ADR 2023: hier Prüfzusammenfassung Knopfzellen
#33830
10.11.2022 08:13
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badmintonmike
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Guten Morgen zusammen,
im neuen ADR 2023 soll unter 2.2.9.1.7 g) folgender Passus aufgenommen werden:
"Mit Ausnahme von Knopfzellen-Batterien, die in Ausrüstungen (einschließlich Platinen) eingebaut sind, müssen Hersteller und nachfolgende Vertreiber von Zellen oder Batterien, die nach dem 30. Juni 2003 hergestellt wurden, die im Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III Unterabschnitt 38.3 Absatz 38.3.5 festgelegte Prüfzusammenfassung zur Verfügung stellen."
Bedeutet dies, dass ich als Versender mir beim Versand von Knopfzellen in Ausrüstungen (wir versenden meistens analytische Geräte in die Knopfzellen fest eingebaut sind) keine Gedanken mehr um die Prüfzusammenfassung machen muss? Manchmal ist es nämlich sehr mühsam eine Prüfzusammenfassung vom Hersteller zu bekommen, insbesondere bei fest verbauten Knopfzellen in Geräten. Sind also Prüfzusammenfassungen bei Knopfzellen in Ausrüstungen nicht mehr notwendig (weil das Risiko gering ist?)?
Und (ich weiss, dies ist das falsche Forum): wie sieht es im Luftverkehr bei dem Thema aus? Gibt es da einen ähnlichen Passus oder wird es da einen ähnlichen Passus geben, bei in Knopfzellen, die in Ausrüstung eingebaut sind auf die Prüfzusammenfassung zu verzichten?
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Re: ADR 2023: hier Prüfzusammenfassung Knopfzellen
[Re: badmintonmike]
#33831
10.11.2022 09:42
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Peter06
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Guten Morgen,
der Punkt im ADR 2023 scheint aus meiner Sicht eine "Verschlimmbesserung" zu sein. Die Prüfzusammenfassung war bisher ein eindeutig geregeltes Dokument das auch mit ADR nicht besonders geschulte Beteiligte irgendwie beigebracht haben.
Jetzt gilt es bei Knopfzellen rauszubekommen, ob die fest verbaut sind oder im Packstück nur zum Einbau beigelegt. Wer soll das erkennen? Stattdessen müsste dann der Hersteller des Produkts zwingend ein "Produktinfoblatt/SDB/ wie auch immer man es nennt" zur Verfügung stellen, aus dem hervorgeht, ob es UN 3091 IN AUSRÜSTUNG oder MIT AUSRÜSTUNG ist.
Kennt jemand den Vorteil dieser Änderung? Wenn von Knopfzellen wirklich keine Gefahr ausgeht, dann müsste das kompett für UN 3091 gelten und nicht nur für eine Teilmenge davon.
Weiß dazu jemand mehr?
Grüße, Peter
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Re: ADR 2023: hier Prüfzusammenfassung Knopfzellen
[Re: Peter06]
#33832
10.11.2022 10:30
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Andreas_K
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Guten Morgen,
der Punkt im ADR 2023 scheint aus meiner Sicht eine "Verschlimmbesserung" zu sein. Die Prüfzusammenfassung war bisher ein eindeutig geregeltes Dokument das auch mit ADR nicht besonders geschulte Beteiligte irgendwie beigebracht haben.
Jetzt gilt es bei Knopfzellen rauszubekommen, ob die fest verbaut sind oder im Packstück nur zum Einbau beigelegt. Wer soll das erkennen? Stattdessen müsste dann der Hersteller des Produkts zwingend ein "Produktinfoblatt/SDB/ wie auch immer man es nennt" zur Verfügung stellen, aus dem hervorgeht, ob es UN 3091 IN AUSRÜSTUNG oder MIT AUSRÜSTUNG ist.
Kennt jemand den Vorteil dieser Änderung? Wenn von Knopfzellen wirklich keine Gefahr ausgeht, dann müsste das kompett für UN 3091 gelten und nicht nur für eine Teilmenge davon.
Weiß dazu jemand mehr?
Grüße, Peter
Hallo, da stimme ich zu. Bisher eindeutig geregelt, jetzt Ausnahmen möglich. Wir haben sogar das Problem, das wir manchmal gar nicht wissen, ob überhaupt Batterien/Knopfzellen/Akkus enthalten sind, geschweige denn, ob beigelegt oder fest verbaut. Schöne Grüße Andreas
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Re: ADR 2023: hier Prüfzusammenfassung Knopfzellen
[Re: badmintonmike]
#33833
10.11.2022 16:25
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gefahrgutbaer
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Hallo zusammen, im neuen ADR 2023 soll unter 2.2.9.1.7 g) folgender Passus aufgenommen werden:
"Mit Ausnahme von Knopfzellen-Batterien, die in Ausrüstungen (einschließlich Platinen) eingebaut sind, müssen Hersteller und nachfolgende Vertreiber von Zellen oder Batterien, die nach dem 30. Juni 2003 hergestellt wurden, die im Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III Unterabschnitt 38.3 Absatz 38.3.5 festgelegte Prüfzusammenfassung zur Verfügung stellen."
