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Bußgeld f. mangelhafte Ladungssicherung ok? #8687 15.05.2009 10:47
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GbWeidlich Offline OP
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Hallo zusammen,

folgender Fall:

Fahrer übernimmt Sattelauflieger- Sammelgut mit Gefahrgutsendung.
Der Auflieger ist verplombt; der Fahrer war bei der Verladung nicht anwesend, hatte keine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Qualität der Verladung, darf den verplombten Trailer auch nicht zwecks Überprüfung öffnen.
Fahrer kommt anschließend natürlich in eine Kontrolle, Auflieger wird geöffnet, Ladungssicherung beanstandet, (u.a.) der Fahrer soll hierfür ein Bußgeld bekommen!
- Ist das rechtens bzw kann sich der Fahrer dagegen wehren???

Re: Bußgeld f. mangelhafte Ladungssicherung ok? [Re: GbWeidlich] #8688 15.05.2009 13:37
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R_KARPE Offline
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Hallo.

In anlehnung an die STVO (hab gerade keine GGVSE(B) zur Hand würde ich sagen JEIN.

§22 Ladung

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin-und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.

War der Fahrer in irgendeiner Form in der Lage, vor oder wärend der Fahrt festzustellen das die Ladung nicht vorschriftsmäßig ist ( Beule in der Plane, poltern beim anfahren oder bremsen) wäre ein Vorwurf nach § 23 abzuleiten.

Ist dieses nicht der Fall ist hier meiner Meinung nach der Verlader in die Pflicht zu nehmen.

MfG R_Karpe

Re: Bußgeld f. mangelhafte Ladungssicherung ok? [Re: GbWeidlich] #8689 15.05.2009 14:33
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GG1 Offline
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Hallo,

das ist vor einer Weile mal im VCI mit Polizisten aus verschiedenen Bundesländern diskutiert worden. Überwiegend herrschte auf Seiten der Polizei die Meinung, in dem Fall nicht gegen den Fahrer vorzugehen wohl aber gegen den Verlader.

Sollte dem Fahrer aber auffallen, daß der Auflieger z.B. "in den Seilen hängt", spich: offensichtlich erkennbar daß was nicht in Ordnung ist, wäre er aber doch mit dran.

Grüße
GG1

Re: Bußgeld f. mangelhafte Ladungssicherung ok? [Re: GbWeidlich] #8690 15.05.2009 14:49
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Mark Offline
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Hallo,

"Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung ..."
(§1, Abs. 1, OWiG)

Die Handlung des LKW-Fahrers ist rechtswidrig, da er neben dem Verlader verantwortlich für die Ladungssicherung ist, jedoch nicht vorwerfbar, da er keine Möglichkeit hatte die Ladung zu kontrollieren, bzw. andere Gesetze ihm dass Öffnen der Plombe verbieten.

Da es noch einen zweiten Verantwortlichen gibt (den Verlader), trifft ihm die volle Verantwortung der rechtswidrigen Tat.

Aufgrund der Verplombung musste er dem Verlader vertrauen, seine Ladung rechtsgetreu gesichert zu haben, eine Kontrollmöglichkeit wurde ihm dadurch verwehrt.

---War etwas langsam im Schreiben:
Wenn die Ladung äußerlich erkennbar nicht gesichert ist, wie GG1 dies beschreibt, dann handelt es sich sicher auch um eine vorwerfbare Handlung.

Zuletzt bearbeitet von Mark; 15.05.2009 14:52.

Grüße

Mark
Re: Bußgeld f. mangelhafte Ladungssicherung ok? [Re: GbWeidlich] #8691 15.05.2009 18:06
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G
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Hallo GbWeidlich

Zu diesem Sachverhalt liegt ein Gerichtsurteil vom AG Offenbach vor.
Urteil vom 16.04.2002 Az. 29 OWI 1100Js-OWI 67786/02.
Demnach ist der Fahrer "aus dem Schneider". Das Amtsgericht arkumentiert im Urteil, dass der Fahrer trotz der Verplombung darauf hätte hinwirken müssen, dass diese entfernt wird, um die Ladung zu überprüfen, ob diese gesichert ist.
Da dieses Vorgehen jedoch praxisfern ist, muss der Fahrer sich darauf verlassen können, dass der Verlader seinen Verpflichtigungen bezüglich der Ladungssicherung nachgekommen ist.

