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Re: Sprühsahne Gefahrgut? [Re: sonnenblume85] #9130 16.07.2009 07:15
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Peter Voigt Offline
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Also Sprühsahne selbst ist kein Gefahrgut.
Aber verpackt in Druckgaspackungen auf jeden Fall.
UN1950 Druckgaspackungen. Nun ist entscheidend mit welchem Druckgas die Verpackung gefüllt ist. Ich denke mal bei der Sprühsahne könnte das Druckgas erstickend oder oxidierend sein. Schaut man nun in die tabelle Kapitel 3 ADR findet man dazu in Spalte 6 die Sondervorschriften 190, 327 und 625.
Die SV 190 regelt den Schutz gegen unbeabsichtigtes entleeren und wenn der Fassungsraum höchstens 50 ml beträgt unterliegt es nicht den Vorschriften des ADR. SV 327 behandelt Abfall und SV 625 die Kennzeichnung der Versandstücke ("UN1950 AEROSOLE").
Weitere Fundstellen sind dann die LQ-Regelungen. Druckgaspackungen, wie in unserem Fall, unterliegen der LQ2 - Regelung: 1 LiterInnenverpackung, 30 Kg Brutto zusammengestzte Versandstück, 20 Kg in Dehn- oder Schrumpffolie.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Sprühsahne als LQ-Beförderung transportiert wird. Dort ist das Versandstück als LQ zu Kennzeichnen.
Eine Kennzeichnung ist nicht erforderlich, wenn der Kunde die Sprühsahne nach Hause trägt, da diese Beförderung gem. 1.1.3.1 Buchstabe a)ADR von diesem befreit ist.

Re: Sprühsahne Gefahrgut? [Re: Peter Voigt] #9131 16.07.2009 12:44
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Mark Offline
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Hallo Peter Voigt,

das war auch meine erste Reaktion, doch es gibt da noch eine Freistellung als Gase in Nahrungsmitteln (1.1.3.2 f). Das Treibmittel (Stickstoff oder Lachgas) befindet sich in der Sahne, und die Sahne wird als Lebensmittel verwendet. Die Frage lautet, ob diese Freistellung angewandt werden darf. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />


Grüße

Mark
Re: Sprühsahne Gefahrgut? [Re: Mark] #9132 17.07.2009 07:06
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Peter Voigt Offline
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Hallo Peter Voigt,

das war auch meine erste Reaktion, doch es gibt da noch eine Freistellung als Gase in Nahrungsmitteln (1.1.3.2 f). Das Treibmittel (Stickstoff oder Lachgas) befindet sich in der Sahne, und die Sahne wird als Lebensmittel verwendet. Die Frage lautet, ob diese Freistellung angewandt werden darf. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />


Hallo Mark,

In der Definition Druckgaspackung (1.2.1 ADR) ist meiner Meinung nach genau diese beschrieben. Warum nun ausgerechnet die Sprühsahne nach 1.1.3.2 f ausgenommen werden soll ist für mich nicht nachvollziehbar.
So wie ich weiß wurde da auch schon mal 2007(?) im BLFA diskutiert. Kenne aber nicht das Ergebnis. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Peter

Re: Sprühsahne Gefahrgut? [Re: Peter Voigt] #9133 17.07.2009 10:04
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So wie ich weiß wurde da auch schon mal 2007(?) im BLFA diskutiert. Kenne aber nicht das Ergebnis.

Siehe oben: Die BAM soll das prüfen und wir suchen nun gemeinsam nach einer kostenlosen oder zur Not auch kostengünstigen Möglichkeit, an größere Mengen Sprühsahne zu kommen.


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Sprühsahne Gefahrgut? [Re: UHeins] #9134 21.07.2009 10:14
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Rupert Offline
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@uwe

Geht es bei Prüfung darum die Gefährlichkeit der Sprühsahne zu testen, weil das eine Druckgaspackung ist oder weil die Sahne ab einer gewissen Temperatur brennbar ist?

Die Prüfung, ob die Sprühsahne im Brandfall in größeren Mengen wegen der Sahne gefährlich ist, halte ich für bedenklich. Es könnte ja sein dass noch andere Produkte getestet werden z.B. Flüssigkeiten mit einen Flammpunkt größer 61 Grad Celsius....


Die Gefährlichkeit sollte sich nach den normalen Transportbedingungen und nach der Beherrschbarkeit der Gefahr richten.
Eine "Was wäre wenn" Beurteilung ist nicht zielführend.

lg
Rupert


Have a nice day!
Re: Sprühsahne Gefahrgut? [Re: Rupert] #9135 21.07.2009 15:17
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UHeins Offline
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[b]Nun macht mir doch nicht ständig meinen Spenden-Aufruf kaputt![/b] :(

Es soll die Gesamtheit aus Druckgaspackung und Inhalt getestet werden, um eine Aussage über das Brandverhalten und damit das Gefährdungspotenzial treffen zu können. An der hier eingangs gestellten Frage sehen wir doch, dass diese Frage den einen oder anderen umtreibt.



----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Sprühsahne Gefahrgut? [Re: UHeins] #9136 22.07.2009 07:38
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Rupert Offline
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Jetzt fühle ich mich irgendwie schuldig :-(

Uwe, ich habe da noch einen Kontakt , ich sende ihn dir als Wiedergutmachung einen Kontakt.
Gruß
Rupert


Have a nice day!
Re: Sprühsahne Gefahrgut? [Re: UHeins] #9137 22.07.2009 15:24
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Kay Schmauder Offline
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Und was ist mit dem viiiieeeeellll gefährlicheren kcal? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Sprühsahne Gefahrgut? [Re: Kay Schmauder] #9138 22.07.2009 16:59
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Und was ist mit dem viiiieeeeellll gefährlicheren kcal? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" />


Na - die sollen ja möglichst verbrannt werden!

Aber nun werden wir mal wieder ernst, gelle?


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Sprühsahne Gefahrgut? [Re: sonnenblume85] #9139 15.08.2009 21:17
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Mark Offline
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Hallo zusammen,

habe gerade gelesen, dass die Ad-Hoc Arbeitsgruppe für die Harmonisierung mit den UN-Empfehlungen hat der gemeinsamen Tagen einen Antragsentwurf für die Änderungen des ADR/ RID /ADN vorgelegt hat. Hier wird der Absatz 1.1.3.2 f) wie folgt geändert:

"Gase, die in Nahrungsmitteln (ausgenommen UN 1950) einschließlich mit Kohlensäure versetzte Getränke enthalten sein."

Wenn der Antrag angenommen wird, dann ist es ab 01.07.2011 klar, dass Sahnespraydosen dem ADR unterliegen.


Grüße

Mark
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