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Klassifizierung in Klasse 8 #37020 09.07.2024 12:03
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Ober_Aufpasser Offline OP
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Moin,

ich bräuchte mal wieder das geballte Schwarmwissen fürs Gedanken-Ping-Pong.

Es liegt uns folgender Stoff vor: Tetrabutylammoniumhydrogensulfat CAS: 32503-27-8

Es liegt mir ein SDB vor (Einstufung H302, H314,H318, H412). Der Stoff wurde aufgrund des pH-Wert (1,7) unteranderem als H314 (hautätzend) eingestuft.

Der Stoff hat keine Gefahrguteinstufung als Klasse 8.

Denn pH-Wert nutzt man ja nicht zur Klassifizierung als Gefahrgut (Klasse 8). Weitere Daten sind im SDB nicht enthalten.
Das ADR sagt dann ja für die Klassifizierung eines Stoffes: "Fehlen Erfahrungen in Bezug auf den Menschen, ist die Klassifizierung auf der Grundlage der Ergebnisse von Versuchen gemäß OECD Test Guideline 404, 435, 431 oder 430 vorzunehmen." (2.2.8.1.5.2 ADR).
Weitere Klassifizierungskriterien für Stoffe sind nicht genannt.

Theoretisch müsste ich jetzt ein Labor beauftragen, den Stoff zu testen um eine (nicht) GG Klassifiezirung zu begründen?

Vielen Dank.

Re: Klassifizierung in Klasse 8 [Re: Ober_Aufpasser] #37021 09.07.2024 12:21
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M.A.T. Online
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Hallo, vielleicht in Richtung C3, UN 3265 oder C4, UN 3261 überlegen; soweit ich sehe ist die Substanz aber in Datenbanken überwiegend nicht eingestuft, jedoch in SDB. Schwere Hautverätzungen" würden mich von einer Ausstufung abhalten. WGK ist jedenfalls eindeutig zugeordnet, zusammen mit H412 sollte 3077/3082 zumindest auch angeschaut werden.
M.A.T.

Re: Klassifizierung in Klasse 8 [Re: M.A.T.] #37022 09.07.2024 13:34
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Claudi Offline
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H412 führt nicht in UN3082 - die verdächtigen H-Sätze da sind H400, H410 und H411.
Produkte, die nur H412 haben, sind nicht als umweltgefährdend nach GG-Recht eingestuft.

Wenn man verschiedene SDB zu dem Stoff googelt, findet man verschiedene Gefahrstoff-Einstufungen, siehe auch hier: https://echa.europa.eu/information-on-chemicals/cl-inventory-database/-/discli/details/100733 - teilweise ohne den H314.

Die SDB, die ich stichprobenartig mal angeschaut habe, die den H314 drin haben, haben aber alle auch als GG eingestuft. H314 ist für mich äußerst verdächtig für eine GG-Einstufung.

Die CLP-Verordung bringt den pH-Wert ins Spiel:
Tabelle 3.2.4
pH kleiner gleich 2 --> hautätzend Kat. 1

Tabelle 3.2.1 sagt was zu Einwirkungszeiten - das könnte man mal mit den Kriterien aus dem GG-Recht vergleichen.


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