Einstellung des Verfahrens gg. den Fahrzeugführer.

M.f.G.
Gefahrgutinteressent

Re: Bußgeld f. mangelhafte Ladungssicherung ok? [Re: Gefahrgutinteressent] #8692 15.05.2009 22:04
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GbWeidlich Offline OP
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Hallo zusammen und danke für die Antworten, insbesondere für das Urteil inkl. AZ!

Zur ergänzenden Info noch: der Auflieger ist ein Kofferauflieger, bei dem von außen nicht erkennbar ist, ob innen ein Verstoß gegen übliche Ladungssicherungsnormen vorliegt und dem Fahrer ist es ausdrücklich verboten, die Plombe zu beschädigen / den Trailer zu öffnen.

Re: Bußgeld f. mangelhafte Ladungssicherung ok? [Re: GbWeidlich] #8693 16.05.2009 07:56
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TDamm Offline
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Hallo alle miteinander,

grundsätzlich stimme ich dem bisher gesagten zu. Neben der Gesetzesverletzung muss, zumindest nach dem deutschen Recht, immer das persönliche Verschulden des Betroffenen berücksichtigt werden.

Allerdings kenne ich auch eine Entscheidung eines Amtsgerichtes (eventuell war es die Offenbacher Entscheidung, habe sie gerade nicht zur Hand), welches einen Fahrer zu 50,00 Euro wegen fehlender Lasi in einer verplombten Wechselbrücke verurteilt hat, obwohl dieser bei der Verladung der Brücke nicht anwesend war. Das mag zwar praxisfremd sein, aber das Recht ist nicht immer praxisfreundlich.

Wir empfehlen daher immer, dass der Fahrer, wenn er bei der Verladung tatsächlich nicht anwesend sein darf(!), sich beim Verlader zu erkundigen und gegebenenfalls. sich schriftliche bestätigen zu lassen (macht der Verlader umgekehrt ja auch), dass die Lasi in Ordnung ist. Einfach vertrauen, reicht nicht aus. Bei einem Kofferfahrzeug sind da sogar noch höhere Anforderungen zu stellen, als bei der Übernahme einer vorgeladenen Brücke, da hier der Fahrer das Fahrzeug zum Verladen bereitstellt. Damit hätte er auch die Möglichkeit und die Pflicht gehabt, vor dem Verplomben die Ladung zu besichtigen. Siehe hierzu auch RSE, welche besagt, dass der Fahrer als zumutbare zu unternehmen hat.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Bußgeld f. mangelhafte Ladungssicherung ok? [Re: TDamm] #8694 16.05.2009 21:06
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T
Tommy Danger Offline
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T
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Beiträge: 59
... und die Verfahren gegen die beauftragte Personen des Verladers werden eingestellt, da diese irgendwie beweisen, dass sie ihrer gehörigen Sorgfaltspflicht der Kontrolle des eigentlich tätigen Verladers nachgekommen sind.

Irgedwie toll.

TD

Re: Bußgeld f. mangelhafte Ladungssicherung ok? [Re: Tommy Danger] #8695 18.05.2009 08:09
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TDamm Offline
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Beiträge: 722
Hallo TD,

da sprichst Du ein großes Problem an, aber bei der Verladerpflicht zur LASI steht im § 9 Abs. 13 GGVSE keine Sorgfaltspflicht sondern eine direkte Pflicht. Da kann man sich schlecht(er)rausreden.

Viele Grüße
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Bußgeld f. mangelhafte Ladungssicherung ok? [Re: TDamm] #8696 18.05.2009 08:33
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GbWeidlich Offline OP
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Antwort auf
Damit hätte er auch die Möglichkeit und die Pflicht gehabt, vor dem Verplomben die Ladung zu besichtigen.


Nö, in unserem Fall eben nicht. Also harren wir der Dinge, die da kommen...

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