Ok, mit deiner Aussage, das Gefahrgut gegen Verrutschen zu sichern ist, gebe ich dir recht. Nur möchte ich mal eins zu bedenken geben: Welcher "Normalbürger" kennt diese UN-Nummern? Bis dato hatte ich zumindest noch nichts davon gehört. Auch die Leute denen ich davon erzählt habe, können nur den Kopf schütteln. Sogar Polizeibeamten (keine der VPI zugehörigen) sehen dies eigentlich nur als reine Schikane, da die VPI bei ihrer Kontrolle sonst keinen Fehler gefunden hat. Und das ist in meinen Augen wirklich "Abzocke".
Re: Verwarnungsgeld wegen Scheibenklar
[Re: MarkusR]
#865309.05.200915:01
ich gebe Dir ja mit dem Erkennen des Gefahrgutes Recht. Auch so mancher Polizist kann mit der UN - Nr. nichts anfangen. Du musst, zumindest dann bei der Argumentation vor Gericht, das Gefahrgut einfach wegdenken. Im Fall der Ladungssicherung bestimmt das Gefahrgut nur die Rechtsnorm. Entscheiden ist, war der Kanister gesichert oder nicht. Für den Fall dass er nicht gesichert war, kann ein Bußgeld festgesetzt werden, ob da Gefahrgut drin war oder nicht.
Gruß Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
Re: Verwarnungsgeld wegen Scheibenklar
[Re: TDamm]
#865409.05.200915:24
Hallo, Selbst wenn hier Einspruch über die Nichtanwendbarkeit des ADR für Privatpersonen erfolgreich wäre - über die Ladungssicherheit in der Strassenverkehrsordnung kommst wieder in die Verantwortung rein. Da auch wohl auch keine Beweisfotos aufgenommen worden sind, wird es schwierig sein hier Gegenargumente zu finden. Die 35 Euro zahlen, die Sache vergessen und die Ladung künftig kraft- oder formschlüßig verstauen. Eine Verwarnung hätte wohl aber auch genügt.
Gruß Rupert
Have a nice day!
Re: Verwarnungsgeld wegen Scheibenklar
[Re: Rupert]
#865509.05.200919:38
zugegeben, bei einer genauen Abwägung zwischen 35,- EUR und der ganzen Lauferei und Ungewissheit ist die Zahlung des Verwarnungsgeldes sicherlich der bessere Weg.
Aber man muss es sich noch einmal vor Augen führen: Wir diskutieren über einen 5l - Kanister hinter dem Fahrersitz!
... und das bei den alltäglichen Verstößen im gewerblichen Güterverkehr; die ganzen Wackeldackel und Regenschirme auf der Hutablage nicht mitgerechnet.
Bezüglich kraft- bzw. formschlüssiger Ladungssicherung: Ein Abstand bis 10 cm zwischen Ladungen wird noch akzeptiert und diesen Abstand erreiche ich eigentlich nicht in einem Fussraum eines PKWs!?!
Bezüglich kraft- bzw. formschlüssiger Ladungssicherung: Ein Abstand bis 10 cm zwischen Ladungen wird noch akzeptiert und diesen Abstand erreiche ich eigentlich nicht in einem Fussraum eines PKWs!?!
Hallo,
ich glaube, es geht bei einem Verstauen hinter dem Fahrersitz nicht um die Sicherung nach vorne oder nach hinten, sondern um die nicht erreichten 0,5 G zur Seite.
Also eigentlich völlig gleichgültig, was da hinter dem Fahrersitz steht, wenn nicht formschlüssig oder niedergezurrt, Ladungssicherung nicht erreicht, 35 ¤ Bußgeld. Wenn das Schule macht, dann werden unsere Fahrzeuge bald mit Sicherungsnetzen und Zurrpunkte hinter den Sitzbänken ausgestattet und in den Fahrschulen werden Fachkräfte zur Ladungssicherung in PKWs ausgebildet.
Mal ehrlich, wer stellt seine Einkäufe nicht mal ungesichert hinter den Sitzplätzen oder in den Kofferraum - wären jedesmal 35 ¤ fällig - sachlich völlig korrekt.
