Re: Strafe für die Beteiligten
[Re: TDamm]
#5446
29.08.2007 19:30
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Rupert
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Hallo,
möchte einen Gastartikel aus der letzten GeLa zur Debatta bringen:
Habe wieder einen aktuellen Fall bei mir auf den Tisch, eine Fahrer hat am Ende der Sammelauslieferung nur noch einen 10 Litern Kanister Gefahrgut Klasse 8, VP II im Laderaum seines Sprinters. Er hat das Beförderungspapier nicht ordentlich aktuallisert und die Ladungssicherung bei diesen einen 10 Liter Kanister hat dem Kontrollorgan auch nicht so gepasst. Kostenvoranschlag der Behörde 850 €. (100€ + 750€ (Gefahrkat. I beim Beförderungspapier!!)) Für eine Privatperson kein Pappenstiel - aber wäre er als Privatperson unterwegs gewesen - oder wäre der Kanister gar nicht als Gefahrgut gekennzeichnet gewesen: Er wäre dann ohne Beanstandung wohl davon gekommen?
Soll im Gefahrgutrecht eine generelle Bagatellklausel eingeführt werden, angelehnt an die Handwerkerbefreiung?
lg Rupert
Have a nice day!
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Re: Strafe für die Beteiligten
[Re: Rupert]
#5447
29.08.2007 21:25
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TDamm
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Hallo Herr Ruppert,
wo sind den die 750,00 Euro her? Lasi in Deutschland für den Fahrer 300,00 + 100,00 für das Bef. Papier.
Von einer generellen Bagatellklausel halte ich nichts. Die gibt es in Deutschland auch nicht für die Handwerker. § 17 OwiG schreibt vor, dass die Geldbuße immer nach der schwere des Verstoßes und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen festzusetzen ist. Der Bußgeldkatalog geht dagegen von normalen Umstanden aus. Allerdings können 10 Liter Säure auch ganz schön gefährlich werden, wenn sie bei einem Crash auf der geschädigten Person auslaufen.
Gruß Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Strafe für die Beteiligten
[Re: TDamm]
#5448
30.08.2007 06:08
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AndyG
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Wo sind den die 750,00 Euro her? Lasi in Deutschland für den Fahrer 300,00 + 100,00 für das Bef. Papier.
Aus dem GGBG (Österr. Gefahrgutbeförderungsgesetz). Es findet sich weiter oben als Anhang.
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Re: Strafe für die Beteiligten
[Re: AndyG]
#5449
30.08.2007 08:39
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Rupert
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Hallo (aus Österreich) das ist ein Vorfall vom März wo ich jetzt die Strafverfügung vom Lenker auf den Tisch bekommen habe. "Mängel Ladungssicherheit" - Gefahrenkat. II: 100 Euro "Beförderungspapier" - Gefahrenkat. I: 750 Euro
Also genau umgekehrt wie in Deutschland *gggg*
In der GGBG Novelle 2007 hat man nun reagiert und bei den Lenkern die Strafhöhe für die Gefahrenkategorie I deutlich reduziert, aber für diesen Lenker etwas zu spät.
Ein Schwank aus der Praxis: Vor ein paar Tagen kam ein externer Fahrer zu mir, der bei uns 20.000 l Klasse 8, VP III oder II im Tankzug abgeladen hatte, weil er ein Beförderungspapier und ein Unfallmerklblatt für den leeren Tankzug brauchte. (Dafür hatte er für allanderen möglichen Gefahrgüter Vordrucke im Führerhaus mit) Er hatte vom Absender (Deutsche Firma) keine entsprechende Dokumente mitbekommen ?! Auf die Frage hin ob er weiß dass er so gar nicht wegfahren hätte dürfen vom Absender kam die Antwort: Ja er weiß das, er hat eh schon mal deswegen Strafe bezahlt.
Ich habe ihn dann gutmütiger Weise ein Dokument und ein Unfallmerkblatt erstellt.
