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Spanien - GbV oder ähnliches? #37066 15.07.2024 14:17
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MarcelHH Offline OP
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Hallo an die Gefahrgut-Gemeinde,

wir haben eine Niederlassung in Spanien und der dortige Gefahrgut-Spezi hat das Unternehmen kurzfristig verlassen.
Als Gefahrgut-Spezi der Muttergesellschaft wird mir nun die Frage gestellt, ob dort auch ein GB (o.ä.) benötigt wird.
Über Gefahrgutmengen etc. habe ich aktuell noch keinen Überblick.

Grundlegend gefragt, kennt jemand sich ggf. mit der dortigen Gesetzgebung aus? ADR ist soweit klar, Spanien hat das ADR ja gezeichnet.
Konkret geht es eher darum ob es etwas ähnliches wie die GbV dort gibt, ggf. mit Befreiungsmöglichkeiten (wie in Deutschland den § 2 der GbV)?

Ein paar Ansätze würden mir schon helfen.

Vielen Dank!


Beste Grüße,
Marcel
Re: Spanien - GbV oder ähnliches? [Re: MarcelHH] #37067 15.07.2024 14:25
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M.A.T. Online
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Hallo,
so ganz ist mir nicht klar, in welcher Position Sie und Ihre Firma sind. Falls Sie juristisch die Mutter der span. Niederlassung sind sollten Sie schon aus Compliance-Gründen jemanden in Spanien haben, der die dortige Rechtslage mit wenigen Klicks feststellen kann und mit Behörden redet.

Sodann wundert mich die Fragestellung im Prinzip - mit der Anwendung des ADR gilt ja auch 1.8.3 in Spanien, womit die Notwendigkeit zur Bestellung eines Gb prinzipiell eindeutig besteht. In der spanischen Fassung des ADR 2023 stehen dieselben Gliederungsnummern mit Text wie in der deutschen, bis 1.8.3.19.

Die zuständigen Stellen sind wie bekannt beispielsweise bei der UNECE nachgewiesen: https://unece.org/sites/default/files/2024-03/Spain_2024-03_0.pdf

Falls das zuviel Arbeit ist kann die entsprechende nationale Regelung auch direkt hier: https://www.transportes.gob.es/tran...as-y-perecederas/consejeros-de-seguridad
eingesehen werden.

Der Fachbegriff ist consejero de seguridad

Aus meiner Sicht würde ich den Schwerpunkt der Recherche nicht zuerst auf Möglichkeiten zur Freistellung sondern auf Hilfen bei der Umsetzung richten, weil das der Sicherheit aller dient.

Viel Erfolg
M.A.T.



Re: Spanien - GbV oder ähnliches? [Re: M.A.T.] #37068 15.07.2024 16:09
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Claudi Offline
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Es gibt Möglichkeiten, auf den GB zu verzichten:

Artikel 24 des Real Decreto (RD) 97/2014, de 14 de febrero, por el que se regulan las operaciones de transporte de mercancías peligrosas por carretera en territorio español. (PDF: https://www.boe.es/boe/dias/2014/02/27/pdfs/BOE-A-2014-2110.pdf)

Las disposiciones que afectan al consejero de seguridad, contempladas en el ADR, no serán de aplicación a las actividades que:
a) Se realicen de acuerdo con lo establecido en el artículo 2.5 y en el apartado 9 del anejo 1 del presente real decreto, o
b) se vean afectadas por algún tipo de exención en las condiciones y cantidades previstas en el ADR.

Die Bestimmungen über den Sicherheitsberater im ADR gelten nicht für Tätigkeiten, die:

a) in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikels 2.5 und des Abschnitts 9 der Anlage 1 dieses Königlichen Erlasses durchgeführt werden; oder
b) von irgendeiner Art von Freistellung unter den im ADR vorgesehenen Bedingungen und Mengen betroffen sind, die im ADR vorgesehen sind.

a) verweist auf 2.5 (Streitkräfte)und Anhang 1 Abschnitt 9 Strafverfolgungsbehörden

----------------------------------
Ich meine, der Gefahrgutbeauftragte/ Sicherheitsberater müsste auch vor Ort sein/ eine spanische Adresse haben, d.h das kann man wohl nicht z. B. aus einem Nachbarland/ anderen EU-Land machen und dann Mal im Jahr hinfahren. Dazu habe ich aber akut keine Quelle parat. Schon der Sprache wegen sollte das jemand vor Ort machen.


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