2010 20:56
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Ben Keskin
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Hallo zusammen,
bei den Sondervorschriften für die Verpackung stehen für Versandstücke (Spalte 16) die Kürzel V 11 (Zitat: Großpackmittel (IBC), ausgenommen metallene IBC ... sind in gedeckten Fahrzeugen ... oder geschlossenen Containern(!!!) zu befördern - Zitat Ende) und V 12 (ist nicht relevant).
Ein ASP ist ein metallener IBC, also braucht der ASP nicht im geschlossenen Container befördert werden.
Müsste es demnach nicht egal sein, ob der Container beim Transport bedeckt oder offen ist?
Ich kenne von der Abholung von vielen Abfall-ASPs nur unbedeckte LKW. Diese aber mit Ladefläche, Bordwänden, Klemmbalken bzw. Gurten zur Ladungssicherung.
Können bzw. dürfen ASP wirklich in einen Abrollcontainer hineingestellt und so transportiert werden? Wie würde in diesem Fall eine vorschriftsmäßige Ladungssicherung aussehen?
ist ein interessantes Thema ...
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Re: Transport von "ölverschmutzten Betriebsmitteln"
[Re: Ben Keskin]
#10297
20.01.2010 22:18
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Registriert: Mar 2007
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Mark
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Hallo Ben Keskin,
du wirst auch kaum erleben, dass ein Entsorger mit einer Mulde bei dir ankommt und AS-Behälter einlädt.
Solche Transporte führen fast nur kleine Entsorger durch. Bei Ihren Kunden kommen die mit ordentlichen kleineren Fahrzeugen mit Mitnahmestapler oder Kranwagen um die Behälter auch einladen zu können. Von dort geht es dann in ihr Zwischenlager.
Da solche kleineren Entsorger keine Fahrzeuge für größere AS-Behältertransporte haben, nutzen die dann ihre AR-Container-Fahrzeuge, um für diese Transporte dann größere Stückzahlen bewegen zu können.
Wie schon berichtet, hab ich mir die Ladungen bislang noch nicht genauer unter die Lupe genommen, doch dürften solche Transporte mit einem Formschluss ablaufen (ggf. Paletten zur Seite und Hinten), ich hab aus dem Fenster sogar schon welche mit Spanngurten gesehen.
Die Türen der Container halten jedoch auch einiges an Gewicht aus. Bei den Containern mit Schlammverschluss werden die Türen zusätzlich noch mit großen Augenschrauben angepresst.
Grüße
Mark
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Re: Transport von "ölverschmutzten Betriebsmitteln"
[Re: Peter Müller]
#10298
24.01.2010 16:03
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Peter Müller
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Spezi
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Liebe Kollegen,
vielen Dank für Eure Beiträge. Ihr habt mir und meinem Freund sehr weitergeholfen.
Schönes "Rest-Wochenende"
wünscht Euch
Peter
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