Wenn mein Fahrer 750 Euro für ein fehlendes Beförderungsdokument für 10 Liter Gefahrengur zahlen soll(eigentlich hatte er eines mit am Anfang der Beförderung, der Empfänger wo er den letzten Kanister Gefahrengut abliefern hätte sollen, hatte Ruhetag und er hat den Eintrag zu voreilig herausgestrichen usw...), wieviel hätte der Fahrer vom Tankzug für 20.000 Liter löhnen müssen ?
lg Rupert
Have a nice day!
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Re: Strafe für die Beteiligten
[Re: Rupert]
#5450
30.08.2007 09:36
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EMeindl
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Hallo Rupert,
wenn der leere Tankwagen wieder zurück zum Absender fährt, reicht aber nach 5.4.1.1.6.2.3 ADR auch das für den Hintransport erstellte Beförderungspapier (mit bestimmten Zusätzen / Streichungen).
Gruß e.meindl
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Re: Strafe für die Beteiligten
[Re: EMeindl]
#5451
30.08.2007 18:46
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Rupert
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was ich noch weiß hatte er ja nicht einmal für den vollen tankzug ein beförderungspapier mit....bzw war er wohl so schlecht geschult das er sich selbst keinen erstellen konnte
lg rupert
Have a nice day!
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Re: Strafe für die Beteiligten
[Re: Rupert]
#5452
31.08.2007 14:06
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R. Brunssen
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Mir stellt sich folgende Frage:
Wie kann der (geschulte) Fahrer eines Tankzuges mit geladenen 20.000 l Gefahrgut ein Tanklager oder einen Produktionsbetrieb ohne die vorgeschriebenen vollständigen Dokumente verlassen??? Da stimmt doch etwas im System des Absenders nicht! Oder hat er die Papier unterwegs 'verloren'?
Es fällt schwer, zu glauben, das solche Transporte über hunderte von Kilometern unterwegs sind!
Gruß
Rainer Brunssen
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Re: Strafe für die Beteiligten
[Re: R. Brunssen]
#5453
31.08.2007 16:20
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TDamm
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Hallo Herr Brunssen,
das die Papiere fehlen ist gar nicht so selten. Davor sind auch namhafte Absender nicht gefeilt. Wo gehobelt wird, fallen eben auch Spänne.
Gruß Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Strafe für die Beteiligten
[Re: TDamm]
#5454
26.09.2007 15:12
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Andreas_A
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"PS:
Was halten eigentlich die Praktiker vom Abschöpfen des wirtschaftlichen Vorteils, der durch die begangene Ordnungswidrigkeit entstanden ist, bei der Firma anstelle eines Bußgeldes?"
Ich verstehe die Frage nicht so recht. Im Normalfall (Fehler im Beförderungspapier, fehlender Gefahrzettel auf einem Gebinde etc.) entsteht der Firma ja bestenfalls ein Vorteil im Cent-Bereich. Anders natürlich, wenn standardmäßig Gefahrgut überhaupt nicht gekennzeichnet und als nicht-Gefahrgut transportiert wird, was die Frachtkosten deutlich reduziert.
Generell stehe ich einer Bestrafung des Unternehmens gespalten gegenüber. Eine reine Bestrafung des Unternehmens würde die Sensibilität des einzelnen Mitarbeiters deutlich reduzieren nach dem Motto "für die Firma sind 600 Euro kein Problem.". Das würde eine Anpassung der Strafen mit sich ziehen.
Die aktuelle Praxis, dass die verantwortliche Person allein bestraft wird, halte ich auch nicht für glücklich, da es wie schon mehrfach beschrieben, ausreichend viele Möglichkeiten gibt, die Geldbuße an irgendjemanden abzuschieben, der vermutlich das Geld vom Firmenkonto zurück bekommt.
Zuletzt bearbeitet von Andreas_A; 26.09.2007 15:18.
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