Hallo Herr Damm,
tolle Sache, da geht Thüringen ein meiner Meinung nach sehr vernünftigen Weg. Leider habe ich in anderen Bundesländern (habe mit Thüringen noch nicht zu tun gehabt) in dieser Hinsicht wiederholt und durchweg nur schlechte Erfahrungen gemacht. Die Richter hatten vom Gefahrgutrecht KEINE Ahnung und befragten den Zeugen (den Polizeibeamten) über die rechtliche Situation. Die Entscheidungen waren zudem stark emotional statt rechtlich begründet.
Eigentlich kann man vor einem Amtsgericht den Einspruch gleich zurückziehen, wenn es zum mündlichen Verfahren kommt, dann konnten die schriftlichen Argumente den Richter nicht überzeugen und es wird im mündlichen Verfahren auch keine Änderung geben.
Ich will damit aber nicht sagen, dass die Richter immer zu Unrecht urteilen, meistens war das Urteil schon zu Recht.