Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage zu dem Thema Umverpackung.
Ich wurde darauf angesprochen, ob man bei Monochargen nicht einfach nur die Umverpackung gefahrgutrechtlich kennzeichnet, nicht aber die einzelnen Versandstücke. Wäre ja zeitsparender, wenn man die Kartons (Kisten aus Pappe) nicht alle einzeln bekleben muss.
In Kapitel 5.2 steht, dass jedes Versandstück gekennzeichnet sein muss. Eine Umverpackung ist kein Versandstück, die Somit entbindet eine Umverpackung nicht davon, jedes Versandstück einzeln korrekt zu kennzeichnen. In der RSEB habe ich zu Kapitel 5.2 auch nichts gefunden. Somit sind jeweils korrekt gekennzeichnete Versandstücke die Grundvoraussetzung für eine Umverpackung. Was soll ich denn auch auf der Umverpackung wiederholen, wenn die Kennzeichnung auf den einzelnen Versandstücken gar nicht habe.
Die Kennzeichnung der Umverpackung selbst, wird nicht in Frage gestellt.
Übersehe ich etwas, was die Dinge erleichtert oder nicht?