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UN 1950 oder UN 1057, Rangfolgeregel #38264 13.02.2025 15:07
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Peter06 Offline OP
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Guten Tag,

zu diesem Thema gab es hier im Forum diverse zu "UN 1057", allerdings ist mein Sachverhalt nicht eindeutig beantwortet.

Problemstellung:
Zwei Lieferanten die eigentlich das gleiche haben, der eine mit UN 1057, der andere mit UN 1950 laut SDB klassifiziert. Inhalt ist jeweils 100 ml.
UN 1950 ist logistisch natürlich zu bevorzugen, allerdings habe ich meine Zweifel, ob das wirklich korrekt ist.
Bilder siehe Anhang.

Nach meinem Verständnis gilt:
Allgemeine Rangfolgeregel nach 2.1.1.2:
a. Einzeleintragungen: (genau ein Stoff, Gemisch oder Gegenstand)
b. Gattungseintragungen: (genau definierte Gruppe von Stoffen, Gemischen oder Gegenständen, die nicht unter n.a.g-Eintragungen fallen)
c. Spezifische n.a.g.-Eintragungen: (umfasst Gruppen von nicht anderweitig genannten (n.a.g.) Stoffen, Gemischen oder Gegenständen mit einer bestimmten Eigenschaft
d. Allgemeine n.a.g-Eintragungen: (Stoffe, Gemische und Gegenstände, n.a.g., mit einer oder mehreren gefährlichen Eigenschaften)
Nach 2.1.5.2 hat die Zuordnung auf eine in 3.2, Tabelle A gelistete Einzeleintragung Priorität. Sofern es diese für den Stoff/Gemisch/Gegenstand nicht gibt, dann sind nach den Entscheidungsbäumen der Klasse im Abschnitt 2.2.x.3 die Zuordnungsmöglichkeiten auf Sammeleintragungen nach der obigen Rangfolgehierarchie zu prüfen und vorzunehmen.

Die Zuordnung auf UN 1950 (=Gattungseintragung) begründet der Lieferant auf konkrete Nachfrage hin wie folgt:
Das Produkt hat vom TÜV Süd ein Zertifikat als „Druckgaspackung“ (UN 1950 wird darin nicht erwähnt!)
Der Artikel wird nicht ausschließlich zum Befüllen von Feuerzeugen (EN ISO 9994 bzw. ISO 22702) verwendet, sondern auch für eine Vielzahl an Lötgeräten, welche nicht als Feuerzeug eingestuft sind.

Meine konkrete Fragestellung:
Sind diese Informationen im Sinne von RSEB 17.4 als „rechtskonforme Klassifizierung durch Dritte“ mit UN 1950 auslegbar?

Darf ein Hersteller die Rangfolge der zu priorisierende Einzeleintragung mit dem Argument „wird auch andersartig eingesetzt“ umgehen?

Falls ja, dürfte ich auch das Produkt des anderen Lieferanten selbstständig als Versender mit UN 1950 klassifizieren soweit SV 344 erfüllt wäre?

Danke für eure Informationen.
Grüße,

Peter

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Bildvergleich 1057_1950.pdf (57.82 KB, 45 Downloads)
Re: UN 1950 oder UN 1057, Rangfolgeregel [Re: Peter06] #38265 13.02.2025 15:19
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M.A.T. Online
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Hallo, Peter 06
Frage: haben beide den KC nur mit F?
Grundsätzlich ist ja die möglichst genaue Beschreibung und Zuordnung verlangt. Nur für ausschließlich Feuerzeuge wäre 1057 möglich - passen aber die Grenzmengen nach SV? Ansonsten muß 5F in 1950, oder was auch immer nach den Eigenschaften als KC rauskommt.
So auf den ersten Blick.
Gruß
M.A.T.

Re: UN 1950 oder UN 1057, Rangfolgeregel [Re: M.A.T.] #38267 13.02.2025 15:44
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Peter06 Offline OP
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Hallo M.A.T,

die UN 1057 ist mit KC 6F, den SV 201, 654, 658 auf SDB ausgewiesen.
Inhalt ist zu >90 % CAS 75-28-5 (Isobutan), Rest noch 106-97-8 und 74-98-6 (Propan)

Die UN 1950 ist mit KC 5F, den SV 190, 327, 344, 625 auf dem SDB.
Inhalt ist zu < 100 % CAS 68476-85-7
Als Test steht dann dabei:
Zusammensetzung: butane = 85% - 86% ; propane = 14% - 15%


Hier sind durchaus Unterschiede, aber diese chemischen Tiefen der unterschiedlichen Anteile an Propan und Butan erschließen sich mir (bisher) nicht als relevant.
Ich dachte, Feuerzeuggas ist beides...

