Hallo,
egal welche Umverpackung Sie verwenden, die Vorgaben von respektive 3.4, 3.5, allfälligen VA und 5.1.2 sind einzuhalten. Ich kenne nur die Ausnahme nach 5.1.2.1a), was für eine Pappkiste ja nicht zutrifft. Wenn es keine Umverpackung sondern die Versandverpackung ist gelten alle Vorgaben dafür, mit Kennzeichnung, Prüfung etc.
Gruß
M.A.T.