Hallo Gefahrgutinteressent,
übertrieben oder nicht übertrieben. Ordnungswidrigkeitenanzeige oder keine. Hier geht es doch um den rechtlichen Aspekt. Wie ist es richtig oder falsch!?
Und wenn in der Praxis die Kontrolleure dem Fahrzeugführer einen Stift aushändigen, um die fehlende Unterschrift zu leisten, dann halte ich das für ausreichend. Das ändert aber nichts daran, ob die Unterschrift nun ein muss ist oder ein kann und das versuchen wir doch hier im Forum zu klären! Oder?
Und was die Praxis betrifft, ein Sachverhalt, sieben Kontrolleure und sieben unterschiedliche Meinungen.
In Hamburg habe ich noch nie gehört, dass gegen einen Fahrzeugführer aufgrund der fehlenden Unterschrift ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde aber in diversen Kontrollen wurde dies bemängelt, mit der Aussage, die Bescheinigung wäre ohne Unterschrift nicht gültig. Wie kommmen die darauf?
Gruß
Udo