Danke für Weiteres.

Peter

Re: UN 1950 oder UN 1057, Rangfolgeregel [Re: Peter06] #38268 13.02.2025 16:51
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Claudi Offline
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Es geht hier aus meiner Sicht nicht um die Zusammensetzung des Gases oder den Anwendungsbereich sondern die Bauweise der "Behälter".

Wenn wir hier über UN1057 reden, reden wir sicherlich nicht von Feuerzeugen (da ist es wohl eindeutig: Ding mit Gas, Zündquelle) sondern von Nachfüllpatronen.

Wenn der Behälter 6.2 ADR (sofern es dort Druckgaspackungen betrifft) entspricht, ist es eine UN1950. Der Inhalt kann auch Feuerzeuggas sein, aber sowohl bei UN1950 als auch UN1057 wird der Gegenstand klassifiziert, nicht das Gas.
Wenn der Behälter nicht 6.2 ADR entspricht, kann er trotzdem zulässig sein, als Nachfüllpatrone für Feuerzeuge und eben mit max. 65 g Gas. Die mit UN1057 gemeinten Patronen haben bautechnisch nix mit einer Spraydose/ Druckgaspackung gemeinsam. Hab mal ein Bild angehängt (nicht meins, stammt von ebay: https://www.ebay.de/itm/33164591824...wxb-nI4s8hoCG4EQAvD_BwE&gad_source=1 )
Ich denke mal, dass diese Dinger auch nur für Feuerzeuge eingesetzt werden. All zu verbreitet scheinen die mir nicht. Gibt es dafür Bauvorschriften?

Was die Frage der Klassifizierung angeht: das Sicherheitsdatenblatt ist nicht die alleinige Quelle der Klassifizierung. Der Ada/ Absender klassifiziert in eigener Verantwortung. Dazu kann er das SDB hernehmen und das ist oft sinnvoll, aber nicht selten stimmt die Klassifizierung da drin auch nicht und dann kann der Ada/ Absender nicht blind auf das SDB verweisen und sagen "steht da aber so!".
Die Klassifizierung ist nicht Aufgabe des Herstellers sondern des Ada/ Absenders.


Antwort auf
Falls ja, dürfte ich auch das Produkt des anderen Lieferanten selbstständig als Versender mit UN 1950 klassifizieren soweit SV 344 erfüllt wäre?


Ja (nach ADR gibt es keinen Versender, sondern Absender oder Auftraggeber des Absenders), weil die Klassifizierung als UN1057 schlimmstenfalls falsch ist und bestenfalls die Beförderung und Entsorgung unnötig verkompliziert.


Anhänge 2025-02-13 16_44_18-25 Feuerzeug Gas Unversalgas GAS Nachfüll Ampullen Kartuschen ROWENTA passend _ .jpg
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 13.02.2025 16:59.
Re: UN 1950 oder UN 1057, Rangfolgeregel [Re: Claudi] #38271 14.02.2025 09:06
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Peter06 Offline OP
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OP Offline
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Hallo,

danke für die gute Erklärung Claudi, da habe ich mal wieder dazugelernt.

Grüße, Peter

Re: UN 1950 oder UN 1057, Rangfolgeregel [Re: Peter06] #38272 14.02.2025 10:46
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DJSMP Offline
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Claudi hat die Unterschiede der Klassifizierung ja schon aufgezeigt. Es geht hier klar um die Bauweise der Umschließung und nicht um eine Rangfolge.

Nun ist die große Preisfrage: Wie sieht es denn unter den Schutzkappen aus? Ist da was, was man in ein Feuerzeug zur Nachfüllung rein schieben kann oder nicht?

Re: UN 1950 oder UN 1057, Rangfolgeregel [Re: DJSMP] #38274 14.02.2025 11:07
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Claudi Offline
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Ich kenne Spraydosen (definitiv, Bausweise, Größe) zum Nachfüllen von Feuerzeugen. Unter der Schutzkappe ist ein Röhrchen (ungefährt so, wie das, was bei Spraydosen unter dem Druckknopf ist). Dazu gibt es Adapter mit Plastikaufsätzen, die auf das Röhrchen aufgesteckt werden können, um auf verschiedene Feuerzeug-Befüllöffnungen zu passen.

Entnommen wird das Gas, in dem das Röhrchen Richtung Dose gedrückt wird, dann strömt Gas aus.


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