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ADR Schein ohne Fahrerunterschrift #9719 06.10.2009 14:32
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mab Offline OP
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Hallo zusammen,

wenn bei einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, dass der ADR Schein nicht vom Fahrer unterschrieben worden ist, kann dies dann zu einer Ordnungswidrigkeitsanzeige und einem Bußgeld führen?

Vielen Dank im Voraus


Gruß
mab
Re: ADR Schein ohne Fahrerunterschrift [Re: mab] #9720 06.10.2009 17:38
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Gerald Offline
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Hallo Map,
ohne Unterschrift durch den Fahrer ist die ADR Bescheinigung nicht gültig. Aber leider muss ich bei meinen Fortbildungslehrgängen immer wieder feststellen, das doch eine Reihe von Kraftfahrern die Unterschrift in Ihrer Bescheinigung vergessen hatten.
Und somit kann es zu einer Anzeige mit Bußgeld kommen.
Aber auch der Verlader, Beförderer u.a. kann es treffen, denn "Bei der Ankunft am Be- und Entladeort, einschließlich Container-Terminals, müssen das Fahrzeug und der Fahrzeugführer sowie gegebenenfalls der (die) Großcontainer, Schüttgut-Container, Tankcontainer oder ortsbewegliche(n) Tank(s) (insbesondere hinsichtlich der Sicherheit, der Sicherung, der Sauberkeit und der ordnungsgemäßen Funktion der bei der Be- und Entladung verwendeten Ausrüstung) den Rechtsvorschriften genügen." siehe ADR 7.5.1.1.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR Schein ohne Fahrerunterschrift [Re: mab] #9721 07.10.2009 13:30
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TDamm Offline
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Hallo mab,

so streng würde ich das nicht sehen.

Nach UA 8.2.1.1 ADR muss der Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter befördert werden, im Besitz einer Bescheinigung sein, die von der zuständigen Behörde oder einer von dieser Behörde anerkannten Stelle ausgestellt wurde und mit der bescheinigt wird, dass die Fahrzeugführer an einer Schulung teilgenommen und eine Prüfung über die besonderen Anforderungen bestanden haben, die bei der Beförderung gefährlicher Güter zu erfüllen sind.

Nach meiner Auffassung sind die o.g. Bedingungen erfüllt, wenn die zuständige Behörde diese Bescheinigung ausgestellt hat. Die Unterschrift des Fahrers dient allenfalls zur persönlichen Identifizierung der Person. Besteht kein Zweifel, dass die Bescheinigung dem Fahrer gehört, ist diese Gültig. Andernfalls hätte der Gesetzgeber die Gültigkeit der Bescheinigung ausdrücklich an die Unterschrift des Fahrers binden müssen. Das ist meines Wissens nicht geschehen.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: ADR Schein ohne Fahrerunterschrift [Re: mab] #9722 07.10.2009 17:31
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R_KARPE Offline
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Ich möchte den Richter sehen, der da mitgeht!
Aber auch den Beamten, der das als Owi aufschreibt.

Ich bekomme auch fast täglich nicht unterschriebene Bescheinigungen auf den Tisch, meine "Maßnahme", ich geb dem Fahrer einen Kuli..........,natürlich nur,wenn die Bescheinigung zweifelsfrei dem Fahrer gehört.

MfG aus Thüringen,

R_Karpe

Re: ADR Schein ohne Fahrerunterschrift [Re: TDamm] #9723 08.10.2009 09:38
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Udo Freitag Offline
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Hallo Herr Damm,

ich bin kein Rechtsexperte aber eine reine ADR-Betrachtung erscheint mir in diesem Fall nicht ausreichend. Ansonsten könnte man doch auf der ADR-Bescheingung den Bereich der Unterschrift streichen. Die Unterschrift muss doch einen Sinn haben? Oder?


Gruß


Udo

Re: ADR Schein ohne Fahrerunterschrift [Re: TDamm] #9724 08.10.2009 17:34
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Gerald Offline
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Hallo Herr TDamm,
ich weis aus meinen Schulungen, das Fahrer für das Fehlen der Unterschrift schon bezahlt haben b.z.w. der Schein wurde sogar eingezogen, weil kein gültiges Dokument, und dann hat der Fahrer erst richtig ein Probleme, vor allen Dingen, wenn er im kennzeichnungspflichtigem Bereich unterwegs war.
Denn durch die Unterschrift bestätigt der Fahrer erst das Dokument, einen Scheck muss ich ja auch unterschreiben, sonst gibt es kein Geld. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR Schein ohne Fahrerunterschrift [Re: Gerald] #9725 09.10.2009 08:25
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Gandalf Offline
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Hallo zusammen,
also ich schließe mich hier Hn. TDamm an. Formal ist die Unterschrift des Fahrers nicht vorgeschrieben sonst hätte der Gesetzgeber dies sicherlich festgelegt. Er fordert stattdessen aber nur dass durch eine zuständige Stelle oder Behörde ausgestellt und bescheinigt wird. Was soll er auch mit der Unterschrift bestätigen, dass das sein Ausweis ist? Er muss ja zusätzlich einen Lichtbildausweis mitführen, und wenn der Name nicht mit dem der Fahrerbescheinigung übereinstimmt, dann ist das nicht seine, (egal ob mit oder ohne Unterschrift). Von daher würde ich gegen solch einen Bußgeldbescheid mal Widerspruch einlegen.
Gruß Gandalf

Re: ADR Schein ohne Fahrerunterschrift [Re: Gandalf] #9726 13.10.2009 12:37
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Udo Freitag Offline
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Hallo Gandalf,

ich sehe das ein wenig anders. Die ADR-Schulungbescheinigung ist entsprechend dem vorgegeben Muster gemäß Abschnitt 8.2.2.8 ADR auszuführen. Auf Seite 2 der Bescheinigung wird die Unterschrift des Fahrers gefordert. Erläuterungen hierzu gibt es zwar nicht aber ohne Unterschrift ist die Bescheingung nicht vollständig und somit nicht ADR-konform.


Gruß

Udo

Re: ADR Schein ohne Fahrerunterschrift [Re: mab] #9727 16.10.2009 11:50
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Hallo Zusammen,
ich halte es für wirklich als absolut übertrieben, wenn man eine Ordnungswidrigkeitsanzeige fertigen würde nur weil die Unterschrift auf dem ADR-Schein fehlt.
Ich denke die Gerichte würden hier auch nicht "mitziehen".
Ich schließe mich daher den Ausführungen von Herrn TDamm und Gandalf an.

Mit freundlichen Grüßen
Gefahrgutinteressent

Re: ADR Schein ohne Fahrerunterschrift [Re: Gefahrgutinteressent] #9728 16.10.2009 14:49
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Steffan Offline
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Hallo,
mal aus der Praxis bei Kontrollen auf der Straße. Bei Feststellung der fehlenden Unterschrift erhält der Inhaber des ADR Scheines ein Stift und er unterschreibt dann. Ende...Punkt...aus.
Ein Abgleich mit einem anderen Dokument im Bezug auf die Unterschrift schafft da schnell Klarheit, zumal diese ja vorliegen.
Ich denke, dass es die anderen Kollegen im Bundesgebiet auch so halten.
Ein schönes WE

Steffan


Die meisten Probleme lösen sich von alleine. Man darf sie nur nicht dabei stören!
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