Hallo Michael,
zunächst einmal zur Einstufung:
Die R-Sätze unter Punkt 16 sind nicht relevant, da sie sich auf die Reinstoffe aus Punkt 2 beziehen. Relevant wären die R-Sätze aus Punkt 15.
Da die meisten Spraydosen als Treibmittel Propan enthalten (bitte prüfen),
wäre eine Einstufung in Klassifizierungscode 5F und als Beförderungskategorie 2 richtig.
Eine Verpackungsgruppe gibt es bei Stoffen der Klasse 2 nicht.
Bei Spraydosen mit Propan als Treibmittel muss diese auch als R12 (Hochentzündlich) gekennzeichnet werden (wird oft vergessen)
Da die Spraydosen nicht größer als 1 ltr. sind, ist es möglich diese als LQ-Verpackung zu versenden. Der einzelne Karton darf dann 30 kg nicht überschreiten - bzw. 20 kg bei Trays. Spraydosen werden fast immer als LQ-Ware versendet.
Grüße
Mark Brumme
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