Hallo, die Berufsgenossenschaft Energie... hat zum Thema "Schulungspflicht beim Umgang mit Diisocyanaten" einen Beitrag veröffenlicht, nachzzulesen unter folgenden Link.
Kennt jemand die UN-Nummer, welche das betreffen würde oder geht es nur um den Stoff?
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Schulungspflich bei Diisocyanate
[Re: Gerald]
#3562721.08.202313:46
Hallo, Gerald, wissen tut das wohl nur die BG (bei der EU denke ich gar nicht erst soweit). Deren Aufzählung ist recht weit. Ich könnte mir vorstellen, daß zB die 2810 manchmal ein Ansatzpunkt sein könnte, oder andere UN die Isocyanaten zugordnet sind. Wobei nach der Prozentangabe wohl eher Reihe von Produkten betroffen sind, die gefahrgutrechtlich im 35..er-Bereich angesiedelt wären. Den reinen Stoff sehe ich hier weniger. Die BG verweist ja ausdrücklich auf das SDB zu den Produkten als Entscheidungsgrundlage . Gruß M.A.T.
Re: Schulungspflich bei Diisocyanate
[Re: M.A.T.]
#3562821.08.202314:02
Es betrifft Produkte mit einer Diisocyanatkonzentration ab 0,1 Gewichts-Prozent, d.h. es sind auch Produkte dabei, die kein Gefahrgut sind, ebenso wie Produkte, die Gefahrgut sind.
Das Sicherheitsdatenblatt deswegen als Entscheidungsgrundlage, da in Abschnitt 2/3 die Zusammensetzung und der Gehalt an Diisocyanat aufgeführt ist. Und dann muss man aus der Menge der diisocyanathaltigen Stoffe/ Produkte anhand der individuellen SDB einer Firma raussuchen, welche davon Gefahrgut sind.
D.h. auch die BG weiß nicht, welche UN-Nummern das alles betreffen könnte, weil die BG nicht alle Produkte auf dem Markt kennt. Grundlage ist die https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32020R1149 Verordnung (EU) 2020/1149. Und da das alles aus dem Dunstkreis Reach/ Gefahrstoffe kommt, stellt sich da auch gar nicht die Frage, welche UN-Nummern das betrifft.
Ich hab mal ein Produkt zufällig ergoogelt: 3M™ Scotchcast™ Flame-Retardant Compound 2131 (Part A) Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat 101-68-8 202-966-0 25 - 35 % Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat, Homopolymer 39310-05-9 5 - 15 % Methylendiphenyldiisocyanat 26447-40-5 247-714-0 < 2 %
kein Gefahrgut
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 21.08.202314:05.
Re: Schulungspflich bei Diisocyanate
[Re: Claudi]
#3563021.08.202314:26
Hallo Claudi, Hallo M.A.T., besten Dank für die Antwort.
Kann ja mal in der Gefahrgutausbildung ein Teilnehmer ein Fragen stellen, und da möchte ich schon vorbereitet sein. In der letzten Zeit werden mir da manchmal Fragen gestellt, dass glaubt man nicht. Meistens kann ich sie beantworten, aber manchmal muss ich auf den zweiten Tag verweisen, was aber nicht allzu oft vorkommt.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Schulungspflich bei Diisocyanate
[Re: Gerald]
#3563522.08.202309:54
hier musst du wieder sauber zwischen Gefahrstoffrecht und Gefahrgutrecht trennen. Eine alleinige UN-Nummer gibt es dafür nicht und es muss auch nicht immer Gefahrgut sein.
Bezüglich der Schulungspflicht geht es um die Stoffe. Hierzu habe ich eine Datei über mögliche Namen mit hochgeladen. Im Gefahrgutrecht stolperst du eventuell bei technischen Namen in Klammern darüber. Man sollte sich prinzipiell an Namensbestandteilen wie „…isocyanat“ oder „…diisocyanat“ orientieren. In der EU könnte man im SDB und auf dem Kennzeichnungsetikett auch über den EUH204 - „Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorgerufen.“ alarmiert werden.
Re: Schulungspflich bei Diisocyanate
[Re: DJSMP]
#3563822.08.202311:18
Hallo DJSMP, besten Dank für die Erklärung, zumal das Gefahrstoffrecht nicht unbedingt meine Stärke ist. Man muss ja nicht alles können. Aber mich habe einfach die Zusammenhänge interessiert, und manchmal ist es eben besser, wenn man sich rechtzeitig über sollche Festlegungen informiert. Das wirst Du bei Deiner Ausbildungstätigkeit auch bestimmt schon festgestellt haben.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Schulungspflich bei Diisocyanate
[Re: Gerald]
#3569025.08.202314:15
für die interne und externe Informationsbereitstellung habe ich mich auch mit dem Thema des "eindeutigen Merkmals" für die Schulungspflicht beschäftigt. EUH 204 oder die Suche nach "isocyanat" bringt zu viele unscharfe Treffer.
Eindeutig ist die Aufstellung der Stoffe von DJSMP. Den gleichen Inhalt gibt es auch von der ECHA, siehe Anhang.
Wenn davon die 0,1 Gewichtsprozent im Stoff/Gemisch überschritten sind (siehe SDB Abschnitt 3), dann ist die Schulung für gewerbliche/berufsmäßige Anwender verpflichtend. Das ganze Thema wurde nach meinem Kenntnisstand von den Berufsgenossenschaften initiiert um ursächlich auf Fehlanwendungen zurückzuführende Berufskrankheiten/Folgekosten zu reduzieren.
Im SDB und dem Produktetikett muss immer auch der "Schulungstext" aufgeführt sein. Für Privatverwender gibt es keine Schulungspflicht, ebenso keine Vertriebsbeschränkung für Händler falls der Kunde die Schulung nicht hätte.
In unserem Sortiment habe ich über diese Listen-Stoffe darüber hinaus bisher nur die CAS-Nr. 9016-87-9 als weitere betroffene gefunden (Info dazu kam vom Hersteller).
Informativ zum Gefahrgut: die allermeisten sind keines. Bei mir gibt es UN 1139, 1866 und 1950 die Stoffe aus der Liste enthalten (Spezialkleber, Primer-Schutzanstrich).
Grüße, Peter
Re: Schulungspflich bei Diisocyanate
[Re: Peter06]
#3569125.08.202314:51
Hallo Peter, das ist ja eine super Zusammenstellung, besten Dank dafür, dass Du Dir die Arbeit gemacht hast. So bin ich auf jeden Fall vorbereitet, wenn mir mal ein Teilnehmer dazu eine Frage stellt.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Schulungspflich bei Diisocyanate
[Re: Gerald]
#3644520.02.202412:39