Re: Gefahrguttransporte nach England
[Re: forenseeker]
#6390
16.02.2012 14:08
|
Registriert: Feb 2012
Beiträge: 2
pedro
Neuling
|
Neuling
Registriert: Feb 2012
Beiträge: 2 |
Danke für das schnelle feedback. Was heisst das für unsere Parfum? Wäre hier eine Ausnahme anwendbar? Ausgangslage ist: 6 Flaschen a 100 ml (jeweils einzel verpackt und cellophaniert) in einem Sammelkarton. Dann 8 Sammelkarton (a 6 Parfumes) kommen dann wieder in einen Exportkarton, dieser ist bedruckt mit UN1266 (neu: darf das nicht mehr verwendet werden). Dann kommen 32 Exportkartons auf eine Palette. Ist es denn nicht möglich, nur die gesamte Palette umzulabeln, muss tatsächlich jeder einzelne Karton umeticketiert werden? Danke für die Unterstüztung.
|
|
Re: Gefahrguttransporte nach England
[Re: Claudi]
#6391
16.02.2012 15:27
|
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 746
Udo Freitag
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 746 |
Hallo Claudi,
beim Straßentransport von begrenzten Mnegen nach 3.4 brauchen wir auch kein 2kg tragbares Feuerlöschgerät.
Gruß
Udo
|
|
Re: Gefahrguttransporte nach England
[Re: pedro]
#6392
17.02.2012 13:44
|
Registriert: Sep 2011
Beiträge: 103
forenseeker
Profi
|
Profi
Registriert: Sep 2011
Beiträge: 103 |
Hallo Pedro,
ob eine komplette Freistellung gemäß o.g. Sondervorschriften in Frage kommt, müsstet Ihr vorher prüfen (lassen). Von den Mengen ausgehend wäre eine Beförderung als Limited Quantity (Kap. 3.4) möglich. Dann sind im Seeverkehr aber zwingend die neuen Kennzeichen auf den Außenverpackungen erforderlich, die ggf. auf der Palette zu wiederholen wären. Mann könnte natürlich auch einmal durchrechnen, ob es günstiger wäre einen "normalen" Gefahrguttransport zu machen, indem man die alten Kartons in eine entsprechende UN-Verpackung (VG II: P001 / VG III: P001, LP01) packt und nur diese dann entsprechend den Vorschriften kennzeichnet etc. Da muss man dann mal mit spitzem Bleistift rechnen... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Beste Grüße Forenseeker
|
|
Re: Gefahrguttransporte nach England
[Re: pedro]
#6393
17.02.2012 14:09
|
Registriert: Sep 2011
Beiträge: 103
forenseeker
Profi
|
Profi
Registriert: Sep 2011
Beiträge: 103 |
Hallo noch einmal,
oder alles nur auf der Straße fahren, da ja gemäß 1.6.1.20 ADR hier noch die alten LQ-Vorschriften bis 30.06.2015 zulässig sind.
Gruß Forenseeker
|
|
Re: Gefahrguttransporte nach England
[Re: forenseeker]
#6394
20.02.2012 16:08
|
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
Winklhofer
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651 |
Grüß Gott Herr Gefahrgutkollege,
wenn Sie denn auf der Straße nach GB kommen, ist das möglich. Die einzige Möglichkeit, die ich da sehe, wäre per Schiene durch den Kanaltunnel. Dann geht es, weil "Eurotunnel Fracht" gemäß seinen Bestimmungen Gefahrgut in begrenzten Mengen als zur Beförderung im Kanaltunnel zulässig erachtet.
Beste Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
|
|
Re: Gefahrguttransporte nach England
[Re: Winklhofer]
#6395
21.02.2012 13:31
|
Registriert: Sep 2011
Beiträge: 103
forenseeker
Profi
|
Profi
Registriert: Sep 2011
Beiträge: 103 |
Moin Herr Winklhofer,
mir schwirrte wohl noch etwas von Meeresautobahnen im Kopf herum, und ich dachte, dass funktioniert dann so ähnlich wie damals am See Genezareth... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
Aber EUROTUNNEL bezieht sich ja in deren Vorschriften auf das ADR; und im RID haben wir die Übergangsfrist ebenfalls.
Viele Grüße Forenseeker
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|