IATA, 3.9.2.6.1 (g) - identischer Wortlaut. [quote=Peter06]
Wir haben sogar das Problem, das wir manchmal gar nicht wissen, ob überhaupt Batterien/Knopfzellen/Akkus enthalten sind, geschweige denn, ob beigelegt oder fest verbaut.
Schöne Grüße Andreas Das wird in der Praxis sicher zu einem "interessanten" Frage-Antwort-Spiel mit den Absendern führen. Gruß Markus
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Re: ADR 2023: hier Prüfzusammenfassung Knopfzellen
[Re: Peter06]
#33840
12.11.2022 14:48
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Nico
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Guten Morgen,
Kennt jemand den Vorteil dieser Änderung? Wenn von Knopfzellen wirklich keine Gefahr ausgeht, dann müsste das kompett für UN 3091 gelten und nicht nur für eine Teilmenge davon.
Hallo ist eine reine Vermutung, aber der Votreil trifft hauptsächlich Laptophersteller denke ich. Da ist ja immer eine Knopfzelle verbaut, also brauchte man nun für den Lithiumakku und die Knopfzelle die Prüfzusammenfassung, Ich hoffe nur, dass jetzt iemand auf die Idee kommen wird, dass dieser Passus bedeuten könnte, dass die Knopfzellen nicht geprüft sein müssen, denn davon werden sie ja nicht freigestellt, nur dass die Prüfzusammenfassung nicht aufliegen muss. Getestet muss ja dennoch jede Lithiumbatterie sein. Wobei halt in der Praxis, ist es ja gut und schön, dass diese Ausnahme jetzt dann exisistert, aber dennoch muss ich ja wissen was ich da verschicke um es korrekt deklarieren zu können. Die Freistellung von der Markierung / Kennzeichnung und Dokumentation gilt ja nur für verbaute Knopfzellen die der ADR SV 188 bzw PI 970 Teil II entsprechen, ich muss also immer noch die Leistung wissen. Und die sehe ich *trommelwirbel* in der Prüfzusammenfassung. Gruß aus Österreich Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: ADR 2023: hier Prüfzusammenfassung Knopfzellen
[Re: Nico]
#33841
12.11.2022 14:50
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M.A.T.
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Hallo, Nico, danke für die Erläuterung - das scheint mir nachvollziehbar. Gruß M.A.T.
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Re: ADR 2023: hier Prüfzusammenfassung Knopfzellen
[Re: M.A.T.]
#33846
14.11.2022 08:33
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aw_
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.. genau, hier geht es einzig um die 'Stützbatterie', die den Speicher ausliest beim starten eines Gerätes. Das trifft für sämtliche Computer zu, auch Desktops und auch für alle anderen Geräte mit einem solchen Datenspeicher. Diese Batterien unterliegen immer der Definition 'klein' also unter 1g Lithium Gehalt. Alles andere über Prüfzusammenfassung etc. wurde ja bereits erwähnt. gruss..aw
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Re: ADR 2023: hier Prüfzusammenfassung Knopfzellen
[Re: Nico]
#33901
17.11.2022 16:55
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DJSMP
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In meinen Augen ist das eine Kapitulation der Vorschriftengeber vor der Wirtschaft. Da hat jemand gute Lobbyarbeit geleistet. Dort, wo nicht mehr nach einer Prüfzusammenfassung gefragt wird, erhöht sich auch das Risiko, dass der Typ der verbauten Knopfzellen eben nicht geprüft ist. Und gerade diese minderwertigen Produkte für wenige Cent erscheinen mir anfällig für Produktionsfehler.
Es mag für die Laptops und andere Geräte mit einer Stützbatterie ja ganz gut sein. Aber es ist dann eben auch für die ganzen Kinderspielzeuge (Blinkschuhe, Fernbedienung von elektrischen Spielzeugautos, blinkenden Luftballons, usw. und so fort) zutreffend. Und auch die Erwachsenen haben einige Gerätschaften, die nur mit Knopfzellen betrieben werden.
Was kommt dann 2025 als nächstes? Prüfzusammenfassung für in Geräten eingebaute Lithiumbatterien generell nicht mehr sondern nur noch für einzelne Batterien? Oh man, willkommen im Kapitalismus...
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