Just wurde zu diesem Thema eine Leitlinie des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) aktualisiert. Wie heißt es dort so schön -
Im gewerblichen Bereich kommt es häufig vor, dass Gefahrgut im Pkw oder Kombi befördert wird. In der Chemischen Industrie transportieren beispielsweise Außendienstmitarbeiter Proben in ihrem Auto. Auch wenn es sich dabei nur um kleine Gefahrgutmengen handelt, müssen die Gefahrgutvorschriften eingehalten werden.
Die überarbeitete VCI-Leitlinie gibt einen Überblick über die Vorschriften sowie mögliche Freistellungen und Erleichterungen bei bestimmten Kleinmengen. Die aktuellen Gefahrgutvorschriften für die Straße ADR 2009 sind in der Leitlinie berücksichtigt und nehmen damit beispielsweise auf Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe sowie den Tunnelbeschränkungscode Bezug.
Mit der Veröffentlichung des Leitfadens leistet der VCI einen Beitrag zur Transportsicherheit im Rahmen der weltweiten Initiative Responsible Care der Chemischen Industrie.
Die Leitlinie steht im Internet als Download zur Verfügung unter www.vci.de