Grüße
Mark
Re: Verwarnungsgeld wegen Scheibenklar
[Re: Mark]
#865710.05.200920:36
wir sind "nur" im Owi Recht. Mit den 35,00 Euro will man doch nur Hinweisen, dass es so nicht ganz ok ist. Sicherlich hat jeder von uns schon mal was ohne der richtigen Ladungssicherung befördert. Die einen wurden erwischt, die anderen nicht. Bei anderen ist eben auch schon mal was passiert (Anlage). Da wird immer teurer.
Viele Grüße aus Thüringen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
Re: Verwarnungsgeld wegen Scheibenklar
[Re: TDamm]
#865811.05.200907:51
Oha, wenn das Schule macht und man auf die Idee kommt, an der Parkplatzausfahrt des nächstbesten Supermarkts zu kontrollieren, ob die Einkäufe im Kofferraum auch vorschriftsgemäß gesichert sind, haben wir das beste Konjunkturprogramm für die Hersteller von Zurrgurten etc.
Ich würde annehmen, dass gerade beim wöchentlichen Einkauf nicht nur "mal was ohne richtige Ladungssicherung befördert" wird, sondern das der Normalzustand ist.
Viele Grüße, Andreas Arnold
Re: Verwarnungsgeld wegen Scheibenklar
[Re: TDamm]
#865911.05.200913:28
... das war aber keine normale Beförderungsbedingung. Die Lasi muss nur den normalen Beförderungsbedingungen standhalten, und ich denke, dass der 5-ltr.-Kanister weder bei normalen Beförderungsbedingungen, noch außerhalb dessen, entsprechenden Schaden anrichten kann.
Aber das Bild ist schon Klasse - darf man das für Schulungen gebrauchen?
Waren die Farbeimer offen?
Grüße
Mark
Re: Verwarnungsgeld wegen Scheibenklar
[Re: Mark]
#866012.05.200908:17
Das sehe ich auch so. Also sind das doch normale Beförderungsbedigungen oder? Es soll doch auch nur ein Freiwerden des Inhalts verhindert werden, nicht das Verrutschen. Von daher würde ich auch sagen, dass selbst bei einer Vollbremsung der Inhalt nicht freigesetzt wird. Das mag anders sein, wenn der Kanister auf der Hutablage befördert wird und im Falle des Falles durchs Auto fliegt. Ich halte das hier für arg überzogen. Wer hat denn schon Zurrgurte, Planen für offene Einkaufskörbe, Luftpolster für den Kofferraum etc. dabei. Was soll das? Angesichts solcher Aktionen muss man sich doch fragen, ob das nicht Verschwendung von Steuergeldern ist. Gruß Gandalf
Re: Verwarnungsgeld wegen Scheibenklar
[Re: Gandalf]
#866113.05.200909:20
Das Freiwerden des Inhalts (bzw. das Verhindern) kommt ja auch dem ADR 1.1.3.1 a). Wenn mir nun mein Nichtgefahrgut-Eistee vom Einkauf im Auto ausläuft, interessiert das erstmal keine Behörde. Die interessiert z. B. § 22 (1) StVO und danach darf z. B. Ladung (welcher Art auch immer) bei normalen Beförderungsbedingungen wie Bremsen, Beschleunigung, Kurvenfahrten und Ausweichmanövern nicht verrutschen, umfallen [...]. Ergo darf auch streng genommen die EInkaufstüte mit meinem Eistee nicht umfallen. Nun ändert sich durch eine umgefallene Einkaufstüte die Fahrphysik eines durchschnittlichen PKW eher nicht, während ein LKW mit Ladefläche unter Umständen dazu neigt. Die StVO unterscheidet aber nicht, also gilt § 22 für uns alle, wenn wir am Straßenverkehr teilnehmen.
Viele Kombis haben ja schon Zurrpunkte oder ähnl. im Kofferraum (mein Kleinwagen allerdings nicht...). Außerdem könnte man mit rutschhemmenden Unterlagen und Klappboxen arbeiten. Zudem müssten sich die Automobilhersteller unter diesem Aspekt mehr Gedanken für sichere Ablagefächer und Taschen im Auto machen. Von Verletzungen durch (wegen Vollbremsung = normale Beförderungsbedingung) herumfliegende Verbandkästen und Autoatlanten habe ich selbst schon gehört.
Handele ich dann eigentlich vorsätzlich (oder grob fahrlässig), wenn ich mir dieser ganzen Tatsachen bewußt bin und meine Einkaufstüten trotzdem "lose" im Auto (Kofferraum